Frage: Gibt es ein Maß, dass zwischen Grundstückgrenze und der ersten Stufe bzw. Stufenvorderkante einer Treppe eingehalten werden muss? (Das Grundstück mündet zur Straße hin, ohne Einzäunung. Die Treppe verläuft im 90°Winkel zur Straße. Die Treppenstufen sind Betonblockstufen.)
Antwort: Ein solches Mindestmaß gibt es nicht. Eine solche Treppe löst keine Abstandsflächen aus.