Frage: ich besitze ein Einfamilienhaus (Baujahr ca. 1770) im Aussenbereich (Schleswig-Holstein) und muss es nun verkaufen. Ein potentieller Käufer fragt nun nach einer Baugenehmigung für den vor c. 4 Jahren errichteten Holzbalkon (ca. 6m x 1,5m) an einer Giebelseite. Der Balkon steht auf Stützen und ist am Mauerwerk befestigt. Hätte ich einen Bauantrag einreichen müssen? Muss ich dies noch nachträglich machen oder gilt das ganze als genehmigt, da verjährt? Vielen Dank für eine Antwort.
Antwort: Verjährt oder durch mehrjährigen Bestand quasi genehmigt ist erstmal gar nichts.
Ob Sie den Balkonanbau genehmigen hätten lassen müssen, ist ein Grenzfall. In der Landesbauordnung (LBO) Schleswig-Holstein steht unter
§ 69 Genehmigungs- und anzeigefreie Vorhaben
(1) Die Errichtung, Herstellung und Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedarf keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige:
1.Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Aborte und ohne Feuerstätten mit Ausnahme von Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsständen sowie untergeordnete bauliche Anlagen bis zu 30m3 - im Außenbereich bis zu 10m3 - umbauten Raumes,
Eine untergeordnete bauliche Anlage, wie z.B. Ihr Balkon, ist also im Außenbereich bis 10m³ Rauminhalt genehmigungsfrei.
Wie aber misst man den Rauminhalt bei einem Balkon. Wenn man bei Ihnen die Grundfläche von 1,50x6,00m zugrundelegen würde, mit einer Geländerhöhe von 1,00m, so würde man auf einen Rauminhalt von 9m³ kommen, der Balkon wäre damit auch im Außenbereich genehmigungsfrei.
Wenn man aber die Stützen, auf denen der Balkon steht, in die Berechnung mit einbezieht, dann überschreiten Sie die genehmigungsfreien 10m³.
Ich denke zunächst mal, Ihr potentieller Käufer sollte sich vielleicht nicht so anstellen. Bisher hat der Balkon keinen gestört, warum sollte das in Zukunft anders sein. Wenn er sich nicht darauf einlässt, fragen Sie beim zuständigen Baurechtsamt nach, wie die das sehen.
Zur Not nehmen Sie eben ein paar Euro in die Hand und lassen das Ding nachgenehmigen. Einen Abriss wird bestimmt niemand von Ihnen verlangen.
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