Frage: Wir planen ein Haus mit zwei Wohneinheiten und einem ausgebauten Dachgeschoss zu kaufen. Im Kaufvertrag steht, das die Kommunal- bzw. Anliegerbeiträge für diesen Ausbau (noch) nicht geleistet wurden und noch erhoben werden können.
Ist es möglich, das trotz der schon bestandenen Nutzung des Wohnraums im DG, das Dachgeschoß als Wohnraum nicht genutzt werden kann, bzw. das hier noch Kosten auf uns zukommen könnten, obwohl das Haus als Dreifamilienhaus deklariert wurde?
Antwort: Die Anliegerbeiträge haben mit der Baugenehmigung und der Nutzung Ihres Dachgeschosses nichts zu tun.
Die Anliegerbeiträge sind Kosten, die der jeweilige Anlieger für die Erschließung des Grundstücks durch Straßen oder auch durch Versorgungsleitungen zu bezahlen hat.
Auf die zukünftige Nutzung hat dies keine Auswirkung. Kosten können aber gleichwohl auf Sie zukommen.