Fenster Abstand Berlin

Frage: Hallo vielen Dank für Ihr tolles Forum und die Möglichkeit eine Frage zu stellen.

Fenstergröße und Nachbar:
Wir haben ein Haus in Berlin erworben und haben hier alle alten Doppelkastenfenster ausgetauscht. Im Zuge dieser Arbeiten haben wir zum Garten (Terasse) hin die Fenster vergrößert.

Ebenfalls vergrößert haben wir ein ehemals normales Fenster zum linken Nachbar hin, indem wir es nach oben und unten geöffnet haben, d.h. es ist jetzt bodentief. Dieses Fenster zeigt seitlich zum Nachbargrundstück und hat einen Abstand von 3,5m zum Zaun/Grundstückgrenze.

Der Nachbar meinte jetzt wir hätten jetzt einen unzulässigen Blick auf seinen Garten und sowas wäre doch nicht genehmigungsfähig.

Ist dies so? In der Bauordnung von Berlin habe ich nur gefunden das Fensteröffnungen etc. nicht genehmigungspflichtig sind. Stimmt das?

Danke für Ihre Hilfe!


Antwort:
Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt in Berlin min. 3m. Die halten Sie ein. Fenster und ihre Öffnungen sind in Berlin verfahrensfrei, da haben Sie recht. Siehe Bauordnung für Berlin (BauO Bln) unter:

 

§ 62 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

 

(1) Verfahrensfrei sind

 

 

11. folgende tragende und nichttragende Bauteile:

 

a) nichttragende und nichtaussteifende Bauteile in baulichen Anlagen,

b) die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohnge-bäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,

c) Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen,

d) Außenwandbekleidungen und Dämmungen, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen;

e) Dämmungen in und auf Dächern, ausgenommen bei Hochhäusern

 

Was die BauO angeht, haben Sie nichts zu befürchten. Bei uns in BW wäre jetzt noch in das Nachbarrechtsgesetz (NRG) zu schauen, was den „Abstand von Lichtöffnungen“ regelt, wobei die darin geforderten Abstände unter denen unserer LBO liegen. Im Berliner NRG gibt es diesen Passus gar nicht. Somit hat Ihr Nachbar Pech gehabt.

 

Die LBOs, NRGs etc. der einzelnen Bundesländer und mehr finden Sie unter Downloads.

13. May 2012   | Email | Nach oben
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