Offenstall auf landwirtschaftlicher Flaeche

Frage: hallo zusammen ! ich hab da auch mal eine frage zum baurecht baden württemberg ! ich habe eine landwirtschaftliche fläche (bin kein landwirt ) von ca. 10000 die mit einem 2 meter hohen zaun umgeben ist ! mit baugenehmigung !!! ( sie wurde vor ca. 20 jahren mal erteil )ich möchte nun meine 3 pferde die ich in einem reitverein micht mehr unterstellen will,da die kosten zu hoch sind auf meine fläche stellen und will nun einen offenstall, oder weidehütte oder ähnliches bauen der zum unterstellen ist und die pferde rein und raus können wann sie wollen ! darf ich das ?

Antwort: Die neue LBO ist in Kraft. Darin wurde die Größe von solchen Unterständen, bis zu der diese verfahrensfrei sind, heraufgesetzt. Die Verfahrensfreiheit gilt aber weiterhin nur für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Siehe LBO unter:
14. Mar 2010   | Email | Nach oben
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Handlauf Gartentreppe

Frage: ich habe in Taunusstein (Hessen) in dem Weg zum Haus eine 3-stufige Treppe. Ist es nach der Hessischen Bauordnung notwendig, einen Handlauf anzubringen?

Antwort: Nein, für eine dreistufige Treppe im Garten brauchen Sie keinen Handlauf. Außer, es geht daneben senkrecht in die Tiefe mit einer Absturzhöhe von mehr als 1m. Dann bräuchten Sie eine Umwehrung, ob Treppe oder Weg.
11. Jan 2010   | Email | Nach oben
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Terrassenueberdachung oder Wintergarten

Frage: was ist per Definition genau der Unterschied zwischen einer Terrassenüberdachung und einem Wintergarten?

Antwort: Ich hätte jetzt mal angenommen, dass man dafür keine Definition braucht, da sich das doch von alleine erklärt.
10. Jan 2010   | Email | Nach oben
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Gabionen an Hauswand

Frage: Gabionenmauer vor Hausaußenwand Habe ein Fertighaus in Holzständerbauweise. Nun muß ich aus Gründen einer Grenzbebaung auf der Hausseite wo die Grenze verläuft in Abstimmung mit dem Nachbarn eine Gabionenmauer (wir haben uns dafür entschieden) erstellen. Diese Mauer ersteckt sich von 50cm bis 150cm Höhe am Haus vorbei. Momentan haben wir einen Abstand von 10cm zwischen Gabionemmauer und Hausaussenwand geplant. Nun meine Frage reichen diese 10cm Abstand zur Hauswand, ohne das man hier Feuchtigkeitsprobleme (eventuell durch zu geringe Luftzirkulation) erwarten müßte ??? Bei dieser Hauswand handelt es sich um die Wetterseite.

Antwort: Hier erwarte ich nicht nur Feuchtigkeitsprobleme.
10. Jan 2010   | Email | Nach oben
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Abstand und Vollgeschoss Schleswig-Holstein

Frage: vielen Dank für Ihr Angebot! Wir sind ratlos in Schleswig-Holstein. Wir sind in diesem Jahr mit, trotz oder wegen unseres bisherigen Planers bereits mit zwei Entwürfen und einer Bauvoranfrage beim Bauamt gescheitert. Jetzt suchen wir den RICHTIGEN ARCHITEKTEN für unser Einfamilienhaus, zwei Büros haben wir angefragt. Nach einem sehr angenehmen Gespräch mit einem Architekten, bitte ich Sie zur Einschätzung der Situation um Ihren fachlichen Rat in zwei Fragen: 1. Abstandsflächen Im B-Plan steht nichts darüber, laut (neuer seit Mai 2009) Landesbauordnung S-H 3m ( regulär, anders auch 0,4h...), ebenso laut Bauamt. Laut Architekt sind es 2,5 m. Gibt es Sonderregelungen, Ausnahmen...? 2. Luftraum Eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss, (Satteldach) sagt der B-Plan: "Staffelgeschosse sind Vollgeschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30m haben; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des Fussbodens bis zur Oberkante des Fussbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis zur Aussenkante der Dachhaut gemessen." Wir wollten gerne in einem Raum Luftraum lassen. Erst dachte unser Planer und wir dass Luftraum ( da ja kein Fussboden) nicht zur Berechnung der Eingeschossigkeit zählt. Laut mündlicher Aussage des Bauamtes zählt Luftraum seit 2006 genauso wie Raum mit Fussboden. Wir erzählten von den bisherigen Versuchen, Plänen, Scheitern... Der Architekt sagte Luftraum zählt nicht zur Berechnung (der Einschossigkeit, 75% Regel). Wo können wir das Nachlesen? Oder ist das Auslegungssache? Vielen Dank für Ihre Mühe!

Antwort: Kann es sein, dass der Kollege aus einem anderen Bundesland stammt? Vielleicht aus Hamburg? Dort beträgt die Abstandsfläche 2,50m. In Schleswig-Holstein sind es aber 3m. Siehe LBO unter
10. Jan 2010   | Email | Nach oben
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Bebauungsplan ohne GRZ

Frage: wir haben in BW einen Bauplatz gekauft. Es besteht ein Bebauungsplan, in dem keine GRZ, sondern nur die GF EFH festgelegt ist (144m² als Maximalgrösse für ein EFH). Die Bauplätze in diesem Gebiet für EFHs müssen lt. Bebauungsplan mindestens 300m² gross sein. Wir haben nun im Kenntnisgabeverfahren unseren Antrag eingereicht und (nach Zustimmung durch Gemeinde und den Bauausschuss der Betroffenen Stadt) eine Ankündigung der Ablehnung für unseren Antrag vom Landratsamt erhalten. Begründung: Überschreitung der versiegelten Flächen nach BauNVO § 19 Abs. 4. Unser Lageplanverfasser hatte - da fehlende GRZ - alle unsere versiegelten Flächen auf die im Bebauungsplan festgelegten 144m² Hausfläche bezogen. Unser Grundstück ist 575m² gross. Jetzt die Frage: ist es üblich, die versiegelten Flächen auf eine im Bebauungsplan genannte Hausgrundfläche zu beziehen, wenn keine GRZ vorliegt? Denn: die errechnete GRZ unterscheidet sich beträchtlich, wenn man die Fläche von 144m² auf entweder 300m² (Grundstücksminimalgrösse) oder auf 575m² bezieht. In meinen Augen entspricht dies keinem Gleichheitsgrundsatz, denn das würde ja bedeuten, dass ich ein kleineres Grundstück im Verhältnis viel stärker versiegeln darf als ein grösseres Grundstück... Ich selbst hatte angenommen, dass bei einer fehlenden GRZ etwas "angenommen" wird, z.B. 0,4 in einem Allgemeinen Wohngebiet. Haben Sie hiermit Erfahrung? Herzlichen Dank für Ihre Rückantwort.

Antwort: Es wird sich um einen alten Bebauungsplan aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG), dem Vorgänger des Baugesetzbuches (BauGB), 1960 und der ersten Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1962 handeln. Solange dieser heutigen Vorschriften nicht widerspricht, ist er weiterhin gültig.
07. Jan 2010   | Email | Nach oben
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Garage Aussenbereich

Frage: folgender Sachverhalt: Hinter meinem Haus befindet sich ein weiteres Grundstück von mir welches durch einen Feldweg (Wirtschaftsweg)zugänglich ist. Dieses Grundstück ist in den Lageplänen als "Wildnis" deklariert. Besteht die Möglichkeit mit einer Genehmigung eine Garage zu errichten oder wird das grundsätzlich ausgeschlossen?

Antwort: „Wildnis“ ist kein Begriff, den Sie in irgendwelchen Bauvorschriften finden werden. Es wird sich aber auf jeden Fall um ein Grundstück im Außenbereich handeln.
07. Jan 2010   | Email | Nach oben
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Holzlager auf Grenze 2

Frage: Hallo, ich wohne in Thüringen und habe im September für mein Kaminholz an die Grundstücksgrenze zu dem einen Nachbarn, dort wo dieser schon seit Ewigkeiten eine 2,50m hohe Lebensbaumhecke hat, ein Holzlager errichtet. Nun verlangt ideser Nachbar, das ich das nicht dürfte. Das Holzlager hat keine geschlossenen Außenwände, ein Dach und hat folgende Maße: Länge ca. 6m x Breite 1,10m x Höhe im Schnitt 2,10m. Darf ich das so stehen lassen, oder muß ich das wieder abbauen. Mir ist nicht bekannt, das ich hierfür eine Baugenehigung bräuchte oder ähnliches. Könnt Ihr mir Helfen???

Antwort: In der Thüringer Bauordnung (ThürBO) steht zu Abstandsflächen unter
05. Jan 2010   | Email | Nach oben
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