Anbau verfahrensfrei?

Frage: zuerst eine kurze Vorstellung. Ich wohne in Sachsen-Anhalt in einem kleinen Einfamilienhaus (Flachbau).
Nun möchte ich gern im Eingangsbereich des Hauses einen Vorbau errichten mit den Maßen 2m breit, 5m lang und 2,30m hoch.
Mich würde nun interessieren ob dieses Vorhaben verfahrensfrei ist.
Wenn es nicht verfahrensfrei ist, wie mache ich den Anfang? Einfach zu einem Architekten gehen und der macht dann alles?
Ich lese immer oft von einem Bebauungsplan. Wo krieg ich den her? Oder muß den erst ein Architekt erstellen? Wie hoch belaufen sich in etwa für so ein Vorhaben die Genehmigungskosten (Architekt, Bauamt usw.)?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

 

Antwort: Verfahrensfrei ist Ihr Vorhaben nicht. Daher benötigen Sie einen Bauantrag und jemanden, der Ihnen diesen Bauantrag und die nötigen Pläne fertigt. Also z.B. einen Architekten.

 

Also sollten Sie damit, wie von Ihnen angedacht, zu einem solchen gehen.

 

Den Bebauungsplan können Sie auf Ihrem Baurechtsamt einsehen. Er besteht aus einem zeichnerischen Teil und einem Textteil. Darin ist festgelegt was und wie Sie im jeweiligen Gebiet bauen dürfen.

 

Die Honorare für Architekt und Statiker richten sich nach den anrechenbaren Baukosten, die Gebühren des Baurechtsamtes nach dem Umfang der Baumaßnahme, meistens nach dem Bruttorauminhalt.

Frage: vielen Dank für Ihre Antwort. Da haben Sie mir schon sehr weiter geholfen.

Habe mir schon fast gedacht das man da eine Genehmigung braucht bzw. dieses Vorhaben nicht verfahrensfrei ist.

Nach längerem Überlegen kam mir der Gedanke statt eines Anbaus, wie es zuerst angedacht war, eine Garage zu bauen. 

Laut Bau-VO Sachsen-Anhalt sind wohl bis 50m² bei einer mittleren Raumhöhe bis 3m verfahrensfrei.

Ich habe Ihnen mal eine Skizze zur Verdeutlichung angehängt. Ist diese Art der Garage auch verfahrensfrei, wenn sie an ein Gebäude, wie in meinem Fall das Wohnhaus, angrenzt?

Wenn es doch verfahrensfrei sein sollte, muß ich mich dann trotzdem erst beim Bauamt um einen B-Plan kümmern? Ärger mit dem Abstand zur Grundstücksgrenze gibt es ja bei mir nicht.

Vielen Dank nochmal für Ihre wertvolle Unterstützung.

 

Antwort: Verfahrensfrei ist die Garage als Anbau auch nicht. Aber warum scheuen Sie sich denn so, auf Ihr Baurechtsamt zu gehen und in den Bebauungsplan zu schauen? Das ist Ihr gutes Recht und kostet auch nichts.

 

Auch die Kosten für einen Bauantrag werden überschaubar sein. Es handelt sich schließlich nicht um ein großes Vorhaben.

15. Mar 2009   | Email | Nach oben
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