Wintergarten Reihenhaus

Frage: habe mich durch die Fragen und Antworten der Kategorie Garten und durch die BayBO gelesen. Habe dabei schon einiges gelernt - vielen Dank vorab! Wir möchten einen Wintergarten errichten in Fürstenfeldbruck an einem ggü. dem Nachbarhaus (RMH) um ca. 2,5 m versetzt stehenden REH (auf der Südseite, die Terasse einhausend, nebenan beim Nachbarn ist "Luft", da sein Haus um die erwähnten 2,5 m nach hinten - also nach Norden - versetzt ist). Mit Einverständnis den Nachbarn haben wir vor Jahren bereits eine Trennmauer auf der Grenze errichet, ca. 3,3 m lang und ca. 2 m hoch. Nun möchten wir mit gleicher Tiefe die Terasse unter Anbindung an die bestehende Sichtschutzmauer zum Wintergarten erweitern. Geplante Masse: ca. 6,5 m breit und 3,3 m tief. Hierzu zwei Fragen: 1) auf welcher Grundlage kann das Bauamt einen Wintergarten von 3,5 m ablehnen und maximal 3 m Tiefe vorschreiben. Das REH (unseres) hat einen Grundriss von etwa 7x7 m. Der Architekt des Wintergartenbauers war zu einer Voranfrage beim Bauamt mit dem Ergebnis, das maximal 3 m Tiefe genehmigt werden würden. Ist das potentiell Willkür? :-) Eine lokale Bauordnung / Bebauungsplan ist nicht bekannt / bestehend. Das habe ich vor Jahren bereits zur Frage von Dachfenstern / Dachgauben bei uns gelernt. Mit dem Nachbarn sind wir zum Thema im Gespräch. Er denkt wohlwollend darüber nach. Wird aber vorab wohl nichts unterschreiben sondern erst im Rahmen der Anhörung / Information bei eingereichtem Bauantrag. (Sind ältere Herrschaften, nett, aber nicht willens, Dinge ohne Not zu unterschreiben.) Zweite Frage: Da neben dem Wintergarten jenseits der Grenze nur Luft ist (wg. dem nach Norden versetzten RMH des Nachbarn) verstehe ich nicht den Zwang zur Brandmauer. Laut Bauamt können die Genehmiger damit leben, wenn die bestehende Trennmauer senkrecht nach oben im Rahmen der Wintergartenkonstruktion brandhemmend (F30 / G30) ausgeführt wird, was aber ein Preistreiber sein wird (Metallkonstruktion für den Rahmen und Brandschutzverglasung statt wie beim Rest der senkrechten Kunststoff. Dach und Tragwerk sind eh in Alu geplant). Kann man nicht darauf verzichten, weil nebendran kein Gebäude steht? Oder ist das ein "Vorhalt", wenn irgendwann der Nachbar nachziehen möchte mit einem Wintergarten seinerseits?

Antwort: Erst mal sorry, dass es so ewig gedauert hat. Reine Willkür wird das Vorgehen des Baurechtsamts wohl nicht sein. Wenn wirklich kein Bebauungsplan vorhanden ist, dann sollte Ihnen das Amt mitteilen, mit welcher Begründung Ihr Vorhaben abgelehnt wurde. Einfach mal nachfragen.
20. Nov 2009   | Email | Nach oben
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F-90 Wand auf Grundstueck

Frage: ich suche eine Möglichkeit, eine Mauer mit der Brandschutzklasse F90-AB für draußen als Trennmauer zwischen zwei Grundstücken, ca. 7m lang, 2,2m hoch, nicht tragend aber dem Wetter ausgesetzt, in Fertigbauweise, Leichtbauweise oder Trockenbau zu erstellen. Sind Ihnen dafür Systeme bekannt?

Antwort: In Leicht- oder Trockenbauweise dürfte das schlecht möglich sein.
29. Oct 2009   | Email | Nach oben
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Notausstieg Schwimmbad

Frage: Ich habe in Dortmund / NRW ein Kleinschwimmbecken übernommen, das zur Hälfte im Keller liegt (gibt´s noch was unter "Halbparterre"?) Lichteinfall erfolgt durch handelsübliche Glasbausteine, 4 sind durch Kippmechanismus zum Belüften zu öffnen. Ich möchte (und muss wahrscheinlich auch) einen Notausstieg bauen. Gibt es Vorschriften bzw. muss ich es genehmigen lassen, wenn der Ausstieg von halb unten nach oben auf Straßenniveau erfolgt? Vor den Fenstern befindet sich mit einem gewissen Abstand ein privater Parkplatz der Krankenpflegeschule, in der die Schwimmkurse stattfinden. Durch einen Durchbruch wären die Maße 0,90 x 1,20 möglich. Ist von Beckenseite aus vorgeschrieben, WIE man aussteigen können muss? Feste Stufen, Leiter oder sonst etwas, um das Fenster zu erreichen? Sind die Fenster vorgeschrieben? Wer bietet so etwas an? (Mehr als eine Frage, ich weiß ...*schäm*)

Antwort: Wie Sie schon schreiben, müssen Fenster, die als Rettungsweg dienen, in NRW im Lichten mindestens 0,90m x 1,20m groß sein. Siehe Landesbauordnung (BauO NRW) unter
29. Oct 2009   | Email | Nach oben
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Aussenkamin

Frage: Wir würden gerne in Baden-Württemberg einen Außenkaminzu für einen neu einzurichtenden Kaminofen mit Heizungsunterstützung an unser Haus ansetzen. Nun rieten uns Bekannte wegen der Nähe zum Nachbarn davon ab---es sind nur 2 Garagenbreiten Platz zwischen den Häusern,sie meinten es könnte wegen der doch gelegentlich anfallenden Geruchs und Staubbelastung zu Problemen kommen. Wo finden wir für derartige Fragen ( Abstanzregelungen und mehr) Erklärungen. Oder müssen wir gar unseren Nachbran um Erlaubnis bitten? Hoffen natürlich Sie wissen Rat.

Antwort: Die Vorschriften für Feuerungsanlagen und somit auch Kaminen finden Sie in der Feuerungsverordnung (FeuVO).
07. Oct 2009   | Email | Nach oben
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Waschkuechendecke daemmen

Frage: ich habe eine Frage zur Kellerdeckendämmung. Im Keller haben wir einen beheizbaren Wasch- und Trockenraum. Über die Heizungsnutzung für diesen Raum sind sich nicht alle Mieter einig und so kommt es vor, dass im Winter die Heizung auf Frostschutz steht und das Fenster zum Lüften gekippt ist, weil in diesem Raum Wäsche getrocknet wird. Der darüber liegende Raum, Parterrewohnung, ist im Vergleich zu den anderen Räumen wirklich Fußkalt. Das Haus ist voll unterkellert und der Keller ist absolut trocken. Auch im Waschraum hat es, seit mehr als 25 Jahre keinen Schimmel gegeben. Der Kelleraufbau besteht aus 36 cm Schwerbetonsteinen, beidseitig geputzt, außen Bitumenisolieranstrich. Die Kellerdecke ist eine Fertigdecke, wobei die Zwischenräume der Betonsteine mit Beton ausgegossen wurde. Von unter ist die Kellerdecke verputzt und weiß gestrichen. Der Raum hat zwei Außenwände, der Fußboden ist mit Steinzeugplatten belegt. Zwischen Steinzeugplatten und Betonplatte gibt es keine Wärmeisolation. Unter dem Estrich der Parterrewohnung wurde eine 3 cm Steinwollmatte eingebaut. Können wir die Kellerdecke im Waschraum zusätzlich von unten dämmen und wie sieht es mit eventuell zu erwartender Feuchtigkeitsbelastung oder Schimmelbildung an den Außenwände und an der Isolation aus, welches Material können Sie empfehlen und wie stark sollte die Isolation sein? Für Ihre Antwort möchte ich mich im voraus bedanken,

Antwort: Eine Dämmung der Kellerdecke ist hier absolut sinnvoll.
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Verbindung zwischen zwei Reihenhaeusern

Frage: ich habe hier im kreis waiblingen ein reiheneckhaus mit 82 qm gekauft (die kompletten kleinen häuser hier zählen als wohnungen). nun wurde das nachbarhaus frei was mein partner gekauft hat. wir wollen nun 2 durchbrüche machen an der traqenden trennwand (mit statiker etc. alles abgeklärt) damit man von meinem in sein haus einfach durchlaufen kann ohne ständig aus der haustüre zu müssen. die heizkreisläufe etc. bleibt alles wie bisher. muss ich dies genehmigen lassen? muss ich die anderen hausbesitzer um erlaubnis fragen?

Antwort: Die Nachbarn brauchen Sie hierbei nicht fragen. Statisch geht das sicher auch in Ordnung.
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Balkon Grenzbebauung

Frage: wir wollten einen etwas größeren (3m x 3m) Balkon bauen, der aber an der Grenze zum Nachbar vorbeiläuft, dürfen wir das?, da die Häuser aneinander gebaut sind.

Antwort: Ich weiß nicht, wo Sie wohnen. Die Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
15. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Bestehenden Schornstein neu nutzen Sachsen-Anhalt

Frage: Ein Bekannter hat sich vor kurzem einen Garten gekauft. Die Gartenlaube besteht aus einem Wohn- und einem Geräteraum. Beide Räume sind durch eine Mauer getrennt und lassen sich jeweils über separate Türen begehen. Im Geräteraum befindet sich ein Schornstein(hinter einer Klappe haben wir Aschereste gefunden). Das brachte ihn auf eine Idee: Er will im Geräteraum einen Ofen installieren, der die Wärme in den Wohnraum leitet. Auf dem Dach befindet noch die Esse, die frei ist, und genutzt werden könnte. Der Garten befindet sich in Sachsen-Anhalt. Ich würde gern wissen, ob irgentwelche Genehmigungen(z.B. vom Schornsteinfeger) eingeholt werden müssen.

Antwort: Alle Vorschriften aller Bundesländer kenne ich leider auch nicht. Ich habe mich im Netz mal ein Bisschen schlaugemacht und dabei folgendes Formular gefunden:
28. Aug 2009   | Email | Nach oben
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