Rueckbau nicht genehmigte Terrasse

Frage: gerade bin ich während meiner Recherche auf Ihre  Internetseite gestossen.

 

Ich habe mich unwissentlich in ein Problem  begeben und hoffe, dass Sie einen Rat haben oder mir irgendwie helfen können!

 

Ich lebe in NRW in der Stadt  Herne, Stadtteil Eickel.

 

Folgendes Problem hat sich ergeben:

 

Ich  habe auf meinem  Garagendach (ca. 360cm breit, ca. 800cm lang,  massiv gemauert mit mind. 16cm dicker Betondecke), welche auf der  Grundstücksgrenze an der Garage der Nachbarin steht, eine Terrasse erichtet.

 

Als  Terrassenbelag habe ich Holzdielen verwendet, zusätzlich habe als Sichtschutz  (eigentlich nicht notwendig, da man nicht in den Garten oder auf die  eben-erdige Terrasse der Nachbarin einsehen kann) ca. 140cm hohe und ca. 10cm  starke Gabione aufgestellt.

 

Ich  habe nun eine Firma beauftragt, ein  Edelstahl-Geländer an der schmalen Seite zur Garageneinfahrt, an  der langen Seite zu meinen Mietern in Parterre sowie eine  Treppe an der schmalen Garagenseite zum Garten zu installieren.

Dieses  ist nun zu 90% fertig.

 

Vorgestern erhielt ich plötzlich Post von der Stadt, Bauordnungsamt, dass ich eine ungenehmigte Terrasse errichtet hätte, und diese unverzüglich rückbauen  soll.

 

Ich war erstaunt, denn ich hatte meine Nachbarin gefragt, ob  sie  etwas gegen diese Nutzung hätte.

Sie hat mir sogar schriftlich bestätigt, dass sie  nichts dagegen hat.

Meine Nachbarin findet es sogar toll, dass diese  unansehnlichen  Teerbeläge der Garage verschwunden sind.

Hätte sie das Geld würde sie das auch machen lassen.

 

Zum besseren Verständnis habe ich Ihnen beiliegend mal  einen Skizze gemacht.

 

 


Mir war nicht bewusst, dass man für so etwas eine Genehmigung einholen müsste!

 

Ich hoffe, Sie können mir irgendwie helfen, denn die Terrasse hat mich ca. 10.000,- Euro gekostet.

 

Antwort: Hier einen kompletten Rückbau zu verlangen, halte ich für völlig unverhältnismäßig, da die einzige davon betroffene Nachbarin nichts dagegen hat. Das hat sie Ihnen schriftlich gegeben.

 

Mit dieser Einverständniserklärung sollten Sie auf Ihr Baurechtsamt marschieren und die Möglichkeit ausloten, die Terrasse nachgenehmigen zu lassen, inkl. Treppe.

 

Ich denke, da wird sich schon etwas machen lassen. Sie werden sicher irgendwelche Auflagen bekommen. Kosten wird es auch etwas. Ein kompletter Rückbau sollte sich aber vermeiden lassen.


Frage: im mündlichem Gespräch habe ich bereits auf das Einverständniss der Nachbarin hingewiesen.

Allerdings berufen sich die Beamten auf §6 Abs. 11 BauO NRW.

das besagt, dass die "Dachterrasse" Abstandsflächen auslöst, und da diese nicht eingehalten werden können...

würde ich keine Genehmigung bekommen.

 

Ich bin total verzweifelt...

und weiss überhaupt nicht weiter.

 

ich versuche noch mal ein Gespräch zu führen, evt. frage ich meine Nachbarin, ob sie mitkommen würde.

 

Haben Sie evt. noch einen alternativen Tip?

 

Antwort: Ich denke, die Beamten stören sich vor allem an den Gabionen, die sie als Wand ansehen, somit auf die Wandhöhe und damit auch auf die Abstandsflächen anrechnen. Entfernen Sie diese und ersetzen Sie sie durch ein Geländer. Dann dürfte es eigentlich kein Problem mehr geben.


Frage: an den Gabionen liegt es nicht!

Das Bauamt pocht halt auf die Baulast...

und diese ist nicht möglich...da die Hauswand der Nachbarin in dieser Fläche liegt!

 

Antwort: Dann bleiben Sie mit Gabionen, Geländer und somit der Terrassenfläche so weit von der Grenze weg, dass keine Abstandsflächen ausgelöst werden, die nicht mit einer Baulast aus der Welt zu schaffen wären.

 

Frage: ich glaube wir haben uns missverstanden!

Ich habe die Terrasse bereits auf dem Garagendach installiert!

 

Antwort: Nein, wir haben uns nicht missverstanden. Ist mir schon klar, dass die Terrasse bereits vorhanden ist. Aber Änderungen sind doch sicher besser als ein kompletter Rückbau.

 

01. Nov 2010   | Email | Nach oben
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