Frage: Bei meinem Gebäude handelt es sich um ein Gebäude mit EG, 1.OG und DG mit einer durchgehender Treppe. Leider liegt der Fußboden DG auf 7,40m und ist damit Gebäudeklasse 4.Also dürfte ich in Berlin keinen offenen Treppenraum haben in N aber schon!
Wie kommt es, dass in unterschiedlichen Ländern der Brandschutz so unterschiedlich gehandhabt wird
§35 BauOBln
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Notwendige Treppen sind ohne eigenen Treppenraum zula?ssig
1. in Geba?uden der Geba?udeklassen 1 und 2,
2. fu?r die Verbindung von ho?chstens zwei Geschossen innerhalb derselben Nutzungs- einheit von insgesamt nicht mehr als 200 m2 Brutto-Grundfla?che, wenn in jedem Ge- schoss ein anderer Rettungsweg erreicht werden kann,
3. ...
§ 34 a Treppenräume NBauO
(1) Jede notwendige Treppe muss in einem eigenen Treppenraum liegen, der so angeordnet und ausgebildet ist, dass die Treppe einen geeigneten Rettungsweg bietet.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für notwendige Treppen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen,
2. für die innere Verbindung von Geschossen derselben Wohnung, wenn in jedem Geschoss ein zweiter Rettungsweg erreichbar ist.
Antwort: Ich möchte jetzt hier keinen geschichtlichen Exkurs starten. Aber Deutschland ist hervorgegangen aus einem unübersichtlichen Konglomerat von Kleinstaaten mit eigenständiger Gesetzgebung.
Dies wirkt sich bis heute in unserem föderalen System aus.
Oftmals unerträglich, je nach Wohnort aber auch von Vorteil. Ich z.B. bin froh, dass ich in BW wohne und nicht unter den Vorschriften anderer Bundesländer zu leiden habe.
Falls es Ihnen Spaß macht, was ich bezweifle, vergleichen Sie als Beispiel die Landesbauordnungen der verschiedenen Bundesländer nicht nur bez. des Brandschutzes, wie Sie es ja bereits getan haben. Diese und mehr finden Sie unter Downloads.