Frage: wir erlauben uns nach umfangreicher internetrecherche ihnen eine frage zu stellen.
unser nachbar betreibt einen kamin--wohl mit heizungs/warmwasseraufbereitunsunterstützung. dieser ist an einen Außenkamin angeschlossen. Abstand zwischen den Häusern ca. 6 m. wir leiden nun leider sehr unter der staubbelastung und dem teils erheblichen brandgeruch. muss dies bedenkenlos toleriert werden?leider fanden wir in der lbo bawü nichts dazu.
und hoffe sie wissen rat.
Antwort: Wenn Ihr Nachbar diese Feuerungsanlage mit dem Kamin betreibt, so müsste diese ja vom Bezirksschornsteinfegermeister abgenommen worden sein und auch immer wieder überprüft werden.
Somit müsste sie den Vorschriften der Feuerungsverordnung (FeuVO) und des Bundesimmissionsschutzgesetzes entsprechen und Sie müssen dies wohl so hinnehmen.
FeuVO und mehr finden Sie unter Downloads.