Frage: ich bin Absolvent der Uni Stuttgart in der Fachrichtung Architektur und Stadtplanung vom Jahr 1989.
In letzter Zeit ignorieren einige Baubehoerden in meinem Heimatland, Israel, die Tatsache, dass die Uni Stuttgart eine technisch-orientierte Hochschule ist, und somit einen Nachweis dafuer verlangen , dass ich statische Kenntnisse in meinem Studium erworben habe .
Ich bitte sie, da ich nicht weiss ,an wen ich mich wenden kann, mir dabei zu helfen.
Meine konkrete Frage lautet:
darf ich als Architekt statische Berechnungen und Konstruktionsplaene fuer ein kleines Einfamilienhaus erstellen?
Ich habe in meinem Studium die Faecher TWL 1,TWL 2 und TWL 3 im Grund- bzw. im Hauptstudium erfolggreich abgeschlossen.
Ich waere ihnen sehr dankbar ,wenn sie sich die Muehe geben, um mir weiterzuhelfen, gegebenenfalls die Frage weiterzuleiten an den Zustaendigen an der Uni.
Antwort: Das ist eine sehr ungewöhnliche und spezielle Frage. Ich werde aber natürlich versuchen, Ihnen, so weit es mir möglich ist, weiterzuhelfen.
Sie haben mit einem Architekturstudium in Deutschland eine Ausbildung absolviert, die weit über das hinausgeht, was in anderen Ländern im Fachbereich Architektur gelehrt wird. Insbesondere im Bereich der Statik und des technischen Ausbaus. In Deutschland ist die Architektenausbildung viel umfangreicher und komplexer als in anderen Ländern, wo der Architekt meist ein besserer Designer der Gebäudehülle ist.
Diese umfangreiche Ausbildung sollte den Architekt dadurch, dass er Grundkenntnisse auch in den Bereichen der anderen am Bau beteiligten Fachingenieure hat, in die Lage versetzen, die Zusammenarbeit zwischen Architekt, Fachingenieuren und ausführenden Firmen zu leiten und koordinieren, sowie die Bauleitung durchzuführen.
Das heißt aber nicht, dass der Architekt die Aufgaben der anderen Fachingenieure mit erfüllen kann. Dafür sind deren Aufgaben zu komplex. Auch diese absolvieren ein Studium, und das nicht ohne Grund.
Daher dürfen Sie auch in Deutschland als Architekt keinen Standsicherheitsnachweis erbringen, auch wenn Sie es für ein durchschnittliches Einfamilienhaus durchaus könnten. Das ist Sache des Statikers.
Konstruktionspläne zeichnen können und müssen Sie natürlich als Architekt, zumindest in Deutschland. Das ist unser tägliches Brot.
Wie es sich damit aber in Israel verhält, auch in Bezug auf die Anerkennung in Deutschland erworbener Kenntnisse, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Vielleicht kann Ihnen die Uni Stuttgart dabei weiterhelfen. Unter folgendem Link finden Sie die Ansprechpartner für internationale Angelegenheiten: http://www.uni-stuttgart.de/ia/kontakt/ansprechpartner_deu.html . Versuchen Sie es doch da einmal.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen nicht wirklich helfen konnte.
Viel Glück!