Frage: erstmal vielen Dank fuer die schoene Website incl. VFB-Teil! Ich haette folgende Architektur-Frage:
Ich plane einen Anbau an ein bestehendes Haus in Baden-Wuerttemberg. Der Anbau soll ein zweigeschossiger (incl. Pultdach) Baukoerper mit den Massen 9m x 5m (Breite x Tiefe) sein, direkt hinter dem jetzigen Haus. Aus Gruenden der Belichtung wuerde ich gerne auf der einen Seite den normalen Grenzabstand von 2,50m etwas unterschreiten.
In der LBO habe ich folgendes gefunden: "(6) Bei der Bemessung der Abstandsfläche bleiben außer Betracht [...]
Vorbauten wie Wände, Erker, Balkone, Tür- und Fenstervorbauten, wenn sie nicht breiter als 5m sind und nicht mehr als 1,5m, bei Wänden und Dächern aus lichtdurchlässigen Baustoffen (Wintergärten) nicht mehr als 2m vortreten und von Nachbargrenzen mindestens 2m entfernt bleiben."
Darf ich den gesamten Anbau, da er ja seitlich nur 5m tief ist, bis auf 2m an die Grenze setzen? Oder gilt der Anbau nicht als "Vorbau"? Falls nein, duerfte ich wenigstens im Erdgeschoss bis auf 2m an die Grenze?
N.B.: das Nachbarhaus hat an jener Grenze eine 1m hohe Terrasse die bis an die Grenze reicht.
Antwort: Eigentlich beantworten Sie Ihre Frage mit den Angaben zu Breite und Tiefe Ihres Anbaus und dem Zitat aus der LBO ja schon selbst.
Hier nochmal das Zitat aus der LBO:
§ 5 Abstandsflächen
(6) Bei der Bemessung der Abstandsfläche bleiben außer Betracht
1. untergeordnete Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge, Eingangs- und Terrassenüberdachungen, wenn sie nicht mehr als 1,5 m vor die Außenwand vortreten
2. Vorbauten wie Wände, Erker, Balkone, Tür- und Fenstervorbauten, wenn sie nicht breiter als 5m sind und nicht mehr als 1,5m, bei Wänden und Dächern aus licht-durchlässigen Baustoffen (Wintergärten) nicht mehr als 2m vortreten und von Nachbargrenzen mindestens 2m entfernt bleiben.
Ein Anbau mit 5x9m ist eindeutig kein Vorbau. Er tritt auch nicht weniger als 1,50m vor die bestehende Außenwand vor, sondern eben 5m.
Auch sind 9m Breite mehr als 5m.
Sie müssen also die Abstandsflächen einhalten, außer Ihr Nachbar ist bereit, eine Baulast auf sein Grundstück eintragen zu lassen.
LBO und mehr finden Sie unter Downloads.
Frage: (siehe Kommentar unten) Herzlichen Dank! Leider hatte ich das nicht eindeutig ausgedrueckt: der Anbau steht (von der Strasse gesehen) nach hinten, und es geht um den Grenzabstand zur Seite. Von jener Seite aus gesehen ist der Anbau 5m breit, und es ging mir darum, ob der Anbau dann ganz oder teilweise bis auf 2m an die seitliche Nachbargrenze gesetzt werden koennte.
Der Anbau schliesst sich direkt hinter dem Haus an, und das Haus selbst hat auf jener Seite einen Grenzabstand von ca. 3m.
Antwort: Auch dann bleibt es dabei, dass ein Anbau dieser Größe auch vom großzügigsten Baurechtsamt nicht als Vorbau wie z.B. einen Erker ansehen wird. Da werden Sie kein Glück haben.