Zugluft Steckdosen

Frage: Hallo. Ich habe vor kurzem eine ausgebaute Dachwohnung gekauft. Nun bemerke ich in zwei nebeneinander liegenden Zimmern Zugluft am Boden sowie aus den Steckdosen. Die Abseitenwand ist von der Temperatur her auch viel kälter als die Dachschräge . Meine Vermutung ist eine Undicht Dampfsperre. Kann ich ohne weiteres den Rigips der Abseite abnehmen um nachzusehen oder gibt es da etwas zubeachten? Danke!

Antwort: Den Gipskarton können Sie entfernen. Passen Sie halt auf die Leitungen auf.
06. Jun 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  |  |  | 

Waermebruecke Balkon

Frage: erstmals möchte ich Ihnen für die tolle Internetseite gratulieren. Ich hab mit Begeisterung die Themen verschlungen. Hier nun meine Frage: Ich besitze ein kleines Mehrfamilienhaus aus dem Jahre 1988 mit insgesamt drei Stahlbetonbalkonen (Durchlaufträger) und plane die Anbringung eines WDVS. Aufrgund der vorhandenen niedrigen Aufbauhöhe sowie der noch absolut intakten Fliesenbelages kann ich eigentlich den Balkon von der Bealgsseite her nicht dämmmen. Ein Abbruch kommt wahrscheinlich aufgrund des statischen Systemes ebenfalls nicht in Betracht und stellt sowohl für die Vermietbarkeit sowie aus wirtschaftlicher Sicht einen Nachteil dar. Da ich aber im gesamten Haus eine Fußbodenheizung verlegt habe, sollte dies sich doch auch positiv für die, nach Anbringung des WDVS, im Bereich der Balkonplatte noch verstärkenden Wärmabrücke auswirken. Durch die im unmittelbaren kritischen Eckbereich der einbindenden Balkonplatte / Außenwand verbaute Fußbodenheizung kann ich doch hier "gezielt Gegenheizen" um einer Schimmelbildung in diesem Bereich entgegen zu wirken. Oder liege ich mit meiner Theorie hier falsch ?! Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen dankbar

Antwort: Tut mir leid. Schnelle Antworten sind zur Zeit einfach nicht drin. Hoffe, die Antwort hilft trotzdem noch weiter.
06. Jun 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  |  |  |  | 

Fenstereinbau Hamburg

Frage: wir haben ein Reihenendhaus in einer Reihenhaussiedlung gekauft (Hamburg). Im Maklerexposé stand das ein Fenster im Bad eingebaut werden könnte. Die betreffende Wand ist die Außenwand zur Straße hin. Kann man da einfach so ein Fenster einbauen oder benötigt man dafür eine Genehmigung? Kann man im schlechtesten Fall gar kein Fenster einbauen um das einheitliche Aussehen der Häuser in der Siedlung nicht zu verändern?

Antwort: Davon zu sprechen, dass der Einbau eines Fensters das einheitliche Bild der Siedlung in unvertretbarer Weise beeinträchtigt, wäre wohl etwas übertrieben.
06. Jun 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  | 

Schalung Holz oder Schiefer

Frage: wir möchten unsere giebelseitige Holzfassade mit Deckelschalung auswechseln lassen und sind noch dabei zu überlegen, ob wir wieder Holz oder Schiefer nehmen. Unsere Fragen: 1. In welchen Intervallen sollte man die Lasur erneuern? 2. Muss man beim Erneuern der Lasur nach ein paar Jahren die alte Lasur komplett entfernen oder reicht es aus, grobe Unebenheiten (wie absplitterndes Holz)auszugleichen und ansonsten einfach überzustreichen? Was muss ggf. gemacht werden beim Erneuern des Anstrichs? Kann man es von der Leiter aus machen oder muss das Holz dazu abgenommen werden? 3.Kann man über die alte Unterspannbahn, die durch Sonnenstrahlung teilweise etwas porös geworden ist, eine neue Unterspannbahn anbringen, ohne die alte abzunehmen? Zur Alternative Schiefer: 1. Hält eine Schieferfassade normalerweise tatsächlich so lange, ohne dass man etwas ausbessern lassen muss? 2. Ist eine Schieferfassade nicht viel schwerer als die bestehende Holzfassade und erfordert daher einen stärkeren Unterbau? 3. Ist es verhältnismäßig leicht, defekte Schieferschindeln selbst später mal auszuwechseln oder muss das von Fachleuten gemacht werden? 4. Ist es wesentlich teurer, Schiefer im Vergleich zu Holz anbringen zu lassen (inkl.Materialkosten)? 5. Gibt es nennenswerte Unterschiede zwischen den beiden Baustoffen bezüglich Schallschutz und Wärmedämmung? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen!!! Herzliche Grüße P.S.: Die Informationen auf Ihrer Homepage sind wirklich exzellent. Die Kapitel könnten noch etwas mehr untergliedert werden. Dann könnte man gezielter suchen.

Antwort: Zunächst mal zu Ihrem P.S.: natürlich könnte man die Untergliederung der Website noch weiterführen. Man könnte so vieles, wenn man die Website als Unternehmen mit Mitarbeitern betreiben würde. Dies ist aber ein privater Blog. Die Fragen werden in meiner Freizeit beantwortet. Dafür, finde ich, ist die Seite einigermaßen annehmbar. Zu Ihren Fragen:
05. Jun 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  | 

Bruttogrundflaeche Garage

Frage: laut eben geführten Telefonat wende ich mich über Internet an Sie. Laut neuer Thüringer Bauverordnung darf ich eine Garage bis 40 m2 Bruttogrundfläche bauen. Diese möchte ich ausnutzen. Was zählz zur Bruttogrundfläche. Insbesodere ob der Dachüberstand ca. 30cm plus Dachrinne da zu zählt oder nicht !? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Antwort: Die Bruttogrundfläche beinhaltet die Fläche aller Geschosse von Außenkante Außenwand bis Außenkante Außenwand. Dachvorsprünge u.ä. spielen dabei keine Rolle.
05. Jun 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:

Mittlerer Preis KSV 17,5cm

Frage: ich habe bei einer google-Suche Ihre Website entdeckt. Ziel meiner Suche ist der Preis für einen qm Kalksandvollstein in 17,5 cm Wandstärke - einschließlich Material und Arbeitsleistung. Ich benötige lediglich einen Richtwert und bedanke mich schon jetzt für Ihre Mühe.

Antwort: Mein Ausschreibungsprogramm spuckt für diese Wand folgende Preise aus:
05. Jun 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Einfriedung Sichtschutz

Frage: Hallo, bin auf diese interessante Seite per Zufall gekommen und habe ein konkretes Anliegen. Wir haben in einem Gewerbegebiet in Baden-Württemberg ein Wohn- und Geschäftshaus gebaut. Mit dem Nachbarn oberhalb ist der Kontakt nicht so gut. Das Geschäft meiner Frau ist ein Fotostudio und der Garten soll für Fotoaufnahmen ausgebaut und mit Sichtschutz etwas abgeschottet werden. Lt. Bebauungsplan sind Einfriedungen bis 2m zugelassen. Da wir eine Hanglage haben, hat der Nachbar oberhalb kürzlich auf der gesamten Breite L-Steine mit 1m Höhe gesetzt, diese von seiner Seite aufgefüllt und damit sein Grundstück erhöht. Erste Frage: ab welcher Höhe darf ich die 2m-Zaunhöhe rechnen? Lt. Bebauungsplan sind Drahtzäune u.ä. zugelassen. Darf ich daran blickdichte Matten anbringen? Oder dürfte ich trotzdem Sichtschutzelemente aus Holz verwenden? Des weiteren ist der gesamte sonstige Aussenbereich als 'Pflanzzone' ausgewiesen. Darf ich trotzdem dort einen Geräteschuppen aufstellen (sonst gibts ja keinen Platz dafür)? Und letzte Frage, darf ich in diesem Bereich einen Pool erstellen (ca. 34qbm), der für das Fotostudio genutzt werden soll? Würde mich auf eine Antwort freuen. Besten Dank und viele Grüsse

Antwort: Die 2m Zaunhöhe rechnen Sie ab der Geländehöhe, auf der der Zaun steht. In Ihrem Fall natürlich etwas ungünstig, da durch die Auffüllung des Nachbarn dann ja effektiv nur 1m übrigbleibt.
05. Jun 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Aussentreppe Nebenanlage

Frage: Erstmal vielen Dank für Ihre Internetseite! Wir sind gerade in der Bauphase und suchen ständig nach Infos bezüglich Baurechts. Auf Ihrer Seite haben wir sehr viele Antworten auch für unsere Fragen gefunden, aber eine Frage haben wir noch offen und würden uns sehr freuen, wenn Sie uns dazu eine Antwort geben konnten. Kurze Zusammenfassung zur unserem Bau: NRW, freistehendes EFH, Grenzabstand rechts 4m, links 3m, hinter unserem Garten liegt die Stadtwiese und hinter der Stadtwiese ist das Ackerland. Wir haben den Keller höher gesetzt, so dass das EG ca. 1m höher über der Gartengeländeoberfläche liegt. Im Wohnbereich am EG ist ein Balkon gebaut, der außerhalb des Baufensters liegt, darum sind die Balkonmaßen nur mit 3m Breit und 1,5 Tief möglich. Unter dem Balkon ist ein Kellerterrassenfenster. Für das Fenster ist ein Lichtschacht mit gleichen Maßen, 3m Breit und 1,5 Tief erlaubt. Wir möchten gerne eine Balkontreppe mit ca. 7 Stufen zum Garten (nicht bis zum Keller) anbauen. Unser Architekt hat diese Treppe in Bauplänen nicht angezeichnet. Haben wir denn noch die Möglichkeit die gewünschte Treppe anzubauen? Brauchen wir dazu eine Genehmigung? Können wir die Treppe als Nebenanlage betrachten? Auszug aus dem Bebauungsplan, Planungsrechtliche Festsetzungen: 1.Überbaubare Grundstückfläche.zur Errichtung von Wintergärten um bis zu 3 m. 2.zulässigkeit von Nebenanlagen.gem. §§14 Abs.1 und 23. Abs.5 Bau NVO. Außerhalb der Baugrenzen liegende Nebenanlagen, ausgenommen der Einfriedungen, haben zur seitlichen Straßenbegrenzungslinie einen Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns dabei helfen konnten.

Antwort: Eine Nebenanlage ist Ihre Treppe nicht. Sondern eher eine unbedeutende bauliche Anlage, die ebenfalls keiner Genehmigung bedürfen.
05. Jun 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  | 

More Pages:
Previous    1 2 3 4    Next
 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010