Abstand Dachfenster BW

Frage: wir sanieren gerade eine Doppelhaushälfte Baujahr 1934.

Da das dach nun neu Isoliert und eingedeckt wird, möchten wir gerne ein Dachfenster einbauen.

Wie weit muss es vom Nachbardach weg sein ?
Wir leben in Baden Würtemberg.

Gibt es eine Baurecht verordnung speziel für Altbauten im Netz ?

Auf den Landratsämtern bekommt man verschieden Antworten.
danke

 

Antwort: Eine spezielle Verordnung für Altbauten gibt es nicht. Warum auch? Zu Ihrer Frage steht in der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung BW (LBOAVO) folgendes:

 

§ 9 Dächer (Zu § 27 Abs. 6 und § 16 LBO)

 

(4) Dachüberstände, Dachgesimse und Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen, Lichtkuppeln und Oberlichte sind so anzuordnen und herzustellen, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann. Von Brandwänden und von Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, müssen mindestens 1,25m entfernt sein

 

1. Oberlichte, Lichtkuppeln und Öffnungen in der Bedachung, wenn diese Wände nicht mindestens 30cm über die Bedachung geführt sind,

2. Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen, wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind.

 

Wenn also die Trennwand zwischen den beiden Doppelhaushälften nicht min. 30cm über die Bedachung ragt, was ja wohl kaum der Fall sein dürfte, dann müssen Sie mit Ihrem Dachfenster einen Abstand von 1,25m einhalten.

 

LBO, LBOAVO und mehr finden Sie unter Downloads.

05. Sep 2010   | Email | Nach oben
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