Tragfaehigkeit Decke im Altbau

Frage: Wir ziehen in die 5. Etage eines Altbaus und möchten uns ein Wasserbett kaufen, das eine Belastung von 145-160 kg/qm aufweist. Unser Vermieter hat keine Angaben oder Grundriss über den Altbau und erteilt uns aufgrund dessen nicht die Genehmigung hierfür.
Nach meinen Recherche beträgt die maximale Belastung von Gebäuden nach 1900 240 kg/qm und bei älteren 200 kg/qm. Sind diese Angaben korrekt und kann der Vermieter trotzdem seine Erlaubnis verweigern?

 

Antwort: Ich weiß nicht, woher Sie diese Angaben bezogen haben. Sie entsprechen auf jeden Fall nicht der Norm.

 

Decken werden nach der DIN 1055 berechnet. Diese schreibt für heutige Wohngebäude eine Tragfähigkeit von 1,5 bzw. 2,0kN/m² vor. 1,5kN/m² bei ausreichender Querverteilung der Lasten, 2,0kN/m² bei Decken ohne ausreichende Querverteilung der Lasten.

 

1kN entspricht etwa 100kg.

 

Danach werden Decken ausgelegt. Dies sind Verkehrslasten durch Möbel, Menschen etc.. Die Decke ist so ausgelegt, dass Sie es aushält, wenn flächendeckend auf jeden m² 150 bzw. 200kg lasten. Das heißt nicht, dass sie es nicht aushält, wenn auf einzelnen Teilflächen etwas höhere Lasten auftreten.

 

Bei den Berechnungen ist auch immer ein gewisser Sicherheitszuschlag enthalten.

 

Aber, wie gesagt, dies gilt für heutige Bauten. Bei Altbauten, insbesondere mit Baujahr vor dem Krieg oder kurz danach, kann man keine allgemeingültigen Aussagen treffen.

 

Allerdings sollten auch solche Decken normalerweise eine teilweise Flächenlast von 145-160kg/m² durch ein Wasserbett aushalten. Zudem dürfte das Haus, in das Sie ziehen wollen, keine selbst zusammengezimmerte Bude zu sein, da es ja anscheinend über min. 5 Etagen verfügt.

 

Auch ist mir kein Fall bekannt, bei dem eine Zwischendecke durch ein Wasserbett zum Einsturz gebracht wurde.

 

Nichtsdestotrotz sind natürlich die Bedenken Ihres Vermieters in gewisser Weise nachvollziehbar.

 

Ich würde Ihnen daher raten, im Einvernehmen mit Ihrem Vermieter, einen Statiker mit einem Gutachten zu beauftragen, falls es Ihnen die Sache wert ist.

18. Mar 2008   | Email | Nach oben
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