Frage: wir haben ein bestehendes 2- Familienwohnhaus in Berlin erworben und würden gern kleinere Änderungen im Inneren vornehmen. Die Baubehörde gab uns den Hinweis, dass sich die Gebäudeklasse ändern könnte und es sich bei der Änderung zum Einfamilienhaus um ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 handeln könnte, weil die letzte Ebene über 13,0m liegen und das Haus dann mehr als 400m2 Bruttofläche hätte. Welche Folgen hätte die Änderung der Gebäudeklasse ? Kann es sein, dass sämtliche Anforderungen der Gebäudeklasse 5 zum Tragen kommen, obwohl bspw. nur ein Türsturz verbreitert oder eine Wand im EG verschoben werden ?
Antwort: Die Änderung der Gebäudeklasse ergibt sich nicht durch eine Verbreiterung eines Türsturzes oder das Verschieben einer Wand.
Die Änderung ergibt sich daraus, dass eine Nutzungseinheit (Wohnung) mit mehr als 400m² Brutto-Grundfläche entsteht. Wenn Sie dann ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 haben, so muss dieses auch die Vorgaben für ein solches erfüllen. Welche die in Berlin im einzelnen sind, führe ich hier jetzt nicht aus. Es betrifft aber den Brandschutz u.ä.. Angaben hierzu finden Sie in der Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Diese wiederum finden Sie unter Downloads.
In der BauO Bln finden Sie unter §2 Begriffe auch die Definition der Gebäudeklassen.