Abstand zwischen Tuer und Treppe in Hessen

Frage: Gilt in Hessen die gleiche Regelung wie in Baden-Württemberg, dass der Abstand von einer Tür zur ersten Treppenstufe genauso groß sein muss wie die Tür? Vielen Dank schonmal

Antwort: Diese Regel gilt in Baden-Württemberg für Türen, die in Richtung der Treppe aufschlagen. Wenn die Tür in die andere Richtung, also z.B. nicht ins Treppenhaus sondern in die Wohnung aufschlägt, dann gilt dies nicht.
25. Mar 2009   | Email | Nach oben
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Innenwaende und Decke entfernen

Frage: Ich habe zwei Fragen: Ich möchte im 1. Stock unseres Hauses ausbauen und die innenliegenden Flur- bzw. Zwischenwände teilweise herausreissen (weniger dafür grössere Zimmer bilden), darüber befindet sich nur der Dachboden, könnte es sich um tragende Wände handeln? Im zweigeschössigen Anbau, möchte ich die Decke herausreissen (aus 2 mach 1), die Decke besteht aus Balken und Spanplatten von unten und von oben. Kann ich auch die Balken entfernen (freier Blick nach oben)oder gibt es mit den Aussenwänden ein statisches Problem.

Antwort: Zum Teil können diese Wände schon tragend sein, muss aber nicht sein. Wenn die Innenwände parallel zu den Deckenbalken, also quer zur Firstrichtung, stehen, können Sie davon ausgehen, dass sie nichts tragen. Sie könnten aber unter Umständen aussteifende Wirkung haben.
25. Mar 2009   | Email | Nach oben
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Bauvorlage Aussentreppe

Frage: ich möchte in Bayern zu einer Einliegerwohnung im 1.OG eine Stahl-Aussentreppe anbringen. Grundsätzlich scheint das wohl genehmigungspflichtig zu sein, aber wenn ich die Rechtslage richtig verstehe, dann kann ich als Privatperson wohl gar keinen Bauantrag einreichen, das kann wohl nur ein Architekt machen, wodurch das ganze Projekt teurer wird, als mir die Miete je einbringt. Kann denn solch eine Treppe auch als genehmigungsfreie Rutschbahn, Regal oder Anlage zur Gartennutzung o.ä. deklariert werden? Macht es einen Unterschied, ob die Treppe freitragend oder am Gebäude befestigt ist? Danke

Antwort: Bauvorlageberechtigt sind Sie nicht. Wer das in Bayern ist, steht in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) unter
25. Mar 2009   | Email | Nach oben
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Garage auf landwirtschaftlicher Flaeche

Frage: ich habe eine Frage zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Wir wollen uns ein Wohnhaus im Außenbereich kaufen. Auf dem Grundstück steht das Wohnhaus meiner Schwiegereltern, sowie das Haus, das ich gerne kaufen möchte und 2 Garagen. Nun hätte ich die Option eine direkt angrenzende Wiese zu erwerben (landwirtschaftlicher Grund) und möchte darauf gerne eine Garage mit ca. 100 qm bauen. Ich habe einen Gesetzestext aus der bayerischen Bauordnung gelesen, in dem steht, dass Garagen bis 100qm genehmigungsfrei sind - außer wenn sie im Außenbereich gebaut werden. Ist es überhaupt möglich eine Genehmigung zu bekommen? Das Grundstück würde ja nach dem Erwerb praktisch zum Haus gehören, oder sehe ich das falsch?

Antwort: Das Grundstück gehört nach dem Kauf nicht zum Haus, sondern Sie sind dann eben Eigentümer sowohl des Grundstücks als auch des Hauses und des Grundstücks, auf dem das Haus steht.
25. Mar 2009   | Email | Nach oben
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Porenbeton zusaetzlich daemmen

Frage: Mein Mann und ich interessieren uns für ein Haus (Bj. 2007)das keine Dämmung hat nur 24er Mauerwerk (Gasbetonsteine) , nun die Frage, reicht das aus, oder ist eine Dämmung erforderlich?

Antwort: Was reicht und was nicht ist relativ. Da das Haus Baujahr 2007 ist, ist davon auszugehen, dass die Anforderungen der EnEV erfüllt wurden.
15. Mar 2009   | Email | Nach oben
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Verantwortlichkeit Umwehrung

Frage: unser Haus steht in BW - Hanglage (Höhenunterschied 2 Stockwerke) und wir haben eine Gartentreppe an der Grundstücksgrenze dem natürlichen Hangverlauf entsprechend verlegt. Nach 8 Jahren wurde das Nachbargrundstück bebaut und der Nachbar hat den Hang komplett abgegraben und an der Grundstücksgrenze neben unserer Treppe eine Stützmauer gezogen. Jetzt geht es neben der Treppe 3m senkrecht nach unten. Wer ist für die Absturzsicherung (Geländer) verantwortlich? Laut Auskunft des örtlichen Bauamtes derjenige, der die Geländeveränderung vorgenommen hat- also unser Nachbar. Dieser ist jedoch der Meinung, das sei unsere Sache, denn es wäre ja schliesslich nicht sein Problem, dass wir dort eine Treppe hätten (auch wenn diese lange vor seinem Grundstückskauf und Bau an dieser Stelle war). Weder in der LBO noch im Nachbarrecht bin ich als Laie dazu fündig geworden. Für eine Auskunft wäre ich darum dankbar.

Antwort: Das ist ja absolut lächerlich. Selbstverständlich ist Ihr Nachbar dafür verantwortlich, eine den Vorschriften entsprechende Umwehrung herzustellen. Und zwar auf seine Kosten und auf seinem Grundstück.
15. Mar 2009   | Email | Nach oben
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Gefugte Schalung senkrecht

Frage: Ich habe vor an meinem Fertighaus aus optischen Gründen eine "gefugte Schalung" senkrecht anzubringen. Der Wandaufbau von innen aus ist: Rigips,Dampfbremse,Ständerwerk/Dämmung(160mm),Rigips,Poronplatte60mm(eine Art Styropor würde ich sagen),Armierung und Aussenputz. Meine Fragen dazu wären: Wie sieht der Aufbau der Schalung mit Unterkonstruktion aus? Reicht hier eine waagerechte Lattung als Untergrund aus bzgl. Hinterlüftung? Welche Stärke sollten die Schalungsbretter haben und wie lang dürfen sie am Stück sein(Im Handel erhältlich ist z.B. 19x192x4800mm)? Ist sägerau besser/haltbarer in gestrichenem Zustand als gehobelt?

Antwort: Ob sägerau oder gehobelt bleibt Ihrem persönlichen Geschmack überlassen. Leichter streichen lassen sich natürlich gehobelte Bretter.
15. Mar 2009   | Email | Nach oben
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Anbau verfahrensfrei?

Frage: zuerst eine kurze Vorstellung. Ich wohne in Sachsen-Anhalt in einem kleinen Einfamilienhaus (Flachbau). Nun möchte ich gern im Eingangsbereich des Hauses einen Vorbau errichten mit den Maßen 2m breit, 5m lang und 2,30m hoch. Mich würde nun interessieren ob dieses Vorhaben verfahrensfrei ist. Wenn es nicht verfahrensfrei ist, wie mache ich den Anfang? Einfach zu einem Architekten gehen und der macht dann alles? Ich lese immer oft von einem Bebauungsplan. Wo krieg ich den her? Oder muß den erst ein Architekt erstellen? Wie hoch belaufen sich in etwa für so ein Vorhaben die Genehmigungskosten (Architekt, Bauamt usw.)? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antwort: Verfahrensfrei ist Ihr Vorhaben nicht. Daher benötigen Sie einen Bauantrag und jemanden, der Ihnen diesen Bauantrag und die nötigen Pläne fertigt. Also z.B. einen Architekten.
15. Mar 2009   | Email | Nach oben
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