Frage: wir überlegen in Wuppertal ein Grundstück mit drei versetzt gebauten Reihenhäusern zu bebauen. Da das mittlere Haus bezüglich der Lichtverhältnisse schlechter abschneidet, kommt immer wieder die Frage auf, ob es erlaubt wäre, z.B. undurchsichtige Lichtbänder an den zu den Nachbarn gerichteten Wandseiten anzubringen.
Vielen Dank im Voraus!
Antwort: Davon abgesehen, dass die Lichtausbeute wohl äußerst bescheiden wäre, geht dies sowohl aus Brand- als auch aus Schallschutzgründen nicht.