Frage: zunächst einmal Danke für Ihr Angebot Fragen zu beantworten. Sachverhalt in Stichworten:
Wohnung im 2-Familienhaus, Reihenbungalow,Baujahr 1970,
Mauern Ytong 24 cm., alle Innenwände mit Gipsplatten (Vorsatzschale-Doppelbeplankung) erneuert und mit 50 mm Mineralwolle gedämmt. (Alter Verputz wurde nur von Tapeten gehalten, da auf den Ytongmauern wohl kein Haftgrund angebracht war).Fenster, Wasser-, Heizung- und Elektroleitungen neu. Im UG Alukaschierte Platten verwendet.
Nun soll die Fassade erneuert werden die viele Risse aufweist. Der Miteigentümer will wegen der hohen Kosten (lt. Energieberater ca. 45.000,00 ?) keine Wärmedämmung mittragen da die Wohnung eigentlich nicht wirklich "kalt" ist. Auch würde der Kellerzugang im Nachbargebäude (versetzer Anbau)um ca. 18 cm. verschmälert werden.
Der im Innenausbau beratende Architekt besteht auf Wärmedämmung "alles andere ist Blödsinn" - der Miteigentümer trägt dies nicht mit und hat einen Kostenvoranschlag : Risse ausbessern, 210´er Gewebe drauf und streichen. Der den Innenausbau durchführende Betrieb schlägt vor, den alten Verputz an der Fassade abzuschlagen und ganz neu zu verputzen (Kosten ca. 16.000,00 ?)
Was raten Sie ? Bzw. wo kann ich im Raum Stuttgart/Esslingen kompetenten Berater finden der ggf. auch ein Leistungsverzeichnis über die durchzuführenden Arbeiten macht.
Für Ihre Antwort im voraus besten Dank.
Antwort: Anscheinen halten Sie mich ja für ausreichend kompetent, um Ihre Fragen zu beantworten. Wie Sie meinen Kontaktdaten oben auf der Seite entnehmen können, befinde ich mich im Raum Stuttgart / Esslingen. Also nur keine Scheu und anrufen. Diese Dienstleistung zählt dann aber natürlich nicht mehr zum kostenlosen Service dieser Seite :-)
Ob der vorhandene Putz abgeschlagen werden muss, hängt von dessen Zustand ab. Das kann ich von hier aus nicht beurteilen.
Dass der Kollege mit seiner Aussage, alles andere als eine Dämmung wäre Blödsinn, recht hat, steht für mich außer Frage.
Was den Überbau der Grundstücksgrenze durch die Wärmedämmung angeht, so gibt es hier immer mehr Urteile. Meines Wissenstandes nach geht die Tendenz eher in die Richtung, dass Ihr Nachbar den Überbau nicht dulden muss.
Einen Rechtsstreit sollten Sie aber meiner Meinung nach im Sinne einer zukünftigen guten Nachbarschaft ohnehin vermeiden. Vielleicht können Sie Ihren Nachbarn ja auch so überzeugen, evtl. gegen Zahlung eines Oboluses.