Traufhoehe Hessen

Frage: Ich habe eine Frage zur Traufhöhe.
Wie wird die Traufhöhe in folgendem Fall gemessen:

Unten ein Vollgeschoss, darauf ein Staffelgeschoss, das KEIN Vollgeschoss ist.

Ist die Traufhöhe:
(1) die Oberkante des Vollgeschosses?
(2) oder der (gedachte) Schnittpunkt zwischen
- der Verlängerung der Außenwand des Vollgeschosses nach oben und
- der Verlängerung des Daches nach schräg unten?

Hängt das auch von der Form des Daches ab, also ob Flachdach oder geneigt?

Wir liegen etwas im Streit mit dem Bauamt, deshalb wäre ich dankbar, wenn Sie mir auch eine Quelle (Gesetz oder Verordnung oder was auch immer) nennen könnten, die ich dort zitieren kann.

(Es geht um Hessen, falls das wichtig ist...)

 

Antwort: Die Traufhöhe hat erst mal gar nichts damit zu tun, ob ein Geschoss ein Vollgeschoss ist oder nicht.

 

Falls im Textteil Ihres Bebauungsplans die Wand- bzw. Traufhöhe nicht anderweitig definiert ist, halten Sie sich an die Hessische Bauordnung (HBO). Dort steht unter

 

§ 6 Abstandsflächen und Abstände

 

(4) 1Die Tiefe der Abstandsfläche bemisst sich nach der Wandhöhe; sie wird rechtwinklig zur Wand gemessen. 2Als Wandhöhe gilt das Maß von der Geländeoberfläche bis zur Schnittlinie der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand; bei gestaffelten Wänden gilt dies für den jeweiligen Wandabschnitt. 3Bei geneigter Geländeoberfläche oder bei geneigtem oberen Wandabschluss kann die mittlere Wandhöhe (Wandfläche geteilt durch größte Wandbreite) zugrunde gelegt werden; für die Mittelung sind Wandabschnitte bis zu einer Länge von 16m zu bilden. 4Als Wand gelten

 

1. Dachaufbauten in Verlängerung der Außenwand oder mit Rücksprung bis zu 0,50m hinter die Außenwand,

2. Dachaufbauten, wenn deren Gesamtbreite je Dachfläche zusammen mehr als die Hälfte der Breite der darunter liegenden Außenwand beträgt, und

3. Dächer und Dachteile mit einer Dachneigung von mehr als 70°.

 

5Zur Wandhöhe werden zu einem Drittel hinzugerechnet:

 

1. Dächer und Dachteile mit einer Dachneigung von mehr als 45° bis 70°,

2. Dachaufbauten auf Dächern und Dachteilen bis zu 45° Dachneigung, wenn deren Gesamtbreite je Dachfläche zusammen mehr als ein Fünftel, jedoch nicht mehr als die Hälfte der Breite der darunter liegenden Außenwand beträgt.

6Das sich ergebende Maß ist H.

 

In manchen Bebauungsplänen wird für Staffelgeschosse eine separate Wandhöhe angegeben. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, dann müsste man die Wandhöhe, wie Sie unter (4)2 sehen, bei gestaffelten Wänden abschnittsweise rechnen. Also die komplette Wandhöhe des Staffelgeschosses. Ob das Baurechtsamt hier aufgrund der zurückgesetzten Wand mit sich reden lässt, liegt wohl in dessem Ermessen.

 

Auch wenn Sie das Staffelgeschoss als Dachaufbau ansehen, würde es ganz zählen, da seine Breite sicher mehr als die Hälfte der Breite der darunterliegenden Außenwand beträgt.

 

Wenn das Baurechtsamt bei Ihnen nun den Schnittpunkt des Daches des Staffelgeschosses mit der unteren Außenwand als Traufhöhe annimmt, käme man Ihnen bei einem geneigten Dach schon entgegen.

 

Ich denke daher nicht, dass Sie damit durchkommen, die Oberkante der unteren Außenwand als Traufhöhe zu bezeichnen. Wenn Sie mit der Höhe nach Sichtweise des Baurechtsamtes die max. Traufhöhe überschreiten, müssen Sie wohl eine Befreiung beantragen.

 

HBO und mehr finden Sie unter Downloads.

07. Jan 2010   | Email | Nach oben
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