Geraeteschuppen Genehmigung

Frage: ich möchte ein Geräteschuppen außerhalb des Ortskern errichten. Ich bin aus Baden-Württemberg. Das Landwirtschaftsamt hat grünes Licht gegeben für den Schuppen. Welche Behörden müssen noch eingeschaltet werden bzw. was muss beachtet werden? Neben unserem Gelände steht schon ein Schuppen, falls die Gemeinde den Schuppen ablehnt, könnte das als Argument verwendet werden?
Vielen Dank schon im voraus für Ihre Bemühungen.

 

Antwort: Gehen Sie auf Ihr Baurechtsamt und bringen Sie dort in Erfahrung, ob das Grundstück im Innen- oder im Außenbereich liegt.

 

Im Außenbereich haben Sie nur ein Anrecht darauf, den Schuppen bauen zu dürfen, wenn Sie ihn für einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb benötigen. Ob auf dem Nachbargrundstück schon ein Schuppen steht, hat hierbei keine Auswirkung.

 

Auf dem Baurechtsamt wird Ihnen gesagt, ob und wenn ja was und wie Sie auf Ihrem Grundstück bauen dürfen.

17. Aug 2008   | Email | Nach oben
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