Zustimmung Nachbar HH

Frage: Trotz intensiver Recherche habe ich keine Antwort auf folgende Baurechtsfrage gefunden: Objekt: Land Hamburg, Doppelhaus, Baujahr: eine Hälfte 1930, andere Hälfte Baujahr 1956. Zweigeschossig, Flachdach. Einzeleigentum. Grenze läuft direkt mittig durch das Haus. Gebäudehälfte, je 6.00 m breit Die ältere Doppelhaushälfte soll durch ein Staffelgeschoss erweitert werden ( kein Vollgeschoss, 2/3 Lösung) Frage: Ist die Zustimmung des Nachbarn erforderlich wenn man die Staffel dierekt an die mittlere Grenze anbauen will ? Die Grenzwand soll als Brandwand ohne Fenster werichtet werden. Wir haben versucht den Nachbarn um Zustimmung zu bitten. Keine Reaktion, er verweigert sich, grüßt nicht mehr , selbst Einschreiben bleiben ohne Antwort. Das Bauamt sagt. Nachbarzustimmung erforderlich, das kann ich nicht glauben, denn es sind ja eigentlich zwei Häuser die lediglich weil das Grundstück dies erforderlich machte, aneinandergesetzt wurden. Wenn am Hauptgebäude eine Grenzbebauung zu- lässig war, muss das gleiche Recht nicht auch für die Staffel gelten? Unser RA wußte auch keine Quelle wo diese Situation eindeutig erklärt wird. Ich bedanke mich im voraus recht herzlich für Ihren Rat. Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg

Antwort: Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben die Vorgaben des Bebauungsplan einhalten, dann bedarf es auch keiner Zustimmung des Nachbarns, ob nun Grenzbauweise oder nicht.
04. Sep 2010  Comments [0] | Email | Nach oben
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Umbau Dachgeschoss BW

Frage: ertmal riesen Komplement für die interessante Internetseite und vielen Dank für die Zeit, die Sie hier opfern. Nun zu meinem Anliegen. Ich habe vor 2 Jahren ein Haus aus dem Jahr 1958 in 71686 Remseck gekauft. Das Haus hat 2 Etagen (Erd- und Obergeschoss) und ein Dachgeschoss. Nun will ich das Dachgeschoss umbauen und später vermieten. Es gibt einen alten Plan zu dem Dachgeschoss mit Stempel der Gemeinde Ludwigsburg. Das Dachgeschoss war auch vor einigen Jahren vermietet. Brauche ich für die Umbauung eine Genehmigung. Ich möchte das vermeiden, wenn es geht (wegen der Wartezeit, Kosten). Wie sieht es mit Stellplatz aus. Brauche ich unbedingt eines. Ich habe ein kleines Garten und möchte das nicht verlieren, um ein Stellplatz zu errichten. Darf ich das Giebelfenster etwas vergrössern?

Antwort: Wenn ich Sie richtig verstehe, ist die Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum ja schon immer genehmigt und das Geschoss wurde auch schon dementsprechend genutzt. Damit wäre eine erneute entsprechende Nutzung ja keine Nutzungsänderung. Somit dürfte die Frage nach einem weiteren notwendigen Stellplatz und dem befürchteten Verlust des Gartens durch die Anlage eines solchen vom Tisch sein.
04. Sep 2010  Comments [0] | Email | Nach oben
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Hinterlueftete Fassade oder nicht

Frage: Ich möchte nur Nordwand eines Fertighauses Bj1988 dämmen lassen. Hersteller konnte nicht sagen, ob Aussenwände hinterlüftet sind oder nicht. Davon hängt wohl ab, ob Styroporvollwärmeschutz sinnvoll ist. Der angebotene Aussendienstmitarbeiter kam nie. Wie kann man feststellen ob hinterlüftet oder nicht?

Antwort: Bei einer hinterlüfteten Fassade würde ein Vollwärmeschutz auf dem Bestand keinen Sinn machen. Das stimmt.
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Spritzschutz Holz

Frage: wir haben eine Terrassenüberdachung machen lassen (Holz) und der Erbauer hat die Pfosten 25 cm über dem Untergrund (Gras) erst anfangen lassen und behauptet dass diese 25 cm Vorschrift für den Spritzschutz sein. Dies erscheint mir etwas Hoch. Ist dieser Abstand richtig?

Antwort: Das ist schon in Ordnung so.
30. Aug 2010  Comments [0] | Email | Nach oben
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Architektonische Veraenderung

Frage: Hallo! Wir wohnen in einem Flachdachbungalow-Siedlung aus den 60er/70er Jahren und würden gerne unseren Hauseingang renovieren. Dieser besteht aus einer Haustür und einem Teil (1,60 x 2 m) Glasbausteinen. Diese würden wir gerne durch eine Glasscheibe ersetzen. Es liegt allerdings eine Grunddienstbarkeit vor, nach der wir keine architektonische Veränderung am Haus vornehmen dürfen. Auf Nachfrage erhielten wir nun die Antwort,dass wir die optisch gleichen Glasbausteine (nur energetisch hochwertiger) wieder einbauen müssen und die Haustür wieder diesselbe Farbe haben muss. Meine Frage nun: Wer entscheidet eigentlich, was eine architektonische Veränderung ist.Liegt das im Ermessen des Architekten, der diese Siedlung geplant hat, oder gibt es da bestimmte Vorgaben, was zum jeweiligen Stil eines Hauses zwingend gehört?

Antwort: Vorgaben, was zum Stil eines Hauses gehört, gibt es nicht. Das wäre ja noch schöner, wenn wir jetzt auch noch eine Geschmackspolizei einrichten würden. Obwohl… wenn man sich ansieht, was in den Einfamilienhauswüsten überall so gebaut wird, wäre das vielleicht auch kein Fehler!??? Aber wer würde das kontrollieren? Absolut kompetente und geschmackssichere Beamte?
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Nachtraegliche Genehmigung Dachgeschossausbau

Frage: 1958, ich war damal 16 Jahre alt, haben meine Eltern den Trockenboden als Wohnung umgebaut. Der vorhandene Raum blieb unverändert, keine Gauben oder Anbauten.Jetzt habe ich das Haus verkauft, kann aber keine Baugenehmigung finden. Da meine Eltern äußerst korrekt waren, denke ich, das eine Genehmigung nicht erforderlich war, Wohnraum war damal sehr knapp. Kann ich jetzt noch Schwierigkeiten nach Verkauf des Hauses bekommen? Gibt es eine nachträgliche Genehmigung oder Abgeltung durch Bußgeld?

Antwort: Da Sie ja nicht mehr Eigentümer des Hauses sind, könnte Ihnen das ja eigentlich egal sein.
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Anliegerbeitraege nachtraeglich

Frage: Wir planen ein Haus mit zwei Wohneinheiten und einem ausgebauten Dachgeschoss zu kaufen. Im Kaufvertrag steht, das die Kommunal- bzw. Anliegerbeiträge für diesen Ausbau (noch) nicht geleistet wurden und noch erhoben werden können. Ist es möglich, das trotz der schon bestandenen Nutzung des Wohnraums im DG, das Dachgeschoß als Wohnraum nicht genutzt werden kann, bzw. das hier noch Kosten auf uns zukommen könnten, obwohl das Haus als Dreifamilienhaus deklariert wurde?

Antwort: Die Anliegerbeiträge haben mit der Baugenehmigung und der Nutzung Ihres Dachgeschosses nichts zu tun.
30. Aug 2010  Comments [0] | Email | Nach oben
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Decke zwischen Garage und Wohnraum

Frage: wir möchten unser altes Haus abreißen und dann ein Haus aufbauen wo sich im UG und im 2. Stock eine Wohnung befinden soll. In der Mitte würden wir eine Garage integrieren. Wie sieht es hier mit der Brandschutzordnung aus? Müssten wir die Decken zwischen der Garage doppelt verstärken? Oder reicht eine gedämmte Decke? Wir würden uns über eine positive Antwort freuen!

Antwort: Sie haben leider nicht geschrieben, wo Sie wohnen.
30. Aug 2010  Comments [0] | Email | Nach oben
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