Frage: Hallo, es wäre schön wenn Ihr uns bei folgender Frage helfen könntet?
Wir haben ein Grundstück im Land Brandenburg gekauft, auf dem sich ein Behelfsheim (Baujahr um 1944-1947) befindet. Dieses wird zurzeit nicht als Wohnraum genutzt. Allerdings befindet dieses sich im Innenbereich auf der so genannten Wohnbaufläche.
Frage: Können wir auf dem Grundstück eine nach § 55 Abs. 4 (BbgBO) Genehmigungsfreie Garage (zu einem Wohngebäude gehörende oberirdische Garagen mit insgesamt nicht mehr als 50m2 Grundfläche auf dem gleichen Grundstück) mit Toilette und Waschraum bauen?
Antwort: Wenn es sich lediglich um eine Garage handeln würde, dann ja, falls das Behelfsheim als Wohngebäude genehmigt wurde, falls nicht, dann nein.
Wenn Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und Sie sich an dessen Vorgaben halten, brauchen Sie auch ohne Wohngebäude für eine Garage bis 150m² Grundfläche keine Genehmigung. Siehe Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) unter
§ 55 Genehmigungsfreie Vorhaben
(2) Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender Gebäude:
1. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75m3 umbautem Raum, die nicht im Außenbereich liegen; dies gilt nicht für Garagen, Ställe sowie Gebäude, die Verkaufs- oder Ausstellungszwecken dienen,
2. Gebäude ohne Feuerstätten im Außenbereich, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, nur zum vorübergehenden Schutz von Tieren oder zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen oder land- und forstwirtschaftlichen Geräten bestimmt sind, nicht unterkellert sind und nicht mehr als 150m2 Grundfläche und nicht mehr als 5m Höhe haben,
3. oberirdische Garagen mit nicht mehr als einem Geschoss und nicht mehr als 150m2 Grundfläche, im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 oder 2 des Baugesetzbuchs,
4. zu einem Wohngebäude gehörende oberirdische Garagen mit insgesamt nicht mehr als 50 m2 Grundfläche auf dem gleichen Grundstück,
Durch den geplanten Waschraum und die Toilette werden Sie aber eine Genehmigung brauchen.
BbgBO und mehr finden Sie unter Downloads.