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    <title>Frag den Architekt</title>
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    <description>Frag den Architekt</description>
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      <title>Bauverpflichtung</title>
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      <pubDate>Sun, 05 Sep 2010 21:22:21 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; ich habe vor ca. 10 Jahren ein Grundstück mit Bauverpflichtung bis August 2005 erworben. Diese habe ich aus geänderten privaten Umständen aber bis heute nicht bebaut. 
Nun fordert meine Stadtverwaltung einen Bauantrag. 
Was kann passieren wenn ich diesen nicht stelle? 
Könnte das Grundstück auch mit einem Gartenhaus bebaut werden (es steht sogar schon eins drauf)? 
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Schauen Sie in Ihren Bebauungsplan und vor allem in Ihren Kaufvertrag des Grundstücks.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=1eea7ac6-98d7-4ed9-bbdb-9cf74d7fa5fc"/&gt;</description>
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      <category>Baurecht</category>
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      <title>Belueftung Fenster</title>
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      <link>http://www.fragdenarchitekt.de/Belueftung+Fenster.aspx</link>
      <pubDate>Sun, 05 Sep 2010 21:01:09 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Meine Eltern haben eine Wohnung gemietet, der Umbau des gesamten Hauses erfolgt derzeit. Die Wohnungsgrundriße werden verändert. In ihrer Wohnung gibt es neben Wohnzimmer, Schlafzimmer noch ein Gäste- oder Kinderzimmer. Dieses hat ein großes Fenster bei welchem nur das Oberlicht öffenbar ist. Dieses Oberlicht erreicht man aber nur mit einer Leiter. Gibt es eine Vorschrift, die besagt, das ein Wohnraumfenster öffenbar sein muß für die Belüftung und man dies auch ohne Leiter öffnen können muß. Die Auskunft des Bauleiters war, dass hätte der Architekt so vorgesehen, das es nicht zu öffnen ist.Im ersten Bauabschnitt sind aber alle Fenster zu öffnen. 

Mein Eltern sind über 70 Jahre, die können auf keine Leiter mehr steigen und dieses Zimmer ist für meinen Vater geplant. Vielleicht können sie uns einen Tip geben. Vielen Dank im voraus. 
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Wo Sie wohnen, haben Sie leider nicht geschrieben. Daher nun die Antwort auf Basis der Vorschriften in BW.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=af76989b-2482-4064-8139-8ddd29b1fff0"/&gt;</description>
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      <category>Baurecht;Fenster und Türen</category>
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      <title>Abstand Dachfenster BW</title>
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      <pubDate>Sun, 05 Sep 2010 20:30:08 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; wir sanieren gerade eine Doppelhaushälfte Baujahr 1934. 

Da das dach nun neu Isoliert und eingedeckt wird, möchten wir gerne ein Dachfenster einbauen. 

Wie weit muss es vom Nachbardach weg sein ? 
Wir leben in Baden Würtemberg. 

Gibt es eine Baurecht verordnung speziel für Altbauten im Netz ? 

Auf den Landratsämtern bekommt man verschieden Antworten. 
danke
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Eine spezielle Verordnung für Altbauten gibt es nicht. Warum auch? Zu Ihrer Frage steht in der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung BW (LBOAVO) folgendes:&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=00583aac-1fad-45d1-9e6a-742fb5d6cdcd"/&gt;</description>
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      <category>Altbau;Baurecht;Brandschutz;Dach;Fenster und Türen;Holzbau</category>
    </item>
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      <title>Schaeden nach Baumassnahme des Nachbarn</title>
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      <pubDate>Sun, 05 Sep 2010 20:06:25 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Unser Haus ist ein ehemaliges Zechenhaus von 1908. Es ist genauer gesagt eine Doppelhaushälfte. Der Nachbar hat seinen Keller um 80cm tiefer gelegt und zusätzlich einen Anbau inkl. Keller auf die Grundstücksgrenze gesetzt. Ich habe jetzt im Wohnzimmer Risse festgestellt. Ein Fenster und eine Tür schliessen seit dem nicht mehr richtig. Wie kann ich bei einem alten Haus beweisen das die Schäden nicht vorher bestanden?
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Lassen Sie ein Schadensgutachten machen, konfrontieren Sie Ihren Nachbarn mit den Ergebnissen und gehen Sie notfalls vor Gericht.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=43b57716-f829-4313-b197-f4de5de518c2"/&gt;</description>
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      <category>Altbau;Baurecht</category>
    </item>
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      <title>Falsche Brettseite</title>
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      <pubDate>Sun, 05 Sep 2010 19:45:41 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Ich nehme Bezug auf Ihren außerordentlich gut fundierten Artikel über die Holzfassade.
Nun ist mein Problem, daß wir bei einer hiesigen Zimmerei Fichtenholzbretter 196mm x 22mm bestellt und nun auch geliefert bekommen haben. Diese Bretter sind auf einer Seite sägerauh mit deckendem Anstrich und ich wollte damit die bestehende Holzfassade ersetzen. Nun ist aber die von Ihnen mehrmals erwähnte Ausrichtung der Jahresringe nicht beachtet worden. Ein erster grober Überblick ergibt wohl, daß dies den größten Anteil der Bretter betrifft. Diverse Bretter lassen schon vor dem Einbau ein massives Verziehen an den Rändern (bis zu einem Zentimeter) erkennen.
Wie soll ich mich Ihrer Meinung nach verhalten?
Der Lieferant behauptet, daß dies nicht relevant sei und er schon seit 20 Jahren dies so ausliefert.
Für einen Ratschlag Ihrerseits wäre ich dankbar.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Die Antwort des Lieferanten kann ich nicht nachvollziehen. Dass die Herzseite nach außen gehört, lernt man im 1. Lehrjahr und so steht es auch in jedem Lehrbuch für Zimmerer.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=b3ac0327-76a7-4630-888f-f0e8b9984970"/&gt;</description>
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      <category>Fassade;Holzbau</category>
    </item>
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      <title>Fenster und Tuer vergroessern</title>
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      <pubDate>Sun, 05 Sep 2010 19:18:12 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Hallo und erstmal ein dickes Lob für Ihre tolle Seite. Ich habe mir schon sehr viele der Fragen angeschaut aber leider für meine Frage keine passende antwort gefunden. 
1) Wir haben uns ein Haus gekauft Bj. 1966 in dem Haus sind normale Fenster Brh. 72cm unter dem Fenster ist die Heizkörpernische. Wir würden jetzt gerne das Fenster Bodentief machen. Gibt es da eine Pauschale antwort??? 
2) Wir haben eine Tür in einer Tragenden Wand (über der Tür ist kein Sturz) ist es ohne weiteres möglich diese Tür Deckenhoch zu machen??? 
Ich würde mich freuen wenn Sie mir bei meinen Anliegen helfen könnten. 
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Zu 1): was für eine pauschale Antwort hätten Sie denn gern? Ich verstehe leider nicht mal, was sie mich eigentlich fragen wollen.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=5b367107-b429-40b4-b0a1-ae3b12484e02"/&gt;</description>
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      <category>Altbau;Fenster und Türen;Statik</category>
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      <title>Vorsatzschale Schallschutz Dampfbremse</title>
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      <pubDate>Sat, 04 Sep 2010 21:29:40 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; ich wohne an einer Hauptstrasse und möchte mein Schlafzimmer besser gegen den Verkehrslärm dämmen. Dies soll von ihnen mit Trockenbau geschen. Ich möchte die Aussenwände von innen mit einer einseitg mit Gipsplatten beplankten Metallständerwand versehen und diese mit Mineralwolle füllen. Meine Frage: Benötige ich hierzu eine Dampfbremse/-sperre wenn die Aussenwand aus 36,5 cm Ziegel T14 besteht oder gehts ohne ?
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Auch wenn Sie eine gut dämmende Außenwand haben, würde ich bei einer zusätzlichen Dämmung nicht auf eine Dampfbremse verzichten.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=6427b1cf-af28-431a-b0b1-d5d07abbf1f2"/&gt;</description>
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      <category>Fassade;Mauerwerk;Schallschutz;Wand;Wärmedämmung</category>
    </item>
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      <title>Drempel unterbrechen</title>
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      <pubDate>Sat, 04 Sep 2010 20:54:11 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Ich habe eine Frage bezüglich des Drempels bzw. Kniestocks. 
Ich bin Eigentümerin eines Hauses in L-Form mit 10x15 Grundfläche und an einem Ende dann die L-Ausbildung mit ca. 3 auf 2 Metern, welcher im Obergeschoss sich 'hinter' dem Drempel des Hauptdaches befindet. 
Diesen Bereich würde ich gerne Ausbauen und nutzbar machen, ohne immer über die knapp 85cm Kniestockhöhe klettern zu müssen. 
Gibt es Statisch gesehen die Möglichkeit, den Kniestock zwischen 2 Sparren zu "öffnen" und so einen Durchgang zu schaffen? 
Die Dachsparren liegen nicht direkt auf sondern sind teils in den Drempel mit eingbracht und hängen ebenfalls noch knapp 40cm über. Kann man diese Holzbalken ebenfalls evtl. Kürzen? Sie liegen nicht auf dem Boden auf sondern hängen frei in der Luft. 

Ich hoffe mein "Problem" ist verständlich geschildert? Es geht also um die "Öffnung" des Kniestocks auf einer Breite von knapp 60cm zwischen den aufliegenden Balken und die evtl. Kürzung der Dachbalken nach den Auflagerpunkten. 

Liebe Grüße und Danke für eine Antwort im vornherein :-)
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Den Überstand der Sparren verkürzen können Sie auf jeden Fall. Solange Sie diese nicht bündig mit der Schwelle des Drempels abschneiden sondern ihnen ein Vorholz von 20cm von der Befestigung durch den Sparrennagel zugestehen.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=1bdd6c79-5265-45a8-a062-9b4d480e0ae3"/&gt;</description>
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      <category>Dach;Holzbau;Statik</category>
    </item>
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      <title>Zustimmung Nachbar HH</title>
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      <pubDate>Sat, 04 Sep 2010 20:30:40 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Trotz intensiver Recherche habe ich keine Antwort auf folgende Baurechtsfrage gefunden: 
Objekt: Land Hamburg, Doppelhaus, Baujahr: eine Hälfte 
1930, andere Hälfte Baujahr 1956. Zweigeschossig, 
Flachdach. Einzeleigentum. Grenze läuft direkt mittig durch das Haus. Gebäudehälfte, je 6.00 m breit 
Die ältere Doppelhaushälfte soll durch ein Staffelgeschoss erweitert werden ( kein Vollgeschoss, 
2/3 Lösung) 
Frage: Ist die Zustimmung des Nachbarn erforderlich wenn man die Staffel dierekt an die mittlere Grenze anbauen will ? 
Die Grenzwand soll als Brandwand ohne Fenster werichtet werden. 
Wir haben versucht den Nachbarn um Zustimmung zu bitten. Keine Reaktion, er verweigert sich, grüßt nicht mehr , selbst Einschreiben bleiben ohne Antwort. 
Das Bauamt sagt. Nachbarzustimmung erforderlich, das kann ich nicht glauben, denn es sind ja eigentlich zwei Häuser die lediglich weil das Grundstück dies erforderlich machte, aneinandergesetzt wurden. Wenn am Hauptgebäude eine Grenzbebauung zu- 
lässig war, muss das gleiche Recht nicht auch für die Staffel gelten? 
Unser RA wußte auch keine Quelle wo diese Situation eindeutig erklärt wird. 
Ich bedanke mich im voraus recht herzlich für Ihren Rat. Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben die Vorgaben des Bebauungsplan einhalten, dann bedarf es auch keiner Zustimmung des Nachbarns, ob nun Grenzbauweise oder nicht.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=42235ff1-1f55-405d-88c1-b99777499a16"/&gt;</description>
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      <category>Baurecht</category>
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      <title>Umbau Dachgeschoss BW</title>
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      <pubDate>Sat, 04 Sep 2010 20:07:13 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; ertmal riesen Komplement für die interessante Internetseite und vielen Dank für die Zeit, die Sie hier opfern. 
Nun zu meinem Anliegen. Ich habe vor 2 Jahren ein Haus aus dem Jahr 1958 in 71686 Remseck gekauft. Das Haus hat 2 Etagen (Erd- und Obergeschoss) und ein Dachgeschoss. Nun will ich das Dachgeschoss umbauen und später vermieten. Es gibt einen alten Plan zu dem Dachgeschoss mit Stempel der Gemeinde Ludwigsburg. Das Dachgeschoss war auch vor einigen Jahren vermietet. Brauche ich für die Umbauung eine Genehmigung. Ich möchte das vermeiden, wenn es geht (wegen der Wartezeit, Kosten). Wie sieht es mit Stellplatz aus. Brauche ich unbedingt eines. Ich habe ein kleines Garten und möchte das nicht verlieren, um ein Stellplatz zu errichten. Darf ich das Giebelfenster etwas vergrössern? 
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Wenn ich Sie richtig verstehe, ist die Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum ja schon immer genehmigt und das Geschoss wurde auch schon dementsprechend genutzt. Damit wäre eine erneute entsprechende Nutzung ja keine Nutzungsänderung. Somit dürfte die Frage nach einem weiteren notwendigen Stellplatz und dem befürchteten Verlust des Gartens durch die Anlage eines solchen vom Tisch sein.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=a77ae921-dc5d-45ae-80ce-0c8c81a41369"/&gt;</description>
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      <category>Altbau;Baurecht;Dach;Fenster und Türen</category>
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      <title>Hinterlueftete Fassade oder nicht</title>
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      <pubDate>Sat, 04 Sep 2010 19:22:05 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Ich möchte nur Nordwand eines Fertighauses Bj1988 dämmen lassen. Hersteller konnte nicht sagen, ob Aussenwände hinterlüftet sind oder nicht. Davon hängt wohl ab, ob Styroporvollwärmeschutz sinnvoll ist. Der angebotene Aussendienstmitarbeiter kam nie. Wie kann man feststellen ob hinterlüftet oder nicht?
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Bei einer hinterlüfteten Fassade würde ein Vollwärmeschutz auf dem Bestand keinen Sinn machen. Das stimmt.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=cd2fd062-bd1f-4c67-b1ba-5ea1aa441c95"/&gt;</description>
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      <category>Energiesparen;Fassade;Wand;Wärmedämmung</category>
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      <title>Spritzschutz Holz</title>
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      <pubDate>Mon, 30 Aug 2010 20:13:04 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; wir haben eine Terrassenüberdachung machen lassen (Holz) und der Erbauer hat die Pfosten 25 cm über dem Untergrund (Gras) erst anfangen lassen und behauptet dass diese 25 cm Vorschrift für den Spritzschutz sein. Dies erscheint mir etwas Hoch. Ist dieser Abstand richtig? 
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Das ist schon in Ordnung so.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=e6b41706-5a9f-4dc3-9e3f-b34952d0264c"/&gt;</description>
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      <category>Holzbau</category>
    </item>
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      <title>Architektonische Veraenderung</title>
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      <pubDate>Mon, 30 Aug 2010 19:53:30 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Hallo! Wir wohnen in einem Flachdachbungalow-Siedlung aus den 60er/70er Jahren und würden gerne unseren Hauseingang renovieren. Dieser besteht aus einer Haustür und einem Teil (1,60 x 2 m) Glasbausteinen. 
Diese würden wir gerne durch eine Glasscheibe ersetzen. Es liegt allerdings eine Grunddienstbarkeit vor, nach der wir keine architektonische Veränderung am Haus vornehmen dürfen. Auf Nachfrage erhielten wir nun die Antwort,dass wir die optisch gleichen Glasbausteine (nur energetisch hochwertiger) wieder einbauen müssen und die Haustür wieder diesselbe Farbe haben muss. 
Meine Frage nun: Wer entscheidet eigentlich, was eine architektonische Veränderung ist.Liegt das im Ermessen des Architekten, der diese Siedlung geplant hat, oder gibt es da bestimmte Vorgaben, was zum jeweiligen Stil eines Hauses zwingend gehört? 
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Vorgaben, was zum Stil eines Hauses gehört, gibt es nicht. Das wäre ja noch schöner, wenn wir jetzt auch noch eine Geschmackspolizei einrichten würden. Obwohl… wenn man sich ansieht, was in den Einfamilienhauswüsten überall so gebaut wird, wäre das vielleicht auch kein Fehler!??? Aber wer würde das kontrollieren? Absolut kompetente und geschmackssichere Beamte?&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=fa89e862-4e67-4793-88f0-6fc0173a7861"/&gt;</description>
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      <category>Baurecht;Fassade;Fenster und Türen</category>
    </item>
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      <title>Nachtraegliche Genehmigung Dachgeschossausbau</title>
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      <pubDate>Mon, 30 Aug 2010 19:21:53 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; 1958, ich war damal 16 Jahre alt, haben meine Eltern den Trockenboden als Wohnung umgebaut. Der vorhandene Raum blieb unverändert, keine Gauben oder Anbauten.Jetzt habe ich das Haus verkauft, kann aber keine Baugenehmigung finden. Da meine Eltern äußerst korrekt waren, denke ich, das eine Genehmigung nicht erforderlich war, Wohnraum war damal sehr knapp. 

Kann ich jetzt noch Schwierigkeiten nach Verkauf des Hauses bekommen? Gibt es eine nachträgliche Genehmigung oder Abgeltung durch Bußgeld?
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Da Sie ja nicht mehr Eigentümer des Hauses sind, könnte Ihnen das ja eigentlich egal sein.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=4ef93bb6-da29-4e2b-a778-73b3fc89e8e3"/&gt;</description>
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      <category>Altbau;Baurecht;Dach;Innenausbau</category>
    </item>
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      <title>Anliegerbeitraege nachtraeglich</title>
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      <pubDate>Mon, 30 Aug 2010 19:08:03 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Wir planen ein Haus mit zwei Wohneinheiten und einem ausgebauten Dachgeschoss zu kaufen. Im Kaufvertrag steht, das die Kommunal- bzw. Anliegerbeiträge für diesen Ausbau (noch) nicht geleistet wurden und noch erhoben werden können. 
Ist es möglich, das trotz der schon bestandenen Nutzung des Wohnraums im DG, das Dachgeschoß als Wohnraum nicht genutzt werden kann, bzw. das hier noch Kosten auf uns zukommen könnten, obwohl das Haus als Dreifamilienhaus deklariert wurde? 
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Die Anliegerbeiträge haben mit der Baugenehmigung und der Nutzung Ihres Dachgeschosses nichts zu tun.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=e215a6dc-b5e9-4803-a4d8-67b991e3eda6"/&gt;</description>
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      <category>Baurecht</category>
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      <title>Decke zwischen Garage und Wohnraum</title>
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      <pubDate>Mon, 30 Aug 2010 18:51:08 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; wir möchten unser altes Haus abreißen und dann ein Haus aufbauen wo sich im UG und im 2. Stock eine Wohnung befinden soll. In der Mitte würden wir eine Garage integrieren. Wie sieht es hier mit der Brandschutzordnung aus? Müssten wir die Decken zwischen der Garage doppelt verstärken? Oder reicht eine gedämmte Decke? Wir würden uns über eine positive Antwort freuen! 
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Sie haben leider nicht geschrieben, wo Sie wohnen.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=cdba7041-9350-43e8-b101-7d0bda0f44bf"/&gt;</description>
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      <category>Baurecht;Brandschutz;Decke</category>
    </item>
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      <title>Box in Halle</title>
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      <link>http://www.fragdenarchitekt.de/Box+In+Halle.aspx</link>
      <pubDate>Mon, 30 Aug 2010 17:53:15 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Ich möchte in einer Halle eine Box von 10m x 10m einbauen. Wenn möglich soll die Decke begahbar sein. In der Box sollen keine Stützen gestellt werden. Die Raumhöhe in der Box soll ca. 3m betragen. 
Ist dieses möglich und wie sollte die Wand und die Decke konstruktioniert sein ?.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Natürlich ist das möglich.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=17f84f68-cf2c-4d13-bd67-1a3af11878e3"/&gt;</description>
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      <category>Decke;Holzbau;Metallbau;Statik</category>
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      <title>Totalsanierung</title>
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      <pubDate>Mon, 30 Aug 2010 17:38:17 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Es geht um ein Fertighaus ca. 100 qm das Angang 1970 erstellt wurde. Es liegt in einem Tal und die Baubehörde hat einen absoluten Baustopp verhängt. Kann so ein bestehendes Gebäude ohne Genehmigung saniert werde? Neue Außenwände aus Stein, neues Dach neue Fenster (bei alle Maßnahmen soll die ursprüngliche Größe -außer Fenster-) bleiben. D.h. der Grundriss ändert sich nicht. 
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Da handelt es sich wohl weniger um eine Sanierung sondern 
eher um einen Abbruch und Wiederaufbau, wenn auch nur Schritt für Schritt.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=aa906679-1514-4ceb-aece-1e92901d61f8"/&gt;</description>
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      <category>Altbau;Baurecht</category>
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      <title>Zimmerer oder Architekt</title>
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      <pubDate>Mon, 30 Aug 2010 17:18:47 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Herzlichen Dank erstmal das es so eine Seite gibt! 

Ich habe 2 Fragen zu unserem Haus. Vorweg: wie bewohnen den mittleren Stock eines 3-stöckigen Hauses (Eigentum), Baujahr 1930 in Baden-Württemberg. Am Haus wurde in den 60er Jahren ein Anbau für "moderne" Badezimmer gemacht und in den 90er Jahren wurde das bis dahin mitten im Haus laufende Treppenhaus in einen weitern Anbau verlegt. 
Der obere Stock wird im Moment von uns renoviert und sollte dann wieder vermietet werden. Nun sind wir Laufe der Arbeiten auf die Idee gekommen das wir diesen auch sehr gut selbst nutzen könnten da unsere Wohnung für 4 Personen zu klein ist. 

Nun zu meinen Fragen: 
Der Zimmermann der uns unter anderem die Dachfenster ausgetauscht hat meinte, er könne auch einen Durchbruch für eine Treppe vornehmen. Wir bräuchten da keinen Statiker und keine Baugenehmigung da er einen Wechsel einzieht und somit die Tragfähigkeit der Decke (HOlzbalken) nicht verändert wird. Ist dies richtig? 

Im Zuge eines Treppeneinbaus würden wir aber auch eine Wand einreißen um dort wo die Treppe hinsoll etwas mehr Platz zu gewinnen. Auch hier meinte der ZImmermann das dies kein Problem ist das diese Wand auf keinem Fall tragend sei. Kann ein Zimmermann so etwas beurteilen oder sollen wir lieber einen Statiker zu Rate ziehn? Die Wand läuft paralell zu einer Außenwand und stößt auch auf eine Außenwand. Sie läuft parallel zu den Deckenbalken. Im Stockwerk darunter ist diese Wand etwas versetzt an anderer STelle. Im STock darüber jedoch gleich. 
Ich weiß das Sie keine Ferndiagnosen über tragende Wände stellen können. Mir geht es nur darum zu wissen ob wir uns auf den Zimmermann verlassen kön nen oder doch lieber ein Architekt ran muß. 

Vielen herzlichen Dank und freundliche Grüße 
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Da können Sie dem Zimmerer wohl schon vertrauen.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=77633244-51a1-4f56-8068-2921ed70406b"/&gt;</description>
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      <category>Dach;Decke;Holzbau;Statik;Treppen;Wand</category>
    </item>
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      <title>Sturz direkt unter Decke</title>
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      <link>http://www.fragdenarchitekt.de/Sturz+Direkt+Unter+Decke.aspx</link>
      <pubDate>Thu, 19 Aug 2010 20:01:30 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Ich habe eine Frage zu Kellerfenster austauschen. Ich wohne seit knapp einem Jahr in einem Haus aus den 50er Jahren und bin grad dabei die Kellerwand von außen trocken zu legen und isolieren.Dazu will ich noch die Kellerfenster vergrößern, da jetzt nur kleine Gitterfenster in der Größe 50*40cm eingebaut sind. 
Die Wand hat eine stärke von insgesamt 27cm und die Kellerhöhe innen beträgt grade mal 1,90m. Die jetzigen Kellerfenster sind 8cm unter der Kellerdecke eingebaut. 
Die neuen Fenster sollen eine größe von 80*50cm haben, da der Keller sehr dunkel ist, und einen Sturz von 1,25m habe ich gedacht. Wollte nun fragen ob man den Sturz direkt unter die Kellerdecke einbauen kann oder muß noch Wand dazwischen bleiben. 
Wenn ich den Sturz unter diese 8cm baue wird das Fenster sehr tief.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Ein Sturz ist dafür da, den Wandbereich über ihm zu tragen.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=07083958-664f-42fa-aebf-ba1b01901385"/&gt;</description>
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      <category>Altbau;Decke;Fenster und Türen;Rohbau;Statik;Wand</category>
    </item>
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      <title>Quergiebel Dachaufbau?</title>
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      <link>http://www.fragdenarchitekt.de/Quergiebel+Dachaufbau.aspx</link>
      <pubDate>Thu, 19 Aug 2010 19:42:17 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; wir sind in der Planung unseres Einfamilienhauses (Rems-Murr-Kreis). Es geht um einen 3. Giebel( L4m x B1m), den wir auf der Südseite mit einem Flachdach bauen wollen. Das Haus hat eine Länge von 11,75 und im B-Plan steht folgendes drin...Dachaufbauten sind zulässig, wenn ihre Länge 1/3 (33%) der Dachlänge je Seite nicht überschreitet. Ihre Einzellänge darf max. 3,8m betragen. Wird die gesamte Länge des Daches mit Dachvorsprung gerechnet oder die Hauslänge? Gilt der Punkt Dachaufbauten überhaupt für einen 3. Giebel oder bezieht es sich nur auf Gauben? Dann müssten wir den Giebel verkleinern, was wir jedoch nicht wollen, da sich im OG das Bad darin befindet. Über eine kurze Info sind wir dankbar. 
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Ein Quergiebel ist kein Dachaufbau, wenn es sich um ein Flachdach handelt, ist es nicht einmal ein Giebel.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=24ce07a8-0c71-4dd6-a548-51534b36c517"/&gt;</description>
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      <category>Baurecht;Dach</category>
    </item>
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      <title>Kreuze im Grundriss</title>
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      <link>http://www.fragdenarchitekt.de/Kreuze+Im+Grundriss.aspx</link>
      <pubDate>Thu, 19 Aug 2010 19:21:39 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; über das IT habe ich Ihre Seite gefunden und ich möchte eine Frage an Sie richten.
Ich wohne in einem 1979 erstellten 2-Familienhaus. Mein damaliger Architekt ist nicht mehr zu erreichen.

In dem beiliegenden Planauszug sind im Mauerwerk "Kreuze" eingezeichnet.
Eines davon finden Sie links neben dem Reinigungsschacht.
Was bedeuten diese Kreuze?

Denn genau an dieser Stelle möchte ich ein ca. 15mm dickes Loch für eine Fernseh-Kabeldurchführung durchbohren.

Können Sie mir da weiterhelfen?
Für Ihre Bemühungen im Voraus besten Dank.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Diese „Kreuze“ symbolisieren Wanddurchbrüche.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=3fcd7389-6c3a-485c-9a52-4e4a953d55ac"/&gt;</description>
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      <category>Grundlagen;Heizung Lüftung Sanitär;Mauerwerk;Rohbau;Wand</category>
    </item>
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      <title>Heizraumdecke daemmen</title>
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      <link>http://www.fragdenarchitekt.de/Heizraumdecke+Daemmen.aspx</link>
      <pubDate>Mon, 16 Aug 2010 18:12:58 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; wir haben die Kellerdecken bis auf den Heizraum mit 10 cm Isover "Hartline" Platten gedämmt. Frage: mach es Sinn auch den Heizraum, wo der Brennwertkessel und der Warmwasserbehälter steht, zu dämmen? Die Leitungen in diesem Raum sind auch gedämmt. Trotzdem entstehen bis zu 20 Grad Wärme in diesem Raum. 
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Wenn Sie im Heizraum 20 Grad haben, dann ist dieser ja sozusagen ein beheizter Raum.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=e8503ad1-08f6-4f39-ad67-183f16cab335"/&gt;</description>
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      <category>Decke;Energiesparen;Heizung Lüftung Sanitär;Wärmedämmung</category>
    </item>
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      <title>Kalziumsilikatplatte Luftfeuchtigkeit</title>
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      <pubDate>Mon, 16 Aug 2010 17:53:51 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; ich hoffe sehr, Sie können mir bei meinem Problem helfen. 

Unser schimmelbefallenes Schlafzimmer (drei Aussenwände/ Altbau) wurde vor drei Monaten mit Kalziumsilikat-Putz und diffusionsoffener Farbe renoviert. Der Schimmelbefall ist behoben, aber wir haben, wenn es bedeckt oder regnerisch ist, seitdem eine Luftfeuchtigkeit von über 70% in dem Raum. 
Als Abhilfe will der Architekt nun zusätzlich einen Putz/Farbe auftragen, der nicht mehr diffusionsoffen ist und sagt, dass die schimmelhemmenden und dämmenden Eigenschaften des Kalziumsilikatputzes erhalten blieben. 
Da mir das als Laie sehr unwahrscheinlich erscheint, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre Meinung dazu mitteilen würden. 

Herzlichen Dank für Ihre Mühe im Voraus 
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Diese Logik erschließt sich mir nicht.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=d09d0d66-6a56-4a08-a696-0c56422a6686"/&gt;</description>
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      <category>Altbau;Innenausbau;Trockenbau;Wand;Wärmedämmung</category>
    </item>
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      <title>Holzstaenderwand von innen sanieren</title>
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      <link>http://www.fragdenarchitekt.de/Holzstaenderwand+Von+Innen+Sanieren.aspx</link>
      <pubDate>Tue, 27 Jul 2010 20:51:22 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Ich habe ein altes Holzhaus (Baujahr vor 1960) gekauft und bin dabei es instand zu setzen. 
Das Haus ist in Ständerbauweise errichtet und von außen horizontal verschalt (Nut und Feder, ca. 24 mm dick). 
Der bisherige Wandaufbau von innen nach außen war wie folgt: 
Mehrfach tapezierte Presspappe (ca. 5 mm stark, wesentlich weicher als Spanplatte) - Ständerwerk mit Mineralwolle ausgekleidet - in das Ständerwerk zur Außenfassade eingenagelte Dachpappe - Außenschalung. 
Das Haus ist noch einfachverglast. 

Ich habe nun die Außenwände von innen geöffnet und die alte Isolierung sowie die Dachpappe entfernt. 

Die Isolierung war zwar von Generationen von Mäusen zerfressen, aber trocken. 

Ich denke nun über einen sinnvollen Aufbau der neuen Dämmung nach. 

Die Aufgabe oder vielleicht auch das Problem dabei ist, dass ich die Außenfassade nicht anfassen möchte, d.h. ohne Konterlattung auskommen muss. 

Mir geht es dabei einfach darum, den Aufwand der Renovierung in Grenzen zu halten. Das Haus soll nicht perfekt werden, sondern einfach ein gesundes und zumindest halbwegs energiesparendes Wohnen für die nächsten 10 bis 20 Jahre gewährleisten. 

Meine Planung für den neuen Wandaufbau entspricht eigentlich dem einer modernen Ständerwand bis eben darauf, dass die Konterlattung fehlt. Von innen nach außen: 

Rigipsplatte - OSB-Platte - Ständerwerk, die Gefache zur Fassade mit Delta-Maxx Unterdeckbahn ausgekleidet und mit Rockwool 100 mm ausgefüllt - Außenschalung 

Die Delta-Maxx Unterdeckbahn würde somit von innen an der Außenschalung anliegen. 
Die Außenschalu ng ist von innen roh und von außen deckend gestrichen. 

Die Einfachverglasung wird durch Doppelverglasung ersetzt. 

Ich würde mich nun sehr über Ihre fachliche Einschätzung meines Vorhabens bzw. über Verbesserungvorschläge (mit Ausnahme der Konterlattung :-) freuen! Ist Ihnen eine Unterdeckbahn bekannt, die sich für diesen Einsatzfall besser eignen würde? Wie bewerten Sie den Wechsel auf Doppelverglasung in Hinblick auf den Taupunkt? 
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Mit einer Dämmung von nur 10cm dürfte es schwierig werden, das von Ihnen angestrebte „halbwegs energiesparende und gesundes Wohnen für die nächsten 10-20 Jahre“ zu gewährleisten.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=4dba6fc9-1cf2-40f7-b53b-9c96017dab5d"/&gt;</description>
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      <category>Energiesparen;Holzbau;Innenausbau;Wand;Wärmedämmung</category>
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      <title>Wochenendhaus Wohnrecht</title>
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      <pubDate>Tue, 27 Jul 2010 19:47:19 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; nachdem ich mich nun schon länger mit dem Brandenburgischen Bauamt rum schlage, habe ich mal eine Frage: 

Wir besitzen ein Grundstück mit knapp 4000 qm Fläche in einem Außenbereich. Das Gebiet ist im FNP als "Sonderfläche für Wochenendnutzung" ausgewiesen. Wir wollen unser dort bestehendes Wochenendhaus mit 80 qm und die Garage mit 30 qm abreißen und neu bauen. Da wir mit meinen Schwiegereltern und meinem Schwager dort regelmäßig gemeinsam Freizeit verbringen wollen, haben wir 170 qm bebaute Fläche für das neue Haus geplant. Nun geschah das Wunder: Wir haben einen positiven Bauvorbescheid, der uns bauplanungsrechtlich ein OK gibt. Lediglich der Naturschutz stellte ein Problem dar. Nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde "dürfen" wir Kompensationszahlungen leisten, da wir ja mehr versiegeln, als wir zuvor entsiegeln. 

Gibt es noch irgendwelche Punkte, an die ich jetzt nicht denke, die aber die Genehmigung noch kippen könnten??? 

Sind Wege und Fahrspuren auf einem solchen Grundstück ebenfalls genehmigungspflichtig? Ich werde aus der BbgBO leider nicht richtig schlau... 

UND: Was kann man tun, damit man hier mal Wohnrecht erhält? 
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Mit dem Wohnrecht dürfte es eher schlecht aussehen.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=f290c81c-dbfe-43af-82a0-58dcd620935a"/&gt;</description>
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      <category>Baurecht;Garten</category>
    </item>
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      <title>Grenze ueberschritten</title>
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      <pubDate>Tue, 27 Jul 2010 19:31:37 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Wir haben eine Doppelhaushälfte vom Bauträger gekauft. Bei der Fertigstellung der Außenanlagen wurden die Grenzsteine wieder sichtbar. Nun steht die Haushälfte unserer Nachbarn mit ca. 30 cm auf unserem Grundstück. Da der Zaun an den Häusern ausgerichtet wird, fehlen uns also auch im Garten ca. 35 cm auf 10 m Länge. Insgesamt fehlen uns 8 m² Grundstücksfläche. Kann man da Geld zurückfordern? Muss das Grundstück neu vermessen werden? Wie ist die rechtliche Situation, wenn wir mal verkaufen wollen?
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Selbstverständlich können Sie da Geld zurückfordern, und das sollten Sie auch.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=0defdf98-d3ac-45a2-b016-60204e503c94"/&gt;</description>
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      <category>Baurecht;Garten</category>
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      <title>Daemmung Bodenplatte</title>
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      <pubDate>Thu, 22 Jul 2010 19:19:30 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Wir planen einen Neubau als Niedrigenergiehaus. Ein Keller ist geplant - er soll unter anderem als Partyraum genutzt werden. Beheizung wird über einen Einzelofen erfolgen. Muss/soll die Fundamentplatte gedämmt werden? Besteht die Gefahr der Kondenswasserbildung, wenn die Fundamentplatte nicht unterhalb gedämmt wird? Habe Meinungen von "Muss auf jeden Fall" bis "Wenn die Bodenplatte 30 cm dick ist, braucht man keine Dämmung unterhalb" erhalten. 
Wie ist Ihre Meinung dazu? Herzlichen Dank
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Da müssen Sie sich weniger über Tauwasserbildung als über den Energieverlust Gedanken machen.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=22658ef6-14fd-40fd-b9f5-5c5b294083fa"/&gt;</description>
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      <category>Energiesparen;Rohbau;Wärmedämmung</category>
    </item>
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      <title>Umbau Hessen</title>
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      <link>http://www.fragdenarchitekt.de/Umbau+Hessen.aspx</link>
      <pubDate>Thu, 22 Jul 2010 18:30:26 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Hallo, ich habe folgende 2 Fragen und bitte um eine Antwort mit bestem Dank im Voraus: 
1. Wir wollen ein alleinstehendes Haus in Hessen kaufen. Das Dach (ca. 43 m²)ist nicht ausgebaut. ist für den Ausbau in 1-2 Räume + Dusche eine Genehmigung nötig? Dürfen wir auch 2 Fenster (zur Straßenseite + Hof) öffnen. 
2. im Erdgeschoß sind 3 Garagen + 1 Abstellraum vorhanden (da kein Keller). Da wir keine 3 Garagen brauchen wollen wir die eine Garage (18 m²)zum Hof als Wohnzimmer und den Abstellraum als Küche umbauen. Die Wand zwischen beiden Räumen soll weg bzw. eine Tür geöffnet, falls tragend. Ist dies ohne weiteres machbar oder genehmigungspflichtig. Vielen Dank für Ihre Antwort.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b &gt;&lt;/u&gt; Dafür brauchen Sie in Hessen keine Genehmigung., wie Sie in der Hessischen Bauordnung (HBO) nachlesen können. Und zwar unter&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=f72aab5c-d64c-4321-874d-21bc42ec30e4"/&gt;</description>
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      <category>Altbau;Baurecht</category>
    </item>
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      <title>Wo Dampfbremse?</title>
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      <link>http://www.fragdenarchitekt.de/Wo+Dampfbremse.aspx</link>
      <pubDate>Mon, 19 Jul 2010 21:16:07 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; wir wollen ein Holzständerhaus aus dem Jahr 2005 kaufen.
Es wurde von Hanse-Haus gebaut und der Innenausbau hat der Bauherr selbst gemacht. Nun habe ich mal in die Decke geschaut, eingebaute Strahler mit Trafo, eine Lampe ausgebaut und direkt auf die Dämmung (Mineralwolle gelb) geschaut. Eine Dampfbremse habe ich nicht entdeckt, dafür ein paar Wasserflecken an der Unterseite der Rigibsdecke. Das Bad ist noch im Rohbau ohne Decke und man kann in die Dämmung der angrenzten Räumen sehen und beiseite drücken, darunter hat sich dunkle Verfärbungen ausgebreitet (Schimmel?). Eine Dampfsperre einer Außenwand habe ich nicht entdecken können.
Wer kann mir helfen, was ist zu prüfen und wie, was muß gemacht werden und bautechnisch einwandfrei alles herzustellen? Wo muß denn überall eine Dampfbremse/sperre rein? Wie hoch sind die Kosten?
Den Kaufvertrag habe ich schon unterschrieben, aber noch nicht gezahlt. Wir haben über ein Jahr lang nichts gefunden, da ich Selbstständig bin und meinen 1-Mann Betrieb im Wohnhaus haben muß, dies aber laut Bebauungspläne und Ämter nicht erlaubt ist. Da unser Sohn nach den Sommerferien in die 5. Klasse geht ist die Anmeldefrist für eine andere Schule (Gymnasium) verstrichen (die Schulen im Rhein-Main-Gebiet sind voll). Ich weiß nicht mehr weiter und würde am liebsten alles hinschweißen und auswandern.
Für eine Rat wäre ich echt dankbar.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Bei Ihnen tut mir das jetzt wirklich leid, dass es so lange gedauert hat.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=8ab0794a-3654-41ff-ad55-963597c3c02c"/&gt;</description>
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      <category>Dach;Energiesparen;Holzbau;Wand;Wärmedämmung</category>
    </item>
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      <title>Staerke Stahlbetondecke</title>
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      <link>http://www.fragdenarchitekt.de/Staerke+Stahlbetondecke.aspx</link>
      <pubDate>Mon, 19 Jul 2010 20:43:01 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Ich wohne in einem Neubau (etwa 1995-2000). Ich möchte in eine Decke eine Schwerlasthaken montieren. Nun meine Frage: Wie dick ist eine Stahlbetondecke mindestens ? Gibt es dazu Bauvorschriften ? Wie tief darf ich bohren wenn ich darauf achte keine Armierungseisen zu durchtrennen. Bin ich bei &lt;= 10 cm auf der sicheren Seite ?
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Rechtliche Vorschriften werden Sie dazu nicht finden, sondern allenfalls Vorgaben der Statik.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=64e7a977-6774-4804-8a92-1d45bb92fb3a"/&gt;</description>
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      <category>Decke;Fußboden;Rohbau;Statik</category>
    </item>
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      <title>Dachgeschossausbau Niedersachsen</title>
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      <link>http://www.fragdenarchitekt.de/Dachgeschossausbau+Niedersachsen.aspx</link>
      <pubDate>Mon, 19 Jul 2010 20:28:20 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Ich habe letztes Jahr ein Bungalow in Niedersachsen erworben. Das Haus war noch nicht gedämmt und der Dachausbau war auch noch nicht fertig. Auf dem Dachboden standen lediglich die Trockenbauwände und die Dämmung war fertiggestellt. 
Jetzt wollten wir einen Heizungsbauer mit der Heizung im Dachgeschoss beauftragen und der machte uns darafu aufmerksam, dass die Grundrisse für das Dachgeschoss in den Bauunterlagen nicht vorhanden waren. 
Bei der Überprüfung des Bauantrags des Vorbesitzers bin ich auf einige Ungereimtheiten gestossen. So fehlen dort der Grundriss vom Dachgeschoss und auch sind die Dachfenster nicht eingezeichnet. Was mich besonders stutzig macht ist, dass die Treppe die zum Dachgeschoss führt nicht eingezeichnet ist. 
Die Nettogrundfläche des Erdgeschosses beträgt 144m2 und die Bruttogrundfläche 168m2. Bei einer Grundstücksgröße von 580m2 und einer GRZ von 0,3 liegt also die Wohnfläche des Erdgeschosses noch im Rahmen. Was ist aber nun wenn ich den Dachboden (ca 120m2) ausbaue? Laut LBO Niedersachsen ist ein Ausbau des Dachbodens genehmigungsfrei. Brauche ich nun eine Genehmigung oder geht es auch ohne? Leider habe ich auch keine Unterlagen zu Statik und sonstigem des Hauses.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Die Wohnfläche im Dachgeschoss hat keinen Einfluss auf die GRZ, sondern lediglich auf die GFZ.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=ca70de37-d80e-44fe-af64-85b0c864d7ee"/&gt;</description>
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      <category>Altbau;Baurecht;Dach;Fenster und Türen</category>
    </item>
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      <title>Was mich wirklich nervt</title>
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      <link>http://www.fragdenarchitekt.de/Was+Mich+Wirklich+Nervt.aspx</link>
      <pubDate>Fri, 16 Jul 2010 18:55:33 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;06.07.: Frage als Kommentar unter &lt;a href="http://www.fragdenarchitekt.de/Willkommen+Bei+Frag+Den+Architekt.aspx"&gt;Willkommen bei Frag den Architekt&lt;/a&gt;:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; haben eine Wohnung mit Terrasse angemietet. Die Terrasse hat nach vorne hin kein Geländer. Die angrenzende Freifläche ist jedoch ca. 1,50 m abschüssig. Derzeit kann ich diese mit unserem Kleinkind wegen der Sturzgefahr nicht ohne weiteres nutzen. Gibt es eine Vorschrift, wonach ich Anspruch auf ein Geländer habe?
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;07.07.: Kommentar einer anderen Leserin:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Ja, die gibt es, schauen Sie in der jeweils gültigen Bauordnung ihres Landes nach dem Punkt 'Umwehrung'. Der Vermieter ist meines Wissens nach auch verpflichtet, diese auf seine Kosten anzubringen oder die Terrasse für den Zugang zu sperren (könnte dann von der Miete abgezogen werden). 
Diese Absturzhöhe von 1,50m kann für ein Kleinkind lebensgefährlich sein!
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;15.07. per mail:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Schade, dass Sie nicht auf alle Fragen antworten; hatte mir echte Hilfe erhofft.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; was glauben Sie eigentlich, wie viele Anfragen ich bekomme?
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
Sie stellen eine Frage, nicht mal über das Kontaktformular sondern als Kommentar zu einem anderen Artikel und erwarten dann, dass ich darauf innerhalb von ein paar Tagen antworte. Geht´s noch?
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
Ich mache das unentgeltlich in meiner nicht sehr reichlichen Freizeit. Wenn Sie nicht warten können, gehen Sie zu einem Kollegen vor Ort und bezahlen den dafür angemessenen Preis für die Beantwortung Ihrer Frage.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
Zudem wurde Ihre Frage in einem zweiten Kommentar zu dem Artikel von einer anderen Leserin ausreichend beantwortet.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
Zu allem Überfluss haben Sie sich für Ihren Kommentar auch noch ausgerechnet den Artikel &lt;a href="http://www.fragdenarchitekt.de/Willkommen+Bei+Frag+Den+Architekt.aspx"&gt;Willkommen bei Frag den Architekt&lt;/a&gt; ausgesucht, in dem genau dieses erklärt wird und auch, dass Fragen bitte über das &lt;a href="http://www.fragdenarchitekt.de/contact.aspx"&gt;Kontaktformular&lt;/a&gt; gestellt werden sollen.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;19.07.2010 Re: Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Danke für die Rückinfo. Hatte mich bereits an einen Ihren Kollegen gewandt, der sich nicht so in der Wortwahl vergreift, was aber daran liegen mag, dass er dafür Entgelt bezieht. 
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Kein Kommentar!

&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=7ef038fc-8ea5-4cc4-9cef-1631abf452a3"/&gt;</description>
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      <category>Grundlagen</category>
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      <dc:creator>Volker</dc:creator>
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      <title>Undichte Stellen Isoklinker</title>
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      <pubDate>Wed, 14 Jul 2010 20:24:02 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Wir haben vor 10 Jahren unser Reiheneckhaus mit Isoklinker dämmen lassen. Nun haben wir an einigen Stellen Undichtigkeiten entdeckt. Gibt es eine Möglichkeit diesen Schaden, außer alles ab und neu, zu beheben?????? 
Vielen Dank im Voraus.
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Dieses Produkt war mir bisher völlig unbekannt. Liegt vielleicht daran, dass bei uns im Süden Klinkerfassaden nicht so verbreitet sind.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=47cc3d8b-09c9-4763-b240-b40013ac39d7"/&gt;</description>
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      <category>Energiesparen;Fassade;Mauerwerk;Wand;Wärmedämmung</category>
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      <title>Auswechslung Kehlbalkenlage</title>
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      <link>http://www.fragdenarchitekt.de/Auswechslung+Kehlbalkenlage.aspx</link>
      <pubDate>Wed, 14 Jul 2010 19:49:36 GMT</pubDate>
      <description>&lt;u&gt;&lt;b&gt;Frage:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Hallo, ich (aus NRW) hätte eine Frage bezgl. eines Dachbodenausbaus. Laut Statik (EFH aus dem Jahre 1958) habe ich eine Mischkonstruktion: Pfettendach mit Kehlbalken als Zwischendecke, die Mittelpfetten sind mittig geteilt und liegen punktuell auf dünnen Ziegelwänden mit Gips unterfüttert. Die Firstpfette ist auch geteilt (Kamin), aber mit zwei Pfosten gestützt. Nun soll eine Treppe auf den Dachboden erstellt werden. Der Treppenbauer, ein renomierter und erfahrener Meisterbetrieb mit exzellentem Ruf, hat mir nun angeboten, dass Treppenloch ebenfalls zu erstellen. Dazu sollen drei Kehlbalken durchtrennt werden, die Balken links und rechts neben dem Loch dann aufgedoppelt werden; dann soll ein Wechsel hergestellt werden und die "Stummel" der durchtrennten Kehlbalken an der Mittelpfette mit entsprechenden Verbindern und Kammnägeln befestigt werden. Die Stummel sind an den Sparren mit Maschinenschrauben befestigt. Wird das wirklich so gemacht oder muß ichmir Sorgen machen, dass nachher der Dachstuhl in der Einfahrt liegt? 

Danke für die Hilfe! 
&lt;br&gt;&lt;br&gt;
&lt;u&gt;&lt;b&gt;Antwort:&lt;/b&gt;&lt;/u&gt; Da würde ich mir keine Sorgen machen. Das passt schon so.&lt;img width="0" height="0" src="http://www.fragdenarchitekt.de/aggbug.ashx?id=66dffb5e-4a07-4e79-b346-3ba32309cb6d"/&gt;</description>
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      <category>Dach;Decke;Fußboden;Holzbau;Statik;Treppen</category>
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