Geschosshoehe BW ab Roh- oder Fertigfussboden

Frage: ich plane derzeit ein EFH in Baden Württemberg. Vorgabe gemäß Bebauungsplan ist 1-geschössig. Nun stellt sich für mich die Frage von wo aus im DG (ab 2.30 m) gemessen wird (die LBO BW definiert dies nicht eindeutig):
- OK FFB bis Dachhaut oder OK Roh-Fußboden bis Dachhaut ?
Bei Rückfrage im Stadtbauamt wurde mir mitgeteilt, dass Sie sich auf das Kohlhammer-Kommentar zur Bauordnung berufen, heißt Rohr-Fußboden bis Dachhaut. Kann dies von Stadt zu Stadt in BW variieren ? Muss das Stadtbauamt diese Festlegung irgendwo dokumentiert hinterlegen ? Für Ihre Rückinfo wäre ich sehr dankbar.

Antwort: Nein, die Höhe wird vom Rohfußboden gemessen. In unserer LBO ist das etwas dackelhaft unverständlich formuliert. In anderen Bundesländern wird unmissverständlich von der Deckenoberkante gesprochen. Sollte man bei uns vielleicht auch mal ändern.

 

Die LBOs der verschiedenen Bundesländer und mehr finden Sie unter Downloads.

14. Jan 2012   | Email | Nach oben
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