Frage: Wie haben ein Reiheneckhaus BJ 1997 gekauft, an unser Haus ist unser Carport angebaut, an diesem wiederrum "hängt" der Nachbarcaport. Sieht auf den ersten Blick wie ein Doppelcarport aus. Die Carports wurden aber zeitlich versetzt von den damaligen Besitzern errichtet. Nun ist es so, das unser Carport wohl statisch nicht auf die zusätzliche Last des 2. Carports ausgerichtet ist. Sind nur Punktfundamente, keine Streifenfundamente. Querstreben fehlen bei den Nachbarn komplett. Wie gehen wir nun hier weiter vor? Unser erster Weg wäre nun der Gang zu den Nachbarn und ihnen das mitzuteilen. Wir hatten schon mal "Über den Zaun" über das Thema gesprochen. Mittlerweile war der Architekt von damals auch bei uns und hat unsere Vermutung bestätigt.
Haben wir rechtlich was in der Hand? Was ist, wenn sich der Nachbar hier "verschließt". Ist es eine Art Sachbeschädigung, weil der Nachbarcarport unseren Caport auf eine gewisse Art und Weise beschäigt?
Antwort: Zu Fragen wie Sachbeschädigung, Haftung o.ä. bin ich der falsche Ansprechpartner. Solche Dinge sind Sache eines Anwalts.