Frage: An welcher Stelle misst man bei Wendeltreppen den Auftritt (hier speziell Schachttreppe mit ¼-Wendelung)? Oder beschäftigt sich die DIN 18065 damit gar nicht?
Antwort: Der Auftritt wird bei allen Treppen immer an der Lauflinie gemessen.
Die Lauflinie ist eine imaginäre Linie, die sich normalerweise in der Mitte des Treppenlaufs befindet. Sie darf jedoch nicht mehr als 60cm von der Licht- oder Freiwange, also von der sich nicht an der angrenzenden Wand befindlichen Wange, entfernt sein.
Bei geraden Treppen bis 1,20m Laufbreite befindet sie sich somit in der Mitte des Treppenlaufs.
Bei gekrümmten oder gewendelten Treppen liegt die Lauflinie innerhalb des Gehbereichs. Dieser liegt bei einer Laufbreite bis 100cm in der Mitte des Treppenlaufs und darf eine Breite von max. 20% der Laufbreite haben. Der Krümmungsradius der Lauflinie muss min. 30cm betragen.
In Wohnhäusern mit höchstens zwei Wohnungen müssen Wendelstufen an der schmalsten Stelle eine Mindestbreite von 10cm im Abstand von 15cm zur Licht- oder Freiwange haben. Dies gilt nicht für Spindeltreppen.
In allen anderen Gebäuden muss die Auftrittsbreite an der Licht- oder Freiwange min. 10cm betragen.
Die Mindestbreite von 10cm gilt in einigen Bundesländern jedoch, abweichend oder verschärfend zu diesen Vorschriften der DIN 18065, nach der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) bzw. Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) für alle Gebäude. Sehen Sie daher im Zweifelsfall in den für Ihr Bundesland gültigen Vorschriften nach, bevor Sie sich blind auf die DIN verlassen. Die meisten davon finden Sie unter Downloads.
Frage: Das mit den 30cm Krümmungsradius der Lauflinie habe ich noch nicht ganz verstanden. Das wäre eine 60 cm breite Wendeltreppe deren Stufen einseitig, (im Mittelpunkt) aufeinander liegen? Gibt's das?
Ansonsten hat's schon weiter geholfen, Danke!
Antwort: Nein, das gibt’s nicht. Die Lauflinie verläuft innerhalb des oben erklärten Gehbereichs, normalerweise parallel zur Licht- oder Freiwange. Der Abstand kann sich aber auch verändern, beispielsweise wenn ein Zwischenpodest breiter als der Treppenlauf ist.
Die Lauflinie muss jedoch durchgehend sein und darf nicht verspringen.
Der Mittelpunkt des Radius der Lauflinie muss daher nicht identisch mit dem Mittelpunkt des Radius der Krümmung der Treppenwange sein, sondern kann irgendwo liegen.
Wenn Sie die Lauflinie unter Einhaltung der oben beschriebenen Vorschriften einzeichnen können Sie den Radius der Lauflinie ermitteln. Dieser darf nun eben nicht unter 30cm liegen.