Perlitedaemmung Vorsatzschale

Frage: Ich frage mich, ob Perlite Hyperdämm als Dämmaterial erlaubt ist in der 4 cm starken Luftschicht zwischen einer 17 cm Porotonwand und einer eher als diffusionsoffen zu bezeichnenden Handformklinkerwand? Die Wand steht (leider) auf der warmen nach außen gezogenen Bodenplatte des unterkellerten Erdgeschoßes, da hat der Unternehmer gespart.

Antwort: Selbstverständlich ist dieses Material erlaubt. Es ist ja gerade für diesen Zweck bestimmt.
11. Apr 2009   | Email | Nach oben
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Streit mit Nachbar wegen Terrassenueberdachung

Frage: Wer kann uns helfen? Terrassenüberdachung im Reihenmittelhaus mit gesamt 3 Parteien Wir haben 2000 ein Reihenmittelhaus gekauft, Verhältnis war am Anfang bis 2007 mit Nachbarn A und Nachbarn B super. Wir haben auch darüber gesprochen und gezeigt was und wie wir es einmal Vorhaben. Nachbar A sagte oh es ist schön wen junge Leute daraus was machen. Nachbar B hielt Sich mit aussagen zurück sagte nur schön. Ich hatte mich 2002 auf der Gemeinde erkundigt ( Bauamt )was wir machen können und was Genehmigungsfrei ist für eine Terrassenüberdachung und eventuell ein Carport. Laut Aussage und Durchsicht am Computer und der Bauordnung oder vielmehr der Artikel 63 sagt das wir eine Mauer bei Nachbar A und B machen kann (Grenzbebauung)und eine Überdachung machen kann ohne Genehmigung nach Artikel 63 .Größe der Terrasse 8,30 breit wie das Haus auf 4mtr Tief =ca.32 qm. Carport ist auch OK wenn der Mittelpfosten von 3mtr. nicht überschreitet, sind vorne 8,3 breit mal 5mtr. =ca. 40qm. Nachbar B hatte damals schon eine Terrassenüberdachung mit Grenzbebauung ohne Genehmigung und Unterschrift von Nachbarn. Nachbar A Unser Haus Nachbar B 2007 hatte ich mich nochmal auf der Gemeinde (Bauamt)erkundigt ob der Stand der Dinge sich Es wurde seitlich ab gemauert als Sichtschutz und zugleich die Auflage für die Leimbinder Mauer 198 cm hoch 4 mtr. Lang verändert hat. Wir sind die Sachen nochmal durchgegangen Terrassenüberdachung und Carport alles OK. Wir haben angefangen die Seiten zu Mauern bei A und B mit Grenzbebauung kam der Nachbar A was das soll wo ist der Bauplan meine Frau sagte wir brauchen kein nach langer Rederei und telefonieren mit der Gemeinde hat uns der Nachbar A Angezeigt wir mussten den Bau einstellen. Ich sprach mit Nachbarn A, er meinte wir hätten vorher fragen können wir sagten das wir darüber Schon mal gesprochen haben. A sagte wenn mal der Opa Stirbt und wir das Haus Umbauen Wollen mit Wintergarten dass ER bei uns an der Mauer anbauen kann, sagte ich kein Problem das bekommen Sie schriftlich. A sagte nein da ER schon früher mal Probleme gehabt hatte möchte ER das Notarisch haben da blockte ich ab wegen zusätzlichen Kosten. Ich lies mir das durch den Kopf gehen weil A sagte ER zahlt die Hälfte mit darauf hin ging ich zum Notar und der Notar setzt auf, wir bekamen die Unterlagen von Notar gaben es bei A ab. Später bekamen wir die Unterlagen zurück mit der Aussage ER unterschreibt nicht Grund weil in den Unterlagen nicht drin steht , das er später an unsere Mauer anbauen kann. A rief beim Notar an warum da nichts drin stehe der Notar sagte dass dies die Standard Variante ist und eigentlich positiv für Ihn wäre, für andre Fragen wäre das Landratsamt zuständig. Mittlerweile bekamen wir die Auflage einen Plan zu machen . Die Pläne kamen zu Unterschrift von A und B die anderen Nachbarn hatten Unterschrieben A gab uns nach einer zeit die Pläne zurück sie hat gebetet das wir bauen können aber Unterschreiben tun sie nicht. B möchte für die Unterschrift das begeh recht , wir sagten das sie das nicht bekomme. Mit vielen hin und her mit B , bekam B etwas druck vom Landradsamt wenn sie nicht unterschreibt muss sie 3mtr. mit Ihrer Terrassenüberdachung von der Grenze Abstand nehmen, weil B eine unerlaubte Grenzbebauung gemacht hat . Da bekamen wir ein Schreiben von B und Ihren Töchtern es wäre eine Unverschämtheit das B die Überdachung nach 20 Jahren abbauen muss. Wir hatten einen Rechtsanwalt genommen weil die Sache kein Ende fand .hatte B zuletzt noch ein Termin mit uns am Landratsamt zwecks Aussprache aber B hat angerufen sie komme nicht. Das Landratsamt versteht nicht das Verhalten von der Nachbarschaft A und B sie wollen alle, aber lassen andere nicht. B hatte die Auflage bekommen 3mtr.die Überdachung zu versetzen. Wohnort Bayern Frage das die Nachbarn endscheiten können was der andere machen darf, es würde keinen Stören oder beeinträchtigen. Man sagte auch wenn die Nachbarn nicht Unterschreiben wir es von Landratsamt genehmigt. Wir wissen nicht 100% ob das alles so richtig gelaufen ist. Es wäre schön das wir vielleicht doch noch Überdachen können. Markise ist auch nicht möglich laut Landratsamt. Wer kennt sich aus oder hat das gleiche mit durch gemacht und doch gewonnen. Wer kann uns helfen.

Antwort: Ihre Nachbarn können nicht entscheiden, was Sie bauen dürfen oder nicht.
11. Apr 2009   | Email | Nach oben
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Feuchte Wand Waschkueche

Frage: wir haben im Sommer 2007 ein Holständer Haus gebaut. Dieses ist unterkellert. Nach Planung, wurden die Kellerräume als unbeheizter Kellerraum deklariert und ausgeführt. Vorsorglich haben wir den Keller mit einer Minimaldämmung von 5 cm 040 Styrodur-Platten versehen. Nun das Problem: Im 1. Winter hatten wir noch feuchte Stellen an den Kellerwänden, was von unserer Seite akzeptiert wurde, da die Betonwände wohl noch Restfeuchte haben (auch nach Einsatz von Bautrocknern). Im 2. Winter (08/09) waren 2 Ecken in den Kellerräumen wieder nass, was uns nicht als typisch erschien. Eine feuchte Ecke befindet sich an der Kelleraußentür und die andere in einem anderem Kellerraum. Bei Nachfragen beim Bauträger, erläuterte dieser, dass der Waschkeller höchstwahrscheinlich das Problem sei. Das Nutzungsverhalten wäre nicht Sachgerecht. Auf deutsch: Wir waschen zu viel! Der Wasch- und Heizungskeller wurde vom Bauträger aber so geplant, wie ausgeführt. Wenn das Waschverhalten, bzw. Wäsche waschen ein Feuchtigkeitsproblem hervorruft, so müsste das ein fachkundiger Planer und Architekt normalerweise wissen. Unserer Meinung nach, hätten wir in jedem Fall auf ein evtl. Problem mit Feuchtigkeit hinweisen müssen. Dies ist in keinster Weise geschehen! Besteht hier ein Mangel? Können wir den Bauträger in Regress nehmen?

Antwort: Ecken sind immer problematisch, da Sie hier eine geometrische Wärmebrücke haben, sprich eine im Verhältnis zur Außenfläche geringe Innenfläche.
11. Apr 2009   | Email | Nach oben
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Badwand feucht

Frage: ich hätte eine kurze Frage. Vor 2,5 Jahren habe ich ein neues Einfamilienhaus gebaut. Nun ist uns aufgefallen, daß im Flur auf der gegenüberliegenden Seite der Dusche die Wand sehr feucht ist. Unsere Fußleiste ist aufgequollen und dort ist auch Schimmel hinter. Die Feuchtigkeit zieht sich auf ca. 1,5 Meter und reicht auch bis zur Türzarge des Badezimmers. Mein Bauleiter kam und sagte mir daß ich mir eine Tube Silikon kaufen soll und die Fuge einfach nachziehen muß. Danach wäre alles wieder in Ordnung. Nun frage ich mich ob das wirklich so ist, oder ob ich noch etwas anderes beachten muß. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, daß die Silikonfugen in der Dusche schon nach 2 Jahren undicht werden dürfen. Was muß ich tun damit ich damit keinen Ärger mehr habe? Kann die Türzarge evtl. auch Wasser ziehen? Muß ich Schimmelentferner einsetzen (auch hinter der Dusche)? Und fällt das ganze nicht unter Gewährleistung meines Bauunternehmens?

Antwort: Natürlich fällt das unter die Gewährleistung des Bauunternehmens. Die Fugen sind ganz offensichtlich nicht fachgerecht ausgeführt worden.
10. Apr 2009   | Email | Nach oben
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Innenwand tragend

Frage: Wir wollen uns ein Haus vom Bj 196 kaufen. Im Erdgeschoss müssten wir um das Wohnzimmer zu vergrössern 2 Räume zusammenlegen. Wir wollen zwei 11 cm dicke Wände entfernen. Sind das tragende Wände? Die Raumaufteilung im 1 OG ist genauso. Das heisst direkt über den beiden 11er Wänden, die raus sollen, stehen nochmal 11er Wände. Kann ich die Wände im EG entfernen? Müssen wir einen Unterzug einbauen?

Antwort: Diese Wände können tragend sein, müssen es aber nicht sein. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich hier aus der Ferne, ohne das Objekt zu kennen, hierzu keine verbindlichen Aussagen treffen kann.
05. Apr 2009   | Email | Nach oben
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Umbau Ober- und Dachgeschoss

Frage: Ich habe zwei Fragen zu unserer Umbaumaßnahme im Ober- und Dachgeschoss, die ich hier nicht exakt beantwortet finden konnte.

Zunächst zum Dach: Bisher war der Dachaufbau von außen nach innen folgender: Ziegel, Sparren mit dazwischengeklemmter alukaschierter Dämmwolle. Die Alukaschierung war auf den Sparren zusätzlich verklebt. Jetzt wollen wir den Dachboden ausbauen. Dazu haben wir eine Dampfsperrfolie ("die blaue", wie sie so schön beim Baustoffhändler genannt wurde) eingebaut, sprich getackert und mit Klebeband verklebt. Außerdem wurde eine Lattung aufgebracht und mit Gipskartonplatten verkleidet. Meine Frage zu diesem Aufbau: hole ich mir damit Probleme ins Haus? Oder kann ich davon ausgehen, dass nirgends Tauwasser ausfallen wird? Bisher war die Dämmung trocken, wir haben an mehreren Stellen Stichproben gemacht. Allerdings war der Dachboden bisher ungeheizt und wurde nur als Lagerraum genutzt, in Zukunft wollen wir ihn als Schlafzimmer nutzen.

Meine zweite Frage bezieht sich auf eine Wand. Unser Haus war mal zwei Reihenhäuser und wurde vom Vorbesitzer zu einem einzigen Haus umgebaut. Jetzt wollen wir eine Flurwand im ersten Stock herausnehmen, können aber nicht ganz klar sehen, ob der auf ihr verlaufende Deckenbalken von der Wand oder doch anders gehalten wird. Die fragliche Wand ist mit Putz und Tapete ca. 8cm dick. Zwei Drittel dieser Wand waren ursprünglich im Trockenbau ausgebildet, diesen Teil haben wir schon abgebaut. Der dritte Teil ist jetzt allerdings eine gemauerte Wandscheibe. Baujahr des Hauses ist 1939, daher will ich mich nicht auf die heute gültigen 11,5cm als Mindestdicke für tragende Wände verlassen. Allerdings verläuft direkt unter dieser Wand keine weitere Mauer, sondern im Erdgeschoss ist der Flur 8cm breiter, als im Obergeschoss und die Wand liegt damit genau neben der Wand im Erdgeschoss. Liege ich richtig mit der Annahme, dass unsere Wand im Obergeschoss keine tragende Wand sein kann, weil sie sonst die Decke über dem Erdgeschoss regelrecht durchstanzen würde bei der Kraftableitung? Die ehemalige Haustrennwand, die sicherlich tragend sein dürfte, bildet in einem Meter Abstand die andere Seite des Flures.

Ich würde mich sehr über eine Beantwortung meiner Fragen freuen. Gerne dürfen die Antworten auch kurz und knapp ausfallen. Schon jetzt möchte ich mich ganz herzlich für diesen Service bedanken. Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche,

Antwort: Wenn Sie die Dampfbremse fachgerecht verlegt haben, sprich alle Stöße und Anschlüsse an angrenzende Bauteile dicht verklebt haben, dann sollten Ihnen auch keine Probleme bez. Tauwasserbildung ins Haus stehen.
05. Apr 2009   | Email | Nach oben
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Dachform Vorschriften

Frage: Wenn in einem Bebauungsplan eines Wohngebiets mit überwiegend Einfamilienhäusern + Satteldächern die Dachform nicht vorgeschrieben ist, kann es bei der Genehmigung Probleme bei der Erstellung eines Flachdachhauses geben? Bzw. haben die Nachbarn das Recht dagegen vorzugehen?

Antwort: Zunächst einmal möchte ich Sie dazu beglückwünschen, dass Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, in dem keine bestimmte Dachform vorgeschrieben ist. Da könnte man glatt neidisch werden.
04. Apr 2009   | Email | Nach oben
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Ueberschreitung GRZ

Frage: Bei Überschreitung der GRZ von 0,4 auf 0,42 in einem Wohngebiet, kann der Bauantrag immer noch nach dem vereinfachten Genehmigungsverfahren gestellt werden? Wie stehen die Chancen einen "Antrag auf Überschreitung" der GRZ genehmigt zu bekommen und muss das vorher oder gleichzeitig stattfinden? Was gibt es für Kompensationsmaßnahmen, die man treffen kann, um die GRZ zu erreichen (z.B. Gründach, etc...)?? und kann man dann noch das vereinfachte Genehmigungsverfahren wählen??

Antwort: Den Bauantrag können bzw. müssen Sie trotz der Überschreitung im vereinfachten Verfahren oder Kenntnisgabeverfahren stellen. Die Vorschriften dazu sind leider je nach Bundesland unterschiedlich und in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Diese finden Sie unter Downloads.
04. Apr 2009   | Email | Nach oben
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