Frage: Wie viel Abstand muss ein Mehrfamilienhaus zu einer Bundesstraße haben? (Landkreis Hildesheim)
Antwort: Prinzipiell erst mal gar keinen. Es gibt ja genügend Gebäude, die direkt an einer Straße stehen, ob nun Bundestraße oder eine andere.
Die überbaubaren Flächen Ihres Grundstückes können Sie dem Bebauungsplan, einsehbar auf dem Baurechtsamt, entnehmen. Abstandsflächen können auch auf öffentlichen Straßen liegen. Siehe Niedersächsische Bauordnung (NBauO) unter:
§ 9 Hinzurechnung benachbarter Grundstücke
(1) Benachbarte Verkehrsflächen öffentlicher Straßen dürfen für die Bemessung des Grenzabstandes bis zu ihrer Mittellinie dem Baugrundstück zugerechnet werden, unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 auch über die Mittellinie hinaus. Ausnahmsweise kann mit Zustimmung der Eigentümer zugelassen werden, dass öffentliche Grün- und Wasserflächen sowie Betriebsanlagen öffentlicher Eisenbahnen und Straßenbahnen entsprechend Satz 1 zugerechnet werden.
(2) Andere benachbarte Grundstücke dürfen für die Bemessung des Grenzabstandes dem Baugrundstück bis zu einer gedachten Grenze zugerechnet werden, wenn durch Baulast gesichert ist, dass auch bauliche Anlagen auf dem benachbarten Grundstück den vorgeschriebenen Abstand von dieser Grenze halten.
NBauO und mehr finden Sie unter Downloads.