Vollgeschoss

Frage: Was ist ein Vollgeschoss?

 

Antwort: Ein Vollgeschoss ist laut Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg ein Geschoss, das mehr als 1,40m über die im Mittel gemessene Geländeoberfläche hinausragt und, von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden des darüberliegenden Stockwerks bzw. Oberkante Dachhaut des darüberliegenden Daches gemessen, min. 2,30m hoch sind.

 

Keine Vollgeschosse sind:

 

-      Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung von haustechnischen Anlagen und Feuerungsanlagen dienen

-      oberste Geschosse, bei denen die Höhe von 2,30m über weniger als drei Viertel des darunterliegenden Geschosses vorhanden ist.

 

Außer Betracht bleiben:

 

-      Hohlräume zwischen der obersten Decke und dem Dach, deren lichte Höhe geringer ist, als sie für Aufenthaltsräume nach LBO erforderlich ist (2,20 über min. der Hälfte der Grundfläche, Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50m nicht mitgerechnet)

-      Emporen bis zu einer Grundfläche von 20 m².

Die LBOs der meisten Bundesländer finden Sie unter Downloads.

14. Jun 2007   | Email | Nach oben
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