Fenster 20cm von Grenze

Frage: die Eigentümer des Nachbarhauses lassen derzeit die Fassade renovieren - d.h. Dämmplatten etc. werden die Fassade "verdicken". In unserem Hause sind jedoch nur ca. 20-30 cm von der Hausgrenze entfernt schmale Seitenfenster in einem Erker, die nun durch die dickere Nachbarswand evtl. zugebaut würden. Gibt es hier entsprechende Vorschriften die dies nicht zulassen? Danke vorab für eine Information!

Antwort: Was, aus Brandschutzgründen, nicht zulässig ist, das sind Ihre Fenster in diesem geringen Abstand. Diese dürften so wohl auch kaum genehmigt sein.
21. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Alte Dachpappe entfernen

Frage: Unser Haus ist 1965 gebaut und das Dachgeschoß, welches eine steile und eine flache Seite hat, soll gedämmt werden. Dachaufbau ist Ziegel, Lattung, Dachpappe, Heraklit, Sparren, Holzpanele. Wir haben verschiedene Dachdecker und Generalunternehmer gefragt, wie sie dämmen würden und ein Vorschlag ist - Ziegel ab, Lattung ab, Dachpappe raus (!), dann Lattung wieder drauf und Ziegel wieder drauf - weil Dachpappe nicht diffusionsoffen ist. Dann soll von innen auf das Heraklit ca. 12 cm Steinwolle gedämmt werden, darauf Dampfbremse, dann Rahmenlattung, in die man eventuell noch 4cm Dämmplatten einbringen könnte und dann Gipskartonplatten drauf. Macht das Sinn, die Dachpappe zu entfernen? Was würden Sie sonst vorschlagen? Wenn das Dach einmal ab ist, dann doch besser von außen dämmen? Aber das soll erheblich teurer sein, ca. 2,5 mal so teuer als die Innendämmvariante - korrekt?

Antwort: Eine Innendämmung sollte, wie hier schon oftmals erwähnt, aus bauphysikalischen Gründen immer nur eine Notlösung sein, wenn gar nichts anderes mehr geht.
21. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Abstand Dachfenster BW

Frage: wir sanieren gerade eine Doppelhaushälfte Baujahr 1934. Da das dach nun neu Isoliert und eingedeckt wird, möchten wir gerne ein Dachfenster einbauen. Wie weit muss es vom Nachbardach weg sein ? Wir leben in Baden Würtemberg. Gibt es eine Baurecht verordnung speziel für Altbauten im Netz ? Auf den Landratsämtern bekommt man verschieden Antworten. danke

Antwort: Eine spezielle Verordnung für Altbauten gibt es nicht. Warum auch? Zu Ihrer Frage steht in der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung BW (LBOAVO) folgendes:
05. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Schaeden nach Baumassnahme des Nachbarn

Frage: Unser Haus ist ein ehemaliges Zechenhaus von 1908. Es ist genauer gesagt eine Doppelhaushälfte. Der Nachbar hat seinen Keller um 80cm tiefer gelegt und zusätzlich einen Anbau inkl. Keller auf die Grundstücksgrenze gesetzt. Ich habe jetzt im Wohnzimmer Risse festgestellt. Ein Fenster und eine Tür schliessen seit dem nicht mehr richtig. Wie kann ich bei einem alten Haus beweisen das die Schäden nicht vorher bestanden?

Antwort: Lassen Sie ein Schadensgutachten machen, konfrontieren Sie Ihren Nachbarn mit den Ergebnissen und gehen Sie notfalls vor Gericht.
05. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Fenster und Tuer vergroessern

Frage: Hallo und erstmal ein dickes Lob für Ihre tolle Seite. Ich habe mir schon sehr viele der Fragen angeschaut aber leider für meine Frage keine passende antwort gefunden. 1) Wir haben uns ein Haus gekauft Bj. 1966 in dem Haus sind normale Fenster Brh. 72cm unter dem Fenster ist die Heizkörpernische. Wir würden jetzt gerne das Fenster Bodentief machen. Gibt es da eine Pauschale antwort??? 2) Wir haben eine Tür in einer Tragenden Wand (über der Tür ist kein Sturz) ist es ohne weiteres möglich diese Tür Deckenhoch zu machen??? Ich würde mich freuen wenn Sie mir bei meinen Anliegen helfen könnten.

Antwort: Zu 1): was für eine pauschale Antwort hätten Sie denn gern? Ich verstehe leider nicht mal, was sie mich eigentlich fragen wollen.
05. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Umbau Dachgeschoss BW

Frage: ertmal riesen Komplement für die interessante Internetseite und vielen Dank für die Zeit, die Sie hier opfern. Nun zu meinem Anliegen. Ich habe vor 2 Jahren ein Haus aus dem Jahr 1958 in 71686 Remseck gekauft. Das Haus hat 2 Etagen (Erd- und Obergeschoss) und ein Dachgeschoss. Nun will ich das Dachgeschoss umbauen und später vermieten. Es gibt einen alten Plan zu dem Dachgeschoss mit Stempel der Gemeinde Ludwigsburg. Das Dachgeschoss war auch vor einigen Jahren vermietet. Brauche ich für die Umbauung eine Genehmigung. Ich möchte das vermeiden, wenn es geht (wegen der Wartezeit, Kosten). Wie sieht es mit Stellplatz aus. Brauche ich unbedingt eines. Ich habe ein kleines Garten und möchte das nicht verlieren, um ein Stellplatz zu errichten. Darf ich das Giebelfenster etwas vergrössern?

Antwort: Wenn ich Sie richtig verstehe, ist die Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum ja schon immer genehmigt und das Geschoss wurde auch schon dementsprechend genutzt. Damit wäre eine erneute entsprechende Nutzung ja keine Nutzungsänderung. Somit dürfte die Frage nach einem weiteren notwendigen Stellplatz und dem befürchteten Verlust des Gartens durch die Anlage eines solchen vom Tisch sein.
04. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Nachtraegliche Genehmigung Dachgeschossausbau

Frage: 1958, ich war damal 16 Jahre alt, haben meine Eltern den Trockenboden als Wohnung umgebaut. Der vorhandene Raum blieb unverändert, keine Gauben oder Anbauten.Jetzt habe ich das Haus verkauft, kann aber keine Baugenehmigung finden. Da meine Eltern äußerst korrekt waren, denke ich, das eine Genehmigung nicht erforderlich war, Wohnraum war damal sehr knapp. Kann ich jetzt noch Schwierigkeiten nach Verkauf des Hauses bekommen? Gibt es eine nachträgliche Genehmigung oder Abgeltung durch Bußgeld?

Antwort: Da Sie ja nicht mehr Eigentümer des Hauses sind, könnte Ihnen das ja eigentlich egal sein.
30. Aug 2010   | Email | Nach oben
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Totalsanierung

Frage: Es geht um ein Fertighaus ca. 100 qm das Angang 1970 erstellt wurde. Es liegt in einem Tal und die Baubehörde hat einen absoluten Baustopp verhängt. Kann so ein bestehendes Gebäude ohne Genehmigung saniert werde? Neue Außenwände aus Stein, neues Dach neue Fenster (bei alle Maßnahmen soll die ursprüngliche Größe -außer Fenster-) bleiben. D.h. der Grundriss ändert sich nicht.

Antwort: Da handelt es sich wohl weniger um eine Sanierung sondern eher um einen Abbruch und Wiederaufbau, wenn auch nur Schritt für Schritt.
30. Aug 2010   | Email | Nach oben
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