Frage: Wir wohnen in Bayern/München in einem versetzten Reihenhaus (je 2 m), BJ 1978, 30cm Ziegel. Nun wollen wir im Rahmen der Fenstererneuerung auch eine Außendämmung WDVS anbringen lassen.
Da die Grundstücksgrenze aber gleichzeitig die Hausgrenze ist, ragt die Dämmung dann über die Grundstücksgrenze hinaus.
Mit der Nachbarin haben wir eine Duldung auf gegenseitiger Basis schriftlich vereinbart. Für die Nachbarseite ist dies eher vorteilhaft, weil unsere Dämmung nur den (ihren) Vorgarten etwas verschmälert würde, bei uns aber dann die Terrasse kleiner wird.
Leider ist die Besitzerin gestorben. Gilt nun die Vereinbarung nicht mehr?
Grundsätzlich: In Bremen und Hessen hat sich, soweit ich weiß, die Bauordnung dahingehen geändert, dass WDVS-Maßnahmen zu dulden sind (natürlich dann auch von uns). Gibt es ähnliches für Bayern?
Antwort: Ich habe weder in der Bayerischen Bauordnung (BayBO), noch im Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (AGBGB) für Bayern eine dementsprechende Regelung gefunden. Vielleicht kommt´s ja auch in Bayern irgendwann.
Wie sich der bedauerliche Tod Ihrer Nachbarin auf die Rechtsverbindlichkeit der schriftlichen Vereinbarung auswirkt, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich bin kein Rechtsanwalt.
Bevor Sie sich aber einen solchen wenden würde ich Ihnen vorschlagen, sich einfach mal bei Ihrem Baurechtsamt schlauzumachen. Die können Ihnen sicher weiterhelfen.
BayBO, AGBGB BY und mehr finden Sie unter Downloads.