Frage: ich hätte eine kurze Frage. Vor 2,5 Jahren habe ich ein neues Einfamilienhaus gebaut. Nun ist uns aufgefallen, daß im Flur auf der gegenüberliegenden Seite der Dusche die Wand sehr feucht ist. Unsere Fußleiste ist aufgequollen und dort ist auch Schimmel hinter. Die Feuchtigkeit zieht sich auf ca. 1,5 Meter und reicht auch bis zur Türzarge des Badezimmers.
Mein Bauleiter kam und sagte mir daß ich mir eine Tube Silikon kaufen soll und die Fuge einfach nachziehen muß. Danach wäre alles wieder in Ordnung. Nun frage ich mich ob das wirklich so ist, oder ob ich noch etwas anderes beachten muß. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, daß die Silikonfugen in der Dusche schon nach 2 Jahren undicht werden dürfen.
Was muß ich tun damit ich damit keinen Ärger mehr habe? Kann die Türzarge evtl. auch Wasser ziehen? Muß ich Schimmelentferner einsetzen (auch hinter der Dusche)? Und fällt das ganze nicht unter Gewährleistung meines Bauunternehmens?
Antwort: Natürlich fällt das unter die Gewährleistung des Bauunternehmens. Die Fugen sind ganz offensichtlich nicht fachgerecht ausgeführt worden.
Auf keinen Fall sollten Sie der Empfehlung des Bauleiters Folge leisten und selbst die Silikonkartusche anwenden. Sie müssen bei Silikonfugen stets beachten, dass das Silikon nur mit zwei Bauteilen Kontakt hat. Sobald es Kontakt mit drei Bauteilen hat, wird es unweigerlich an einer Kontaktstelle reißen.
Wenn Sie nun also selbst Hand anlegen, wird das Ergebnis sein, dass die Firma sich daraufhin herausredet, dass Sie die Ausbesserung nicht fachgerecht durchgeführt hätten und sie damit keine Schuld träfe.
Daher sollten Sie dem Rat Ihres Bauleiters auf keinen Fall folgen, sondern von der Firma eine fachgerechte Behebung des Mangels verlangen.