Terrassenueberdachung NRW

Frage: Am Haus meiner Mutter in Oberhausen NRW soll eine an der Längsseite offene, überdachte Terrasse an ein bestehendes Wohngebäude angebaut werden. Länge ca. 10 m, Breite ca. 4 m. Ist dieses Vorhaben genehmigungsfrei? Bzw. welche Vorschriften sind in NRW einzuhalten. Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung.

Antwort: Die Bauvorschriften, ob nun die der Landesbauordnung (BauO NRW), der Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VVBauO) oder des Bebauungsplans sind immer einzuhalten, egal ob das Vorhaben genehmigungsfrei ist oder nicht.
19. Feb 2012   | Email | Nach oben
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Gartenland im Aussenbereich Nordwest Mecklenburg

Frage: glücklicherweise bin ich auf Ihre Seite gestoßen, seit 1 Woche zerbrechen meine Mutti und ich unsere Köpfe. Ausgangssituation – meine Mutti ist schwer erkrankt , um ihr möglichst viel gesunde Umgebung zu schaffen, suchten wir beide nach einem Gartengrundstück. Meine Mutti besitzt einen alten amerikanischen Airstream Wohnwagen, ca. 6m lang, 3,50 hoch mit Nr.Schild und einen Bauwagen, beide stehen auf einem sonnenlosem Campingplatz. Das Ziel - sonniger Garten, Ruhe, minimaler Gartenbetrieb ( Salat, Kräuter ) , viell. 2 Gänse ;-), wohnen im Wohnwagen, gekocht wird im Bauwagen, ebenfalls lagern dort die Gartenstühlen und Gartenutensillien. Hauptwohnsitz bleibt weiterhin Hamburg. Aktuell – da die Finanzen nur einen BSV über 25.000 bringen, haben wir über staatliche Boden-Angebote was gefunden – ein Grundstück im Außenbereich, lt. Kataster ( Anfrage des saatl. Verkäufers ) bestehend aus einer Holzungs-und einer Gebäudefläche. Kein Baugrundstück, das ist bereist dann zu teuer. Es besteht eine Teilversiegelung, die ungenutzt ist- so wie wir das gesehen haben – ehemalige Betonböden der DDR-Gewächshäuser , 2 Stück rechteckig, 3 rund, mit dickem Moos bewachsen. Der Boden ist lt. Nachbarin so sandig, das sie Gewächshäuser bewirtschaftet. Auch das Wild ( Rehe ) erntet frei wachsende Gartengaben regelmäßig mit ab. Links und rechts sind Wohnhäuser mit Hof und Garten, dahinter Ackerflächen. Der Termin um ein Gebot abzugeben ist bereits 23.02.2012, ich habe im Bauamt Greven angerufen- eine „richtige“ Beantwortung was man draufstellen darf und was nicht, kann nur schriftlich und innerhalb 2 Monaten erfolgen ;-( . Deswegen bin ich sehr dankbar, angesichts der gesundheitlicher, zeitlicher, und finanzieller Situation Ihnen meine Frage stellen zu dürfen: da man offensichtlich kein Whg-Wagen auch mit Nr. Schild auf Dauer abstellen darf, wäre es eine Idee vielleicht diesen in einer Zeltgarage ( weil kein Fundament ) unterbringen? Darf man auch kein größeres Gewächshaus – li und re Beete, Wohnwagen in der Mitte, aufstellen ? Das wäre richtig ideal! Darf man auch kein Zaun aufstellen? Darf meine Mutter mir ein Teil verpachten, und dann könnte ich ein den Bauwagen als meine „Niederlassung“ nennen?

Antwort: Eine wirklich befriedigende Antwort kann ich Ihnen da leider auch nicht geben.
19. Feb 2012   | Email | Nach oben
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Vorbau in Abstandsflaeche

Frage: wir haben ein Reiheneckhaus gekauft und wollen vor den Eingang eine Art Vorraum/Abstellraum in Holzständerbauweise, genutzt für Staubsauger evtl. Jacken, Kinderwagen etc. errichten. Von diesem Vorraum/Abstellraum geht dann nochmals eine gesonderte Türe ins Haus. Quasi wird die jetzige Hauswand eine Innenwand des Abstellraumes. Dieser Raum hat weder Heizung noch eine Feuerstelle o.ä. Da der Vorraum innerhalb der Abstandsflächen entstehen würde, müsste die Nachbarin eine Baulast übernehmen - will sie aber nicht. Jetzt meine Frage: Kann so ein - ich nenne ihn mal Vorraum - als "Abstellraum" deklariert werden, wenn er unter 20 Kubikmeter ist, um so die Abstandsfläche unterschreiten zu dürfen? Falls nicht, gibt es einen Kniff mit dem man das erreichen kann?

Antwort: Leider haben Sie nicht geschrieben wo Sie wohnen. Daher beantworte ich Ihre Frage mal auf Basis der Vorschriften bei uns in BW. Falls Sie aus einem anderen Bundesland kommen vergleichen Sie bitte die entsprechenden Paragrafen mit denen Ihrer Landesbauordnung.
17. Jan 2012   | Email | Nach oben
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Geraeteschuppen Genehmigung BW

Frage: Ich würde gerne in meinem Garten einen kleinen Geräteschuppen errichten. Ich bin in Alfdorf wohnhaft. Nun die Frage Was ist da ohne Genehmigung machbar. Welche Höhe darf der das Gebäude haben innerhalb des beschränkten Bauraums von 40qm (so viel ich weiß) und wie nahe darf dieses Gebäude an bestehende Gebäude dran sein (ohne das das als Anbau bewertet wird)? Könnten Sie mir da bitte weiterhelfen?

Antwort: Es handelt sich hier nicht um 40m² Grundfläche, sondern um 40m³ Bruttorauminhalt. Diese sind in BW unter gewissen Voraussetzungen verfahrensfrei. Siehe Landesbauordnung (LBO) unter:
16. Jan 2012   | Email | Nach oben
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Gartenhaus BW

Frage: Ich möchte ein Gartenhaus in Bw mit 2,90m breite,5,90m länge und einder Wandhöhe von 2,30m. Brauche ich dafür eine baugenehmigung?

Antwort: In BW sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40m³, im Außenbereich bis 20m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, siehe Landesbauordnung (LBO) Anhang (zu §50 Abs.1).
13. Jan 2012   | Email | Nach oben
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Schildkroetenumzaeunung

Frage: Hallo, mein Freund und ich sind gerade dabei einen Auslauf für seine Schildkröte im Garten meiner WG in einem Mietshaus zu bauen. Nun haben sich die empfindlichen Nachbarn beschwert, dass das nicht ginge, dass sie das in ihrer Optik stören würde und - das hat sie sich danach dann noch überlegt - sie seit Jahren eine Aversion gegen Reptilien habe... (Sie hat sogar mit Anwalt gedroht blabla...) Es geht um eine Fläche von 2x2 Metern umrandet von einer 40cm hohen Bretterwand, die mehr als 50 cm von der Grenze entfernt ist für ein Tier, das nicht stinkt, keinen Dreck macht und schon gar nicht laut ist und sich ohnehin am liebsten im Gras versteckt. Mit unserem Vermieter ist das abgesprochen, er ist mit dem Gehege einverstanden. Meine Frage ist nun: Verstoßen wir mit der Konstruktion rechtlich gegen irgendeine Vorschrift? (ich habe keinen Paragraphen für Schildkröten-Umzäunungen gefunden ;-)) Vielen Dank für die Auskunft!

Antwort: Nein, damit verstoßen Sie gegen kein Bestimmungen. Es gibt zwar in Deutschland leider zu fast allem Bestimmungen, meines Wissens aber nicht zu Schildkrötengehegen ;-)
24. Jul 2011   | Email | Nach oben
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Unterbau Gabionen

Frage: Lernen mit Schmerz: Unsere zur Geländebegradigung und Gartenflächengewinnung für das EFH gebaute Stützwand von 4m Höhe über 25m Länge (mit seitlichen Schenkeln...)hat trotz "stabiler" Bauweise dem Erddruck nachgegeben und ist nicht mehr zu retten; der Abriß wurde bereits verfügt. Als Alternative bietet sich eine Stützwand mit Gabionen an. Hier nun meine 3 Fragen: Wenn die Höhe 4m wieder erreicht werden soll, sind G. mit 1 m Tiefe von unten bis oben ausreichend, oder muß mehrlagig gebaut werden ? Sind die beschriebenen 10% Neigung ausreichend ? - können die nach innen überstehenden 10 cm/Gabione auf verdichtetem Erdreich aufliegen, oder muß vollständiger Unterbau mit G. vorgesehen werden ?

Antwort: Ich denke, mit der Stützwand mit „seitlichen Schenkeln“ meinen Sie Stuttgarter Mauerscheiben (L-Steine). Das hätte schon funktionieren können, bei ausreichender Dimensionierung bez. des Erddrucks. Diese hätte ein Statiker durchführen müssen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Geologens.
24. Jul 2011   | Email | Nach oben
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Gelaender Balkon im Erdgeschoss

Frage: Hallo zusammen, meine Familie und ich haben eine Erdgeschosswohnung mit Balkon gemietet. Da der Keller zur Hälfte aus der Erde ragt, liegt das EG nicht auf Bodennieveau. Um den Balkon herum ist der Garten aber bis zur Bodenplatte des Balkons aufgeschüttet, so das man nur eine Stufe von ca. 30 cm in den Garten hätte. Unser Vermieter möchte aber von einem direkten Zugang vom Balkon zum Garten aus Haftungsgründen nichts wissen. "Laut Bauplan müsse der Balkon rundherum mit einem Geländer versehen sein." Kann das wirklich war sein?

Antwort: Das ist m.E. Mumpitz. Nur weil in den Bauantragsplänen eine Umwehrung eingezeichnet war, heißt das nicht, dass diese baurechtlich vorgeschrieben ist.
30. May 2011   | Email | Nach oben
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