Umbau Genehmigung

Frage: ich habe leider auch mehrere Fragen.
Ich habe ein Haus (Reihenendhaus von 1963)von meiner Tante geerbt und will dieses umbauen:
1.muss ich für den normalen Umbau eine Genehmigung beim Amt einholen, sprich
vom Statiker berechnete nicht tragende Wand einreissen.
Desweiteren weiss ich nicht,ob damals (circa 1985) ein Genehmigung für den Ausbaus des Daches eingeholt wurde und,ob der 1963 errichtete Balkon den heutigen Anforderungen entspricht und ich bei einer möglichen Bauaufsicht vom Amt das dann ändern müssten.
Ich wäre über eine Antwort sehr dankbar.

 

Antwort: Ich habe jetzt nicht in sämtliche LBOs aller Bundesländer geschaut. Aber normalerweise sind solche Umbaumaßnahmen innerhalb des Gebäudes genehmigungsfrei.

 

Somit wird auch die Bauaufsicht nicht bei Ihnen vorbeischauen und Sie müssen sich wegen des Balkons keine Gedanken machen. Wegen des Dachausbaus ohnehin nicht.

 

Die LBOs und mehr finden Sie unter Downloads.

15. Oct 2009   | Email | Nach oben
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