Hoehe Kamin

Frage: mein Nachbar möchte sich einen Kaminofen nachrüsten und will dafür einen Aussenschornstein (Edelstahlkamin, 2-schalig, gedämmt, Durchmesser 150mm) errichten. Grundsätzlich haben wir (Nachbarn des angrenzenden Reihenendhauses), nichts dagegen. Natürlich haben wir ein besonderes Interesse, dass alles ordnungsgemäß erfolgt. Um Ärger zu vermeiden, möchte ich gerne vor Zustimmung/Ablehung wissen, welche Mündungshöhe der Kamin haben muss? Bei unseren Häusern, die in einem Ballungszentrum in der Nähe von Stuttgart stehen, handelt es sich um 3-geschossige Reihenhäusern mit Pultdach (Neigung ca. 5-8°), bei denen die oberste Etage seitlich und vorne um ca. 1m zurückgesetzt ist. Hinten gibt es jeweils eine Dachterrasse, von der man jeweils quasi "um das DG herumlaufen" bzw. von hinten nach vorne laufen kann. Der an der Hausseite geplante Aussenkamin endet aktuell (Planung), auf Höhe der Attika (Haustrennwand zum direkten Reihenhausnachbar). Das entspricht ca. 40cm über Dach im Bereich des Kamins. Bei Häusern in der weiteren Nachbarschaft, enden die Aussenkamine ca. 1m über der Dachkante im Bereich der Kamine. Können Sie mir sagen, welche Mündungshöhe die Richtige ist?

Antwort: Das ist zu niedrig. Die Bestimmungen zur Höhe von Mündungen von Schornsteinen und Abgasleitungen stehen in der Feuerungsverordnung (FeuVO) unter:
13. Jan 2012   | Email | Nach oben
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Verpflichtung zur Dachdaemmung

Frage: Hallo Herr Schelzel, wir sind am überlegen, ein ZFH - Bj. 1965 - zu erwerben. 1997 wurde eine neue Öl-ZH eingebaut, Isolierglasfenster verbaut und die Elektrik samt Steigleitung erneuert. Sonst wurde nichts saniert / renoviert. Meine Frage: Nach der ENEV 2009 müssen wir doch innerhalb von 2 Jahren nach Erwerb als Nachrüstverpflichtung das Dach dämmen / neu eindecken. Korrekt? Wenn wir dies tun, nehmen wir eine Veränderung an der Gebäudehülle vor. Zieht dies automatisch eine Sanierung der Fassade (Vollwärmeschutz) nach sich?

Antwort: Nein, die Bauteile werden schon getrennt betrachtet. Wenn Sie das Dach dämmen heißt das nicht, dass Sie auch die Fassade dämmen müssen.
02. Jun 2011   | Email | Nach oben
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Daemmung ohne Hinterlueftung und Unterspannbahn

Frage: Hallo, Darf ich ein Dach ohne Konterlattung und Unterspannbahn von innen dämmen. Das Dach würde wie folgt aussehen Dachziegel, Dachlatte, Zwischensparrendämmung, PE Folie. Ist das möglich? Was ist mit dem Luftsog der eigentlich unter den Ziegel statt finden soll zwischen Traufe und dem First? Vielen dank im Voraus

Antwort: Dürfen tun Sie das schon, ideal ist es aber natürlich nicht. Als Übergangslösung für die Zeit, bis Sie das Dach neu decken und in diesem Zuge eine Unterspannbahn und Konterlattung anbringen, ist es aber besser als ein Zustand ohne Dämmung.
30. May 2011   | Email | Nach oben
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Schneelast Holzpavillon Chemnitz

Frage: Ich freue mich sehr Ihre Seite gefunden zu haben, und hoffe Sie können mir helfen. Leider funktionierte das senden über das Kontaktformular wohl nicht, so versuche ich es auf diesem Weg.

In meinem Hausgarten habe ich einen Holzpavillon mit Satteldach gebaut, Grundmaße 3x3 m, Höhe bis Unterkante Dach 2,00 m, Firsthöhe 3,25 m. Da bei uns im Winter schon mal 70 - 80 cm Schnee liegen haben wir das Dach so steil gebaut. Genehmigung des Vermieters liegt vor, nun ist er aber mit der Höhe nicht einverstanden und will auf seine Kosten das Dach niedriger und in der Form eines Zeltdaches bauen lassen (max. Firsthöhe soll 2,50 m sein). Nun meine Fragen: Wie stark müssten die Eckpfosten, Dachbalken und Dachbretter denn dann sein um die Scheelast tragen zu können? (Schneelastzone: 3, Kreis: Chemnitz, Gemeindeschlüssel: 14511000, Schneelastinformationen für die Gemeinde: Chemnitz(Sachsen), Höhen über NN: min 275 m / Ø 337 m / max 475 m, Schneelast sk = 1,456 kN/m2, sk = Schneelast auf dem Boden, basierend auf der durchschnittlichen Höhenlage der gewählten Ortsgemeinde) Und ist ein Zeltdach überhaupt die geeignete Form? Die Grundfläche von 3x3 m soll beibehalten werden.

Ich Danke Ihnen sehr herzlich und wünsche Ihnen und Ihren Töchtern alles Gute und viel Erfolg beim Schwimmen ;-), habe auch drei Töchter! Vorab vielen Dank für Ihre Mühe.

Antwort: Ein Zeltdach können Sie da schon bauen, warum auch nicht? Eine statische Berechnung erhalten Sie hier von mir nicht. Da bin ich der falsche Ansprechpartner.
29. May 2011   | Email | Nach oben
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Drempelhoehe und Vollgeschoss Schleswig-Holstein

Frage: wir beschäftigen uns aktuell mit einem Neubauvorhaben. Unser favorisiertes Grundstück sieht im B-Plan zwingend 1 Vollgeschoss vor. Weiterhin ist die maximale Drempelhöhe auf 0,70 m 'über der Dachgeschossrohfußbodenhöhe' beschränkt. Weil wir so gerne zwei Vollgeschosse bauen wollten, suchen wir nun nach der optimalen Ausnutzung des Bebauungsplanes. Hierbei sind wir auf Staffelgeschosse gestoßen, die uns fast schon als Lösung unseres Problems vorkommen. Nach der für uns geltenden Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein gilt ein Geschoss, das auf weniger als 3/4 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses eine lichte Höhe von 2,30 m aufweist, nicht als Vollgeschoss. Daher hoffen wir darauf, ein Staffelgeschoss bauen zu können / dürfen, bspw. unten 100 m², oben < 75 m². Ist dies soweit korrekt? Weiterhin stellt sich uns hierbei die Frage, ob die Limitierung der Drempelhöhe unserem Vorhaben im Weg steht. Ist bei zwingender eingeschossiger Bebauung das Geschoss über dem Erdgeschoss automatisch als Dachgeschoss anzusehen oder bspw. nicht, wenn es sich hierbei um ein Staffelgeschoss handelt, welches durch eine Decke klar vom Dachboden getrennt ist, also nicht nach oben offen gestaltet ist? Die Drempelhöhe bezieht sich laut B-Plan schließlich auf das 'Dachgeschoss'. Wäre also das Staffelgeschoss als Dachgeschoss anzusehen (trotz geplanter Trennung durch Decke vom eigentlichen Dach), würde uns die maximale Drempelhöhe im Dachgeschoss wohl einen Strich durch die Rechnung machen.

Antwort: So ist es. Das macht Ihnen einen Strich durch die Rechnung.
06. Jan 2011   | Email | Nach oben
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Windrispe unterbrochen 2

Frage: Wir wollen in einen Neubau, doch noch nachträglich zwei Dachflächenfenster einbauen lassen. Allerdings verläuft in diesen Bereich das Windrispenband. Gibt es eine Möglichkeit dazu? Kann das Rispenband durch andere geeignete Bauliche Maßnahmen ggf. um die Dachflächenfenster angeordnet werden z.B. aus Holzlatten. Wie erfolgt eine ähnliche leistung wenn man in einem älteren Haus ein Dachflächenfenster einbauen will, wo man nicht weiß ob diesesn Band überhaupt existiert? Für Ihre Beantwortung bedanke ich mich im Voraus

Antwort: siehe Artikel Windrispe unterbrochen.
06. Jan 2011   | Email | Nach oben
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Dampfsperre und Dampfbremse

Frage: Wir haben vor kurzem in unserem Altbau (ca. 35 Jahre alt) das Dach erneuert und wollen jetzt den Innenausbau vornehmen. Allerdings ist mir der Aufbau bzgl. diffunsionsoffen bzw. -geschlossen immer noch fraglich. Unser Dachaufbau ist wie folgt (von aussen nach innen) - Dachziegel - Lattung und Konterlattung - PUR Hartschauf Aufdachdämmung - diffusionsoffene Unterspannbahn - Lage Bretter - Sparren - Zwischen die Sparren soll noch Zwischensparrendämmung gelegt werden - Dampfbremse / Dampfsperre (noch einzubauen) - Lattung (noch einzubauen) - Deckenverkleidung (noch einzubauen) Frage: Ich gehe davon aus das zwischen den Sparren und der Deckenverkleidung eine Dampfbremse (nicht Dampfsperre) eingebaut werden soll. Ergibt sich dann ein Probleme denn auch die Unterspannbahn ist diffusionsoffen ? Somit wäre nirgends eine Dampfsperre verbaut, ausser die Aufdachdämmung würde so wirken.

Antwort: Eine Dampfbremse ist nicht diffusionsoffen, sie ist nur nicht so dicht wie beispielsweise eine Dampfsperre aus einer Bitumenbahn.
06. Jan 2011   | Email | Nach oben
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GFZ Dachgeschoss

Frage: ich bin bei der Suche nach einer Lösung auf meine Frage auf Ihre Seite gestoßen. Ich wohne in dem Haus meiner Eltern, einem Bungalow mit Flachdach aus den 70igern. Nun steht die Sanierung an und ich würde gerne Anstatt des Flachdaches ein Spitzdach drauf setzen und dies auch eventuel ausbauen. Ich muss nach Bauamt dabei auf die GFZ achten. meine Einfahrt ist nach Lageplan ein eigenes Flurgrundstück. Bezieht sich eine Geschossflächenzahl auf ein Flurstück oder auf das gesamte Grunstück? Sollte sich ergeben, dass ich unter einhaltung der GFZ kein ausgebautes Dachgeschoss drauf setzen kann, lässt es sich als Dachboden ausführen (Niedersachen) und den Nachträglich genehmigungsfrei in wohnfläche wandeln?

Antwort: Für die GFZ ist das im Bebauungsplan definierte Baugrundstück maßgebend. Dies kann auch aus mehreren Flurstücken oder auch aus Teilen von Flurstücken bestehen.
01. Jan 2011   | Email | Nach oben
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