BRI

Frage: In meinem Garten möchte ich eine Häuschen bauen. Nach Anruf beim Rathaus wurde mir gesagt das dies bei einem Rauminhalt von unter 20m3 genehmigungsfrei ist. Nun würde mich interessieren wie dieser Rauminhalt genau berechnet wird. Leider konnte mir die Dame im Rathaus dazu keine näheren Angaben machen.
Zählt der Dachvorsprung zum Rauminhalt? Wie verhält es sich bei einem Spitzdach? wird dort nur der tatsächliche Rauminhalt berechnet oder vielmehr wie ein Quarder? Irgendwo habe ich gelesen das nicht ausgebaute Dächer nur zu 1/3 berechnet werden. Gilt dies auch für Gartenhäuser? Werden immer die Aussenflächen in die Berechnung mit einbezogen also z.B. Oberkannte Ziegel? Ich möchte gerne die 20qm3 Rauminhalt so gut wie möglich ausnutzen ohne das ich später wegen ein paar qm3 Ärger bekommen.
Vielen Dank schonmal im vorraus für ihre Bemühungen.

 

Antwort: Der Bruttorauminhalt (BRI) berechnet sich nach den Außenmaßen des Gebäudes, dem umbauten Raum.

 

Also dem Rauminhalt von Außenkante Außenwand bis Außenkante Außenwand bzw. Unterkante Bodenplatte bis Oberkante Dachhaut (z.B. Ziegel). Dachvorsprünge o.ä. spielen hier keine Rolle.

 

Dass  nicht ausgebaute Dachgeschosse hierbei nur zu einem Drittel angerechnet werden, ist nicht wahr. Höre dies auch zum ersten Mal. Wo haben Sie denn das gelesen? Bei der Berechnung der Abstandsflächen werden Giebelwände und Dachflächen je nach Neigung nur zu einem bestimmten Anteil mit einbezogen, aber das ist eine völlig andere Baustelle. Und auch da spielt es keine Rolle, ob das Dachgeschoss ausgebaut ist oder nicht.

23. Oct 2010   | Email | Nach oben
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