Abstand zwischen Tuer und Treppe in Hessen

Frage: Gilt in Hessen die gleiche Regelung wie in Baden-Württemberg, dass der Abstand von einer Tür zur ersten Treppenstufe genauso groß sein muss wie die Tür?
Vielen Dank schonmal

 

Antwort: Diese Regel gilt in Baden-Württemberg für Türen, die in Richtung der Treppe aufschlagen. Wenn die Tür in die andere Richtung, also z.B. nicht ins Treppenhaus sondern in die Wohnung aufschlägt, dann gilt dies nicht.

 

In Hessen ist die Regelung ähnlich. Nur dass hier nicht von einem Abstand mit einer Mindesttiefe entsprechend der Türbreite die Rede ist. In der Hessischen Bauordnung (HBO) ist lediglich von einem „ausreichend tiefen Abstand“ die Rede. Was „ausreichend“ ist, können Sie mit dem zuständigen Baurechtsamt abklären.

 

Hier nun noch der entsprechende Auszug aus der HBO:

 

Vierter Abschnitt Verkehrs- und Rettungswege, Umwehrungen, Aufzüge

 

§ 30 Treppen

 

(1) 1Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe zugänglich sein (notwendige Treppe); weitere notwendige Treppen sind erforderlich, wenn die Rettung von Menschen im Brandfall nicht auf andere Weise möglich ist. ²Statt notwendiger Treppen sind Rampen mit flacher Neigung zulässig.

 

(2) 1Einschiebbare Treppen und Rolltreppen sind als notwendige Treppen unzulässig. 2In den Gebäudeklassen 1 und 2 sind einschiebbare Treppen und Leitern als Zugang zu einem Dachraum ohne Aufenthaltsräume zulässig.

 

(3) 1Notwendige Treppen sind in einem Zuge zu allen angeschlossenen Geschossen zu führen; sie müssen mit den Treppen zum Dachraum unmittelbar verbunden sein. 2Satz 1 gilt nicht für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 sowie nicht innerhalb von Nutzungseinheiten.

 

(4) Die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen.

 

(5) 1Treppen müssen einen festen und griffsicheren Handlauf haben. 2Für Treppen sind Handläufe auf beiden Seiten und Zwischenhandläufe vorzusehen, soweit die Verkehrssicherheit dies erfordert.

 

(6) Eine Treppe darf nicht unmittelbar hinter einer Tür beginnen, die in Richtung der Treppe aufschlägt; zwischen Treppe und Tür ist ein ausreichend tiefer Treppenabsatz anzuordnen.

 

HBO und mehr finden Sie unter Downloads.

25. Mar 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  | 

 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010