Frage: wir haben in NRW ein Einfamilienhaus gebaut. Bei der Endabnahme durch die Bauaufsicht stellte sich heraus, dass das gemauerte Geländer im Flur angrenzend an den Treppenraum statt 90 cm nur 82 cm hoch ist. Die Bauaufsicht fordert jetzt eine höhere Absturzsicherung. Haben wir eine Möglichkeit, diese Forderung zu umgehen? Es gibt doch auch Treppen ohne Geländer.
Antwort: Bei uns in BW gibt es für Ihren Fall eine solche Ausnahmeregelung für Wohngebäude bis zu einer gewissen Größe, bzw. die Pflicht für eine Umwehrung gilt dafür nicht.
Bei Ihnen in NRW gibt es eine solche nicht. Siehe Landesbauordnung NRW (BauO NRW) unter
Vierter Abschnitt Treppen, Rettungswege, Aufzüge und Öffnungen
§ 36 Treppen
(7) Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert werden. Fenster, die unmittelbar an Treppen liegen und deren Brüstungen unter der notwendigen Geländerhöhe liegen, sind zu sichern.
(8) Auf Handläufe und Geländer kann, insbesondere bei Treppen bis zu fünf Stufen, verzichtet werden, wenn wegen der Verkehrssicherheit auch unter Berücksichtigung der Belange Behinderter oder alter Menschen Bedenken nicht bestehen.
(9) Treppengeländer müssen mindestens 0,90m, bei Treppen mit mehr als 12m Absturzhöhe mindestens 1,10m hoch sein.
(10) Eine Treppe darf nicht unmittelbar hinter einer Tür beginnen, die in Richtung der Treppe aufschlägt; zwischen Treppe und Tür ist ein Treppenabsatz anzuordnen, der mindestens so tief sein soll, wie die Tür breit ist.
(11) Die Absätze 3 bis 7 gelten nicht für Treppen innerhalb von Wohnungen.
Sie sehen, dass die Regelung, anders als bei uns, nur Ausnahmen für Treppen innerhalb von Wohnungen zulässt, nicht aber innerhalb von Wohngebäuden. Allerdings ist meiner Meinung nach ein Einfamilienhaus gleich einer Wohnung einzuschätzen. Es ist ja auch nur eine Wohneinheit.
Wenn sich das Baurechtsamt störrisch zeigt, dann schrauben Sie doch einen Handlauf für die Abnahme auf die Brüstung. Können Sie danach ja wieder abbauen.
BauO und mehr finden Sie unter Downloads.