Frage: wir sind Besitzer eines Hauses in der der Stadtmitte in BW es handelt sich um ein früheres Bauernhaus in dem der vorige Besitzer den stall umgebaut hat im 1 OG ist schon Wohnraum nun würden wir gerne die Garage die wir nie nutzen als Hobbyraum o.ä nutzen und das alte Tor zumauern und ein Fenster einbauen, nun unsere Frage brauchen wir dazu Genehmigungen , Pläne... wo erhalten wir diese und in welcher Höhe ist da mit Kosten zu rechnen (Formalitäten)
für Ihre Bemühungen schon jetzt recht herzlichen Dank
Antwort: Im Normalfall brauchen Sie dafür in BW keine Genehmigung. Siehe Landesbauordnung (LBO) unter:
Anhang (zu § 50 Abs. 1)
Verfahrensfreie Vorhaben
2. tragende und nichttragende Bauteile
a) Die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
b) nichttragende und nichtaussteifende Bauteile innerhalb von baulichen Anlagen,
c) Öffnungen in Außenwänden und Dächern von Wohngebäuden und Wohnungen,
d) Außenwandverkleidungen, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen,
e) sonstige unwesentliche Änderungen an oder in Anlagen oder Einrichtungen;
Da es sich aber um ein altes Gebäude im wahrscheinlich historischen Stadtzentrum handelt, würde ich schon mal vorher auf dem Baurechtsamt nachfragen. Nicht dass im Nachgang doch noch ein Denkmalschützer oder sonst jemand ums Eck kommt und Ärger macht.
Falls Sie irgendwelche Pläne und Formulare brauchen erstellt Ihnen die ein Architekt. Die Kosten hierfür sollten sich bei einer so kleinen Maßnahme im Rahmen halten ;-)
LBO und mehr finden Sie unter Downloads.