Frage: wir beabsichtigen, eine 3-Zimmerwohnung in einem 2.Stock zu kaufen. 3 Fenster gehen bis zum Boden, der untere Teil ist feststehend, der obere zu öffnen(Maße ca. 1,40 x 2,0m) Die Fenster gehen nicht auf einen Balkon und sind ohne Außengitter. Der Verkäufer behauptet, es handle sich um Sicherheitsglas. Man könne also nicht aus dem 2. Stock durch die Scheiben ins Freie stürzen. Einen Nachweis dafür habe er nicht, die Scheiben sind aber als solche auch nicht gekennzeichnet. Unsere Frage: Muss ein Sicherheitsglas nicht gekennzeichnet oder wenigstens durch ein Zertifikat o.ä. belegt werden? Es besteht doch ein großes Sicherheitsrisiko, wenn nicht gewährleistet ist, dass es sich wirklich um Sicherheitsglas handelt.
Antwort: Ihre Fenster müssen ein CE-Zeichen, wenn sie ein bisschen älter sind, ein Ü-Zeichen haben. Dieses kann sich auf dem Bauteil, auf der Verpackung, einem Etikett oder in den Begleitpapieren befinden.
Auf den Fenstern selbst werden Sie es nicht finden. Wenn die anderen Unterlagen nicht mehr vorhanden sind, können Sie sich an den Hersteller wenden. Angaben zu Glashersteller und Glas, oder auch Herstellungsdatum und Kennziffer, finden Sie meist auf dem metallenen Distanzhalter zwischen den einzelnen Scheiben.
Prinzipiell muss aber nach den Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) die innere Scheibe Ihrer Festverglasung aus Sicherheitsglas bestehen. Daher sollten Sie eigentlich davon ausgehen können, dass dem auch so ist. Außer vielleicht, das Haus ist älteren Baujahres.
Die TRAV finden Sie unter Downloads.