Notausstieg Schwimmbad

Frage: Ich habe in Dortmund / NRW ein Kleinschwimmbecken übernommen, das zur Hälfte im Keller liegt (gibt´s noch was unter "Halbparterre"?)
Lichteinfall erfolgt durch handelsübliche Glasbausteine, 4 sind durch Kippmechanismus zum Belüften zu öffnen.
Ich möchte (und muss wahrscheinlich auch) einen Notausstieg bauen. Gibt es Vorschriften bzw. muss ich es genehmigen lassen, wenn der Ausstieg von halb unten nach oben auf Straßenniveau erfolgt? Vor den Fenstern befindet sich mit einem gewissen Abstand ein privater Parkplatz der Krankenpflegeschule, in der die Schwimmkurse stattfinden. Durch einen Durchbruch wären die Maße 0,90 x 1,20 möglich. Ist von Beckenseite aus vorgeschrieben, WIE man aussteigen können muss? Feste Stufen, Leiter oder sonst etwas, um das Fenster zu erreichen? Sind die Fenster vorgeschrieben? Wer bietet so etwas an? (Mehr als eine Frage, ich weiß ...*schäm*)

 

Antwort: Wie Sie schon schreiben, müssen Fenster, die als Rettungsweg dienen, in NRW im Lichten mindestens 0,90m x 1,20m groß sein. Siehe Landesbauordnung (BauO NRW) unter

 

§ 40 Fenster, Türen, Kellerlichtschächte

 

(1) Können die Fensterflächen nicht gefahrlos vom Erdboden, vom Innern des Gebäudes oder von Loggien oder Balkonen aus gereinigt werden, so sind Vorrichtungen wie Aufzüge oder Anschlagpunkte für Sicherheitsgeschirr anzubringen, die eine Reinigung von außen

ermöglichen.

 

(2) Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden allgemein zugänglicher Verkehrsflächen herabreichen, sind so zu kennzeichnen, dass sie leicht erkannt werden können. Für größere Glasflächen können Schutzmaßnahmen zur Sicherung des Verkehrs verlangt

werden.

 

(3) Gemeinsame Kellerlichtschächte für übereinanderliegende Kellergeschosse sind unzulässig.

 

(4) Öffnungen in Fenstern, die als Rettungswege dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90m x 1,20m groß und nicht höher als 1,20m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Liegen diese Öffnungen in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf ihre Unterkante oder ein davor liegender Austritt, horizontal gemessen, nicht mehr als 1,20m von der Traufkante entfernt sein; von diesen Fenstern müssen sich Menschen zu öffentlichen Verkehrsflächen oder zu Flächen für die Feuerwehr bemerkbar machen können.

 

Hier sehen Sie auch, dass die Unterkante dieser Fenster nicht höher als 1,20m über dem Fußboden liegen darf.

 

Ansonsten müssten Sie einen davorliegenden Austritt mit einer Aufstiegshilfe schaffen. Etwa einer Leiter mit Geländer.

 

Eine Genehmigung brauchen Sie für den Austausch der Glasbausteine durch ein Fenster nicht. Siehe ebenfalls in der BauO NRW unter

 

§ 65 Genehmigungsfreie Vorhaben

 

(2) Keiner Baugenehmigung bedürfen ferner:

 

1. eine geringfügige, die Standsicherheit nicht berührende Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Gebäuden; die nicht geringfügige Änderung dieser Bauteile, wenn eine Sachkundige oder ein Sachkundiger der Bauherrin oder dem Bauherrn die Ungefährlichkeit der Maßnahme schriftlich bescheinigt,

2. die Änderung der äußeren Gestaltung durch Anstrich, Verputz, Verfugung, Dacheindeckung, Solaranlagen, durch Einbau oder Austausch von Fenstern und Türen, Austausch von Umwehrungen sowie durch Bekleidungen und Verblendungen; dies gilt nicht in Gebieten, für die eine örtliche Bauvorschrift nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 besteht,

3. Nutzungsänderungen, wenn die Errichtung oder Änderung der Anlage für die neue Nutzung genehmigungsfrei wäre,

4. das Auswechseln von gleichartigen Teilen haustechnischer Anlagen, wie Abwasseranlagen, Lüftungsanlagen und Feuerungsanlagen,

5. das Auswechseln von Belägen auf Sport- und Spielflächen,

6. die Instandhaltung von baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen und Einrichtungen.

 

BauO NRW und mehr finden Sie unter Downloads.

29. Oct 2009   | Email | Nach oben
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