Sichtschutz Aussenbereich

Frage: Wie sieht es mit einem Sichtschutzzaun im Außenbereich aus? Ist der auch verboten? Gibt es Ausnahmen oder Einzelentscheidungen?

Antwort: Ich weiß nicht, wo Sie wohnen, daher nun als Beispiel ein Auszug aus der Landesbauordnung (LBO) BW und der Bayerischen Bauordnung (BayBO):
29. May 2011   | Email | Nach oben
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Brandueberschlag Wintergarten

Frage: Sehr geehrter Herr Schelzel, ich habe mit Interesse auf der Seite „frag den architekt“ Ihre Kommentare gelesen Habe derzeit ein ähnliches Problem, ich habe einen Wintergarten direkt auf die Grenze zum Nachbarn beantragt. Die Genehmigung des Nachbarn liegt vor, im beidseitigem Einvernehmen keine Mauer, sondern eine lichtdurchscheinende aber blickdichte Scheibe. Das Bauamt stellt nun die Forderung: nach REI 60 muß die Wand hochbrandhemmend ausgeführt sein. Meine Frage dazu: Da das Nachbarhaus im ca. 2 m nach hinten versetzt ist, also so weit weg von meinem Wintergarten ist, kann ei Flammenübertrag überhaupt noch erfolgen? Ist dann diese Forderung richtig? Ich habe zur Verdeutlichung der Situation das Bauamt um einen vor Ort Termin gebeten, dem auch zugestimmt wurde. Nun bin ich gespannt auf den kommenden Dienstag. Können sie mir aus Ihrer Sicht etwas dazu sagen? Freue mich über eine Antwort,

Antwort: Ja, da ist ein Brandüberschlag möglich. Deshalb betragen die Abstandsflächen ja auch, je nach Bundesland 2,50 – 3,00m beidseits der Grenze.
29. May 2011   | Email | Nach oben
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Boeschung und Gelaender Grundstuecksgrenze

Frage: Hallo H. Schelzel, vielen Dank für diese wunderbare Seite die mir als Elektrotechniker in dem fremden Terrain "Bauregeln" eine riesige Hilfe ist. Für mein Problem habe ich leider nichts passendes gefunden ... Wir bauen hier in BW gerade unsere Aussenanlage. Direkt an einer Grundstücksgrenze liegt eine Gartentreppe unseres Nachbarn, Höhenunterschied ca. 1,20m. - Ist die Lage der Gartentreppe direkt an der Grenze rechtens? Für die Errichtung eines Stellplatzes möchten wir in diesen Bereich unsere Grundstücksseite abgraben, im Abstand von ca. 1,50m zur Grenze liegen wir ca. 1,20m tiefer. - Können wir zur Grundstücksgrenze hin das Gelände aufböschen, Winkel ist kleiner 45° - Müssen wir ein Geländer stellen? (Höhenunterschied größer 90cm, wie geht das bei Schrägen?) - Falls ja, kann ein Geländer auch durch eine Hecke ersetzt werden?

Im voraus Danke für ihre Hilfe, mit meiner Frau haben Sie einen Unterstützer für Stuttgart 21. Ich gestehe keine Meinung zu haben da ich im Detail zu wenig weiß...

Antwort: Hierzu keine Meinung zu haben, ist ja Ihr gutes Recht. Aber vielleicht lassen Sie sich ja trotzdem von Ihrer Frau überzeugen, bei der Volksabstimmung FÜR S21 zu stimmen? :-)
29. May 2011   | Email | Nach oben
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Schneelast Holzpavillon Chemnitz

Frage: Ich freue mich sehr Ihre Seite gefunden zu haben, und hoffe Sie können mir helfen. Leider funktionierte das senden über das Kontaktformular wohl nicht, so versuche ich es auf diesem Weg.

In meinem Hausgarten habe ich einen Holzpavillon mit Satteldach gebaut, Grundmaße 3x3 m, Höhe bis Unterkante Dach 2,00 m, Firsthöhe 3,25 m. Da bei uns im Winter schon mal 70 - 80 cm Schnee liegen haben wir das Dach so steil gebaut. Genehmigung des Vermieters liegt vor, nun ist er aber mit der Höhe nicht einverstanden und will auf seine Kosten das Dach niedriger und in der Form eines Zeltdaches bauen lassen (max. Firsthöhe soll 2,50 m sein). Nun meine Fragen: Wie stark müssten die Eckpfosten, Dachbalken und Dachbretter denn dann sein um die Scheelast tragen zu können? (Schneelastzone: 3, Kreis: Chemnitz, Gemeindeschlüssel: 14511000, Schneelastinformationen für die Gemeinde: Chemnitz(Sachsen), Höhen über NN: min 275 m / Ø 337 m / max 475 m, Schneelast sk = 1,456 kN/m2, sk = Schneelast auf dem Boden, basierend auf der durchschnittlichen Höhenlage der gewählten Ortsgemeinde) Und ist ein Zeltdach überhaupt die geeignete Form? Die Grundfläche von 3x3 m soll beibehalten werden.

Ich Danke Ihnen sehr herzlich und wünsche Ihnen und Ihren Töchtern alles Gute und viel Erfolg beim Schwimmen ;-), habe auch drei Töchter! Vorab vielen Dank für Ihre Mühe.

Antwort: Ein Zeltdach können Sie da schon bauen, warum auch nicht? Eine statische Berechnung erhalten Sie hier von mir nicht. Da bin ich der falsche Ansprechpartner.
29. May 2011   | Email | Nach oben
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Keller auf Grenze

Frage: wir stehen noch ganz am Anfang einer Planung für ein EFH in Köln und haben (noch) Fantasien im Kopf. Da das Grundstück mit 15 Meter nicht sehr breit ist, haben wir überlegt, ob wir den Keller nicht größer als das Haus machen könnten. Das Haus wird maximal 11 Meter hoch, 9 Meter Breit und ca. 13 Meter lang. Rechts 3-Meter-Garage, links 3-Meter-Carport. Idee ist nun den Keller bis zur einen Grundstücksgrenze um 3 Meter zu verbreitern (also 12x13 Meter). Bekommt man sowas genemigt? Alternativ würde der Keller Richtung Garten um 4,5 Meter verlängert werden (also 9x17,5 Meter). Müssen die tragenden Außenwände des Hauses direkt über tragenden Wänden im Keller sein? Raumgrößen wären damm im Keller nicht besondes groß. Wenn man die Garage unterkellern dürfte, könnte man den Raum unter der Garage als Werkstatt nutzen und einen Deckendurchbruch zur Garage machen, so dass von unten am Fahrzeug gearbeitet werden könnte? Also eine verschließbare Öffnung von 1,2 x 2 Metern. Vermutlich bräuchte man dann auch einen Ölabscheider, was den Kostenrahmen sprengen dürfte, oder?

Antwort: Was Ihren Kostenrahmen sprengen würde, das kann ich beim besten Willen nicht beurteilen. Wenn Sie in der Werkstatt einen Bodenablauf einbauen wollen, dann bräuchten Sie wohl einen Ölabscheider.
07. Jan 2011   | Email | Nach oben
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Balkonanbau Bayern

Frage: Bei der LBK in Stadt München habe ich erfahren, daß ich GENEHMIGUNGSFREI anbauen darf: einen Carport="Aluminiumdeckel" mit 2 Stahlsäulen vorne,hinten liegt er auf der Garage auf= quasi offene Verlängerung der Garage nach vorne (als dann vergrößerter Ersatz für das bisher vorhandene Regenschutzdächlein/Baumarkt vor der Haustür, die rechtwinklig gleich neben der Garagentür ist). Bedingung: dieses Aludach darf nur bis zur Hauskante reichen, was bedeutet: 2,45 m breit wie die dahinterliegende Garage + 3,50 lang wie die Hauskante. Frage: was wird aus dieser Genehimigungsfreiheit, falls ich ein Geländer AUF diesem Carport anbringe (somit wird es Balkon, habe nämlich aus unerklärlich Gründen seit Bau des EFhauses 1961 genau über jener Haustür eine FensterTÜR!, die natürlich bis dato in "freien Fall"führt bzw. auf das Vordächlein.

Antwort: Ein Balkon ist in Bayern nicht verfahrensfrei. Diesen werden Sie unter Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) nicht finden.
13. Nov 2010   | Email | Nach oben
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Hoehe Hecke

Frage: vielen Dank für Ihre Seite. Wir wohnen in BW. Wir und unsere Nachbarn haben leider widersprüchliche Aussagen von unserem Bauamt erhalten (für einige Sachen fühlen sie sich auch nicht zuständig), weshalb wir nun gerne die Meinung eines "Unabhängigen" hören möchten. Das Nachbargrundstück wurde ca. 1,30 m abgegraben, damit das Gebäude zweigeschossig errichtet werden konnte. Abgeböscht wurde mit Pflanzringen. Da unsere Nachbarn keine Absturzsicherung angebracht haben, pflanzten wir vor ca. 8 Jahren auf unsere Kosten mit mündlicher Einwilligung der Nachbarn eine Thujahecke auf dem natürlichen Gelände direkt an die Grenze. Nun gefällt unseren Nachbarn die Hecke nicht mehr und sie hätten gerne, dass wir anders einfrieden. Deshalb hier nun die ersten Fragen: 1. Kann die Hecke stehen bleiben? 2. Wie hoch darf sie sein? 3. Wird die Höhe von unsere Seite gemessen (natürliches Gelände) oder vom deutlich tiefer liegenden Nachbargelände? 4. Hätten unsere Nachbarn eine Absturzsicherung anbringen müssen? Die Pflanzringe auf dem Nachbargrundstück gehen ca. 50 cm hinter der Grenze steil in die Tiefe. In unseren Bauvorschriften sind Abböschungen nicht vorgesehen - wir haben nichts dazu finden können. 5. Unsere Nachbarn möchten die Hecke bis an die Grenze abschneiden, was sie vermutlich nicht überleben würde. Sind sie dann ersatzpflichtig? Einen Teil dieser Hecke haben wir nun beseitigt und stattdessen ein Gartenhaus (3 m x 2 m) mit einem Abstand von 0,40 m aufgebaut. Wir sind da von § 6 (3) 2 der LBO ausgegangen. Nun bemängeln unsere Nachbarn, dass wir einen Abstand von 0,50 m hätten ein halten müssen. Dazu hier nun die weiteren Fragen? 1. Können die 0,40 m Abstand ein Problem geben? 2. Gibt es Vorschriften, wie ein Gartenhaus aussehen muss, oder können wir ggf. einfach bis zur Grenze z. B. einen Bretterverschlag "anbauen"? 3. Wann bedarf es einer Genehmigung für das Aufstellen eines Gartenhauses? Ganz herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

Antwort: Zu 1.: Das hängt davon ab, ob sie den Vorgaben entspricht. Da ich nicht weiß, wie hoch sie ist und in welchem Abstand zur Grenze sie steht, kann ich das nicht beurteilen.
13. Nov 2010   | Email | Nach oben
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Rueckbau nicht genehmigte Terrasse

Frage: gerade bin ich während meiner Recherche auf Ihre Internetseite gestossen. Ich habe mich unwissentlich in ein Problem begeben und hoffe, dass Sie einen Rat haben oder mir irgendwie helfen können! Ich lebe in NRW in der Stadt Herne, Stadtteil Eickel. Folgendes Problem hat sich ergeben: Ich habe auf meinem Garagendach (ca. 360cm breit, ca. 800cm lang, massiv gemauert mit mind. 16cm dicker Betondecke), welche auf der Grundstücksgrenze an der Garage der Nachbarin steht, eine Terrasse erichtet. Als Terrassenbelag habe ich Holzdielen verwendet, zusätzlich habe als Sichtschutz (eigentlich nicht notwendig, da man nicht in den Garten oder auf die eben-erdige Terrasse der Nachbarin einsehen kann) ca. 140cm hohe und ca. 10cm starke Gabione aufgestellt. Ich habe nun eine Firma beauftragt, ein Edelstahl-Geländer an der schmalen Seite zur Garageneinfahrt, an der langen Seite zu meinen Mietern in Parterre sowie eine Treppe an der schmalen Garagenseite zum Garten zu installieren. Dieses ist nun zu 90% fertig. Vorgestern erhielt ich plötzlich Post von der Stadt, Bauordnungsamt, dass ich eine ungenehmigte Terrasse errichtet hätte, und diese unverzüglich rückbauen soll. Ich war erstaunt, denn ich hatte meine Nachbarin gefragt, ob sie etwas gegen diese Nutzung hätte. Sie hat mir sogar schriftlich bestätigt, dass sie nichts dagegen hat. Meine Nachbarin findet es sogar toll, dass diese unansehnlichen Teerbeläge der Garage verschwunden sind. Hätte sie das Geld würde sie das auch machen lassen. Zum besseren Verständnis habe ich Ihnen beiliegend mal einen Skizze gemacht. Mir war nicht bewusst, dass man für so etwas eine Genehmigung einholen müsste! Ich hoffe, Sie können mir irgendwie helfen, denn die Terrasse hat mich ca. 10.000,- Euro gekostet.

Antwort: Hier einen kompletten Rückbau zu verlangen, halte ich für völlig unverhältnismäßig, da die einzige davon betroffene Nachbarin nichts dagegen hat. Das hat sie Ihnen schriftlich gegeben.
01. Nov 2010   | Email | Nach oben
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