Carport Genehmigung BW

Frage:ist folgendes Bauvorhaben Verfahrensfrei oder wird eine Baugenehmigung benötigt? Betr. BaWü Es sollte an der Hauseinfahrt ein Carport erstellt werden der ca. 28 m² hat und an der linken Seite am Haus angelehn (Verschraubt ist) die Höhe ist unter 3,00 mtr.

Antwort: Laut Landesbauordnung (LBO) BaWü sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Innenbereich in dieser Größe verfahrensfrei. Siehe LBO unter
05. Jun 2010   | Email | Nach oben
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Rueckbau verhaeltnismaessig

Frage: Das ist echt mal eine gute HP! Meine Frage an Sie wäre: Mein Nachbar hat an der Grenze zu meinem Grundstück eine Garage mit 9m Länge. Jetzt hat er zusätzlich noch einen Holzschuppenanbau mit nochmals ca.3m (2m hoch) erstellt, wobei die LBO sagt man darf auf der Grenze max. 9m bauen! Ich habe mich letzten Juni (06/2009) beim LRA beschwert, das ich diesen Anbau nicht dulde! Nachbar hatte keine Einverständnisserklärung meinerseits! Jetzt sagt das LRA, nachdem ich wiederholt nach dem Stand der Dinge nachfagte, das man prüfen müsste ob ein Rückbau VERHÄLTNISSMAßIG sei!--> schönes Wort Kann es das sein, das ich alle meine Anbauten und Überdachungen genehmigen lasse und dementsprechend auch bezahlen(Gebühren) muss, und mein Nachbar baut einfach was er will und bekommt auch noch Recht? Besten Dank für ihre Mühe!

Antwort: Bei einem Holzschuppen wäre ein Rückbau, sprich Abriss, meines Erachtens nicht verhältnislos.
31. May 2010   | Email | Nach oben
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Sichtschutzwand Bayern

Frage: Ich plane die Ersetzung einer Holztrennwand (ca. 2m x 2m) durch eine gemauerte Wand plus Erneuerung der Terassenüberdachung (ca. 2m x 2m). Ich habe das Reihenmittelhaus in Bayern vor 5 Jahren so gekauft. Nach Lektüre verschiedener Artikel in diesem Forum komme ich zu dem Schluss, dass Sichtschutzmauern zum Nachbarn bis 2m x 4m und Überdachungen bis 30 m² genehmigungsfrei sind. Ist das korrekt? Danke für die Hilfe!

Antwort: Solange im Bebauungsplan nichts gegensätzliches steht, ist das korrekt. Siehe Bayerische Bauordnung (BayBO) unter
25. May 2010   | Email | Nach oben
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Bruestungshoehe Fenster

Frage: ich möchte mich kurz vorstellen, ich selbst bin architektin im praktikum und nebenher helfe ich meinen schwiegereltern ein altes haus umzubauen. nun hab ich folgende frage, denn ich kann diesbezüglich nichts finden. folgendes: wenn ich kein bodentiefes fenster, aber ein fenster mit nur etwa 30cm brüstungshöhe habe und eine leibung von 50cm, brauche ich dann außen an dem fenster einen kleinen französischen balkon, damit ich auf 90cm brüstung und absturzsicherung komme, oder ist dies auch von der dicke der leibung abhängig? also d.h. wenn ich nicht direkt an dem fenster stehen kann, wegen der tiefen leibung, dann bräuchte ich dies evtl. nicht? ich bin der meinung, dass ich dies trotzdem benötige, da ja eine tiefe leibung als window-seat verstanden werden kann, oder? und wenn ich auf der fensterbank sitze, brauche ich auf jedenfall einen absturzsicherung. denn die fenster sind auch bis zur brüstung öffenbar und haben nicht ein feststehendes teil unten. schon vielen vielen dank für ihre hilfe.

Antwort: Ja, da brauchen Sie eine Umwehrung. Die Höhe von Umwehrungen ist in den jeweiligen Landesbauordnungen oder den dazugehörigen Ausführungsverordnungen geregelt.
21. May 2010   | Email | Nach oben
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Umnutzung Scheune BW

Frage: ich wohne in BW und plane den Ausbau eines Dachgeschosses in einem ehemals landwirtschaftlichen Gebäude. Es besteht kein Bebauungsplan. Die Räume wurden bisher als Abstellräume, bzw. für landwirtschaftliche Zwecke genutzt. Vorgesehen ist die komplette Dachsanierung (neue Lattung, Ziegel, Isolierung etc.), sowie der Einbau von 5 Dachflächenfenstern und einer größeren Loggia (Dacheinschnitt). Desweiteren wird eine zusätzliche Eingangstür geschaffen mit neu zu erichtendem Treppenhaus. Da ich bisher verschiedene Aussagen bzgl. der Genehmigungspflicht gehört habe (vorwiegend von Laien), hier meine Frage: Ist dieses Vorhaben verfahrensfrei, oder muss ich einen Bauantrag stellen.

Antwort: Nein, das ist nicht verfahrensfrei.
21. May 2010   | Email | Nach oben
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Carport vergroessern Niedersachsen

Frage: Hallo, wir wohnen in Niedersachsen und wollen unser Carport (5 x 6 m) verbreitern (5 x 9,5 m). Wir rücken damit nicht näher an eine Grenze sondern in unser Grundstück. Brauchen wir dafür einen Bauantrag? Das bereits stehende Carport wurde vor 14 Jahren mit Bauantrag genehmigt.

Antwort: Dazu steht in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) folgendes:
21. May 2010   | Email | Nach oben
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Garage anstatt Carport

Frage: gerne würde ich Sie um ein Rat bitten, bzw. Ihnen einige Fragen stellen. Wir haben ein Neubau Schlüsselfertig bauen lassen (dieses Jahr). Im nachhinein möchten wir noch in Eigenleistung eine Garage neben dem Haus aufstellen. Vorgesehen war ursprünglich ein Carport mit Geräteraum 9 x 4 Meter (ist auch in den Bauunterlagen eingezeichnet). Mein Bauleiter meint, das es kein Problem wäre anstelle des Carports eine Garage mit Streifenfundament zu machen. Ich müsste nur eine Feuerfeste Tür ins Haus (Eingang aus der Garage ins Haus) einbauen lassen bzw. wechseln da ich zur Zeit eine Kunststofftür mit Glas habe. Meine Frage 1. Stimmt das, dass ich eine Garage anstelle des Carports ohne weiteres bauen kann. Die Fläche bleibt die selbe? Frage 2. Muss ich bei der Statik der Dachkonstruktion etwas beachten? Gedacht war Streifenfundamen ca. 80 cm (an 3 Seiten). Hausseite einen Balken mit dem Klinker Verschrauben + 3 zusätzliche Stützsäulen mit Punktfundament. Die Querbalken ca. 8 cm x 16 cm Holz alle 3 Meter. (Die Garage soll ca. 7 Meter + 2 Meter Geräteschuppen in der Länge werden)--> Evtl. ein Tipp von Ihnen :-) Frage 3: Muss ich einen Architekten beauftragen, dass er mir die Statik berechnet?

Antwort: Ob Sie eine feuerfeste Tür zwischen Garage und Haus benötigen, hängt von den Bauvorschriften Ihres Bundeslandes ab.
21. May 2010   | Email | Nach oben
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Teilabriss und Neubau

Frage: wir haben ein 2 familienhaus geerbt bj.56 und ziemlich marode. wir möchten es abreißen und auf das vorhandene kellerwerk ein massivholzhaus setzen.ist das ein neubau,umbau oder renovierung? und brauchen wir alle genehmigungen wie für einen kompletten neubau auf die "grüne wiese".

Antwort: Das ist ein Teilabriss und Neubau. Für den brauchen Sie genauso eine Genehmigung wie für einen normalen Neubau.
21. May 2010   | Email | Nach oben
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