Abstand Wintergarten

Frage: Hallo ich möchte ein Haus bauen, und habe jetzt das Problem das ich einen Wintergarten/erker am haus plane. Zwischen dem Wintergarten/Erker und der Grundstücksgrenze wären jetzt nur noch 2,5m!!! Wie groß muss der abstand sein? Der Erker steht 1,5m aus der Wand.

 

Antwort: Das Problem ist weniger die Abstandsfläche, sondern dass Sie sich anmaßen, das Haus selbst zu planen.

 

Machen Sie sich ruhig Gedanken, wie Ihr Haus aussehen soll und was für Räume und Flächen Sie benötigen oder wollen. Aber überlassen Sie doch bitte die konkrete Planung einem, der sich damit auskennt. Einem Architekten.

 

Ob Ihr Wintergarten mit 2,50m Abstand zur Grenze zulässig ist, hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie wohnen. Die jeweilige Landesbauordnung finden Sie unter Downloads.

 

Da Sie die Planung anscheinend selbst übernehmen wollen, sollten Sie auch fähig sein, sich die entsprechenden Vorschriften dort herauszusuchen.

 

Spätestens für die Fertigung des Bauantrags werden Sie aber um die Dienste eines Kollegens nicht herumkommen.

Kommentar: (siehe auch unten) naheliegender Kommentar:
frage den Architekten, und er wird Dir sagen, nur der Architekt darf / kann / weiß alles
Ich bin selbst ausgebildeter und erfahrener Architekt: Wenn Sie auf Ihrer Homepage ein Forum anbieten, dann sollten Sie Antworten geben, und nicht die Leute anherrschen, die Ihr Forum nutzen ...
leider gehe ich davon aus, dass Sie diese Kommentare nicht veröffentlichen,
aber vielleicht erfassen Sie die Esssenz dieses Kommentares zu Ihrer - im übrigen doch durchaus interessanten - Homepage

 

Antwort: Werter Kollege, in gewisser Weise haben Sie recht. Das war vielleicht etwas überzogen.

 

Mit der Zeit geht einem aber die dieser immer wieder auftretende Grundtenor: "Wozu brauche ich einen Architekten, was der kann, kann ich schon lange, das mache ich selbst", auf die Nerven. Vor Allem, wenn im gleichen Atemzug Fragen gestellt werden, die so oder so ähnlich schon zigmal auf dieser Seite beantwortet wurden. Immer mit einem Auszug aus und Link zum Download der jeweiligen LBO und immer und immer wieder mit dem Hinweis, dass es zur konkreten Beantwortung nötig ist, das jeweilige Bundesland zu kennen.

 

Ich denke auch, dass ich, auch und gerade weil die Beantwortung der Fragen hier kostenlos ist und in meiner Freizeit erledigt wird, schon erwarten kann, dass man sich erstmal durch die bisherigen Artikel zum Thema durchklickt und versucht, diese Informationen auf das eigene Thema anzuwenden.

 

Dass mein Ärger nun diesen Fragesteller getroffen hat ist vielleicht etwas ungerecht und meiner schlechten Laune an diesem Tag geschuldet, ändert aber nichts daran, dass ich nicht bereit bin, die Geringschätzung der Arbeit unseres Berufsstandes zu akzeptieren. Ebensowenig wie die Verschwendung meiner ohnehin kaum vorhandenen Freizeit bei Schonung der eigenen, indem man eine Frage stellt, ohne die zur Beantwortung nötigen Informationen zu liefern und ohne sich vorher in anderen Artikeln umzuschauen, ob die Frage dort schon mal beantwortet wurde.

29. Apr 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  | 

 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010