Nutzungsaenderung Garagendach

Frage: Wir beabsichtigen eine Nutzungsänderung unserer Garage als Dachterrasse. Die Garage steht direkt auf der Grundstücksgrenze. Der Nachbar ist damit einverstanden und würde auch einer Baulasteintragung zustimmen. Auf der Nachbarseite schließt in unmittelbarer Nähe ein freistehender Car-Port an. Kann es unter diesen Voraussetzungen baurechtliche Probleme geben und welche Maximalhöhen für Geländer etc. sind einzuhalten. Das Bundesland ist Sachsen Anhalt.

Antwort: Ich denke weder, dass es da Probleme geben wird, noch dass Ihr Nachbar eine Baulast eintragen lassen muss.
23. Nov 2009   | Email | Nach oben
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Abstand Gartenhaus

Frage: ich bitte um Hilfe bei folgender Frage: Am vergangenen Wochenende stellte ich mit Erstauen fest, dass einer meiner Nachbarn auf seinem, an mein Grundstück grenzenden Gartengrundstück in Baden-Württemberg ein mit Ziegeldach versehenes Gartenhaus gebaut hat in ca. 30 cm Abstand von meinem Garten. Das Haus wird bewohnt von meiner geschiednen Frau und sobald sie das Haus verlassen wird, werde ich versuchen, mir dieses Haus entweder zu vermieten oder besser noch zu verkaufen. Das neu errichtete Gartenhaus ist störend und mindert den Wert des Hauses. Gilt noch dass ein Gebäude (das Gartenhaus) mindestens 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück haben muss? Ich bitte um kurze Nachricht und bedanke mich schon jetzt. Dass diese Auskunft kostenlos ist, ist mir als Vater von fünf unterhaltspflichtigen Kindern sehr angenehm.

Antwort: Die 3m gelten in anderen Bundesländern, in BW sind es normalerweise 2,50m. Allerdings sind auch innerhalb der Abstandsflächen manche Baumaßnahmen zulässig. Siehe Landesbauordnung (LBO) unter
22. Nov 2009   | Email | Nach oben
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Daemmende Luftschicht

Frage: ich würde gerne eine Außenwand mit Holz verschalen. Gibt es eine Dämmung, bei der keine Hinterlüftung notwendig ist bzw. wie sieht es mit einer sogenannten stehenden Luftschicht als Dämmung aus? Also Lattung montieren und ohne Konterlattung die Holzverschalung anbringen? Vielen Dank, auch für Ihre bisherigen Anregungen.

Antwort: Die leider nicht totzukriegende Mär von der Dämmwirkung stehender Luftschichten („Luft dämmt auch“) können Sie getrost vergessen.
22. Nov 2009   | Email | Nach oben
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Abbruch und Neubau Aussenbereich

Frage: Hallo!Ich plane im Außenbereich (NRW) ein Wohnhaus zu kaufen!!Es besteht aus 2 Teilen!!Ein Fachwerkhaus (Bj 19 Jh.)und einem Anbau (Bj.1901)!!Das Haus ist strak renovierungsbedürftig und wir dzur Zeit von einem älteren Ehepaar bewohnt!!Ich würde das Haus geren kaufen um zum einen ein wenig landwirtschaft zu betreiben (bisschen Gemüse anbauen, Hühner halten)und zum anderen mich später im Alter um meine Eltern zu kümmern!! Ich kenne bereits den §35 BauGB... Es müsste jedoch viel gemacht werden!!Das Dach MUSS neu, Wärmedämmung!!Neue Fenster,neue Heizungsanlage, neue Stromleitumgen usw. Besteht die Möglichkeit das Haus abzureisen und neuzubauen trotz §35?? Wenn ja wie??

Antwort: Diese Möglichkeit sehe ich bei Ihnen eigentlich nicht. Eben aus den Ihnen ja bekannten Einschränkungen durch den §35.
22. Nov 2009   | Email | Nach oben
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Waermebruecke Fensterlaibung

Frage: herzlichen dank für die möglichkeit, hier fragen stellen zu können und gute antworten erwarten zu dürfen. hier mein problem: eckdaten: haus bj. 1930, innensanierung fertig. maueraufbau von innen nach außen: kalkputz, kalkzementputz?, bims, außenputz das haus wird derzeit gedämmt mit 12 cm styro? meine frage betrifft die fenster-/türlaibungen. nachdem die fachfirma anfing, mittels stemmeisen die fensterlaibungen zu verbreitern, meinte man, das ginge nicht, der bimsstein sei zu porös, da würde zuviel rausbrechen, evtl. würden dann die fensterstürze nicht mehr richtig aufliegen. alternativ schlug man mir dämmputz für die fensterlaibungen vor (ca. 1,5 cm dick), mehr platz ist an diesen stellen nicht. ich fürchte nun, daß ich ein wärmebrückenproblem bekomme mit später nassen schimmeligen wänden um die fenster herum. die fenster sind neu und mit gutem dämmmaterial eingepasst. (weiß nicht wie das fachmännisch heißt) es gibt doch sicher eine möglichkeit, die fensterlaibungen abzuflexen oder irgendwie zu fräsen oder ähnliches, ohne großen drumrumverlust wie beim abstemmen. ich freue mich, wenn sie mir hier raten könnten, bzw. mir meine bedenken bezüglich der wärmebrücken nehmen könnten.

Antwort: Sicher könnte man mittels einer Flex die Laibungen schonender vergrößern als durch Ausstemmen. Ob die Sturzauflager dann noch ausreichen, kann ich von hieraus nicht sagen.
22. Nov 2009   | Email | Nach oben
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Kniestock unterbrechen

Frage: Ich will in meinem Haus meinen Kniestock im oberen Geschoß weiter nach aussen setzen und eine langes Dachfenster einsetzen. Das Problem ist der Betongurt der in einer Höhe von 1,50 m angebracht ist. Kann ich diesen schneiden und in eine U Form umbetonieren. Damit ich den daraus entstanden Durchgang und den dahinter liegenden Platz nutzen kann. Ist dies ohne Probleme möglich?

Antwort: Wenn Sie einen Kniestock mit einer Höhe von 1,50m haben, der ein gutes Stück innerhalb der Außenwand steht, dann haben Sie wohl ein Pfettendach und auf dem Kniestock liegt eine Mittelpfette.
22. Nov 2009   | Email | Nach oben
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Rundbogen Durchgang

Frage: haben am Durchgang die Tür endfernt und möchten sie durch einen Rundbogen ersetzen, wie bekommen wir in eine Vorhandenen Durchgang einen Rundbogen im Nachhinein eingebaut?

Antwort: Ich nehme an, dass es sich bei der Wand, in die die Tür eingebaut war, nicht um eine tragende handelt.
22. Nov 2009   | Email | Nach oben
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Gelaenderhoehe BW

Frage: Ich wohne in einem RH in BA-WÜ zur Miete und habe nun die Möglichkeit das Haus zu kaufen. Wir haben im 2. OG eine Dachterrasse mit einer Umwehrung von ca. 80cm. Diese besteht aus einem gemauerten Sockel 40cm breit und 58cm hoch) darauf ein Metallgeländer mit 25cm Höhe. 1. Entsprechen diese Masse den Bauvorschriften? 2. Kann ich vom Vermieter/Verkäufer (der gleichzeitig auch der Bauträger war) verlangen, dass er das Geländer erhöht, auch wenn ich bereits 2 Jahre dort zur Miete wohne und diesen Mangel nie eingefordert habe? 3. Verändert sich die Sachlage, wenn das übernächste RH nachträglich ein höheres Geländer bekommen hat und die nachfolgend gebauten bereits von Anfang an ein höheres? Danke im voraus.

Antwort: Da die Umwehrung eine Tiefe von 40cm hat, ist sie auch mit einer Höhe von 80cm zulässig. Siehe Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung BW (LBOAVO) unter
21. Nov 2009   | Email | Nach oben
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