Frage: Wir haben uns ein Wochenendgrundstück mit einer alten Hütte gekauft. Die alte Hütte reißen wir gerade ab und möchten auf das bestehende Betonfundament ein kleines Blockhäuschen darauf stellen. Wir bräuchten nun eine Baugenehmigung. Da wir finanziell an unsere Grenzen gestoßen sind, wäre meine Frage:
Was können wir bei dem Bauantrag selber machen? Dürften wir die Baupläne von jemanden zeichnen lassen, der nicht Bauvorlageberechtigt ist?
Braucht es bei einem kleinen Blockhäuschen (56m³) denn einen Standsicherheitsnachweis?
Und was würde so ein Standsicherheitsnachweis und Brandschutznachweis kosten?
Vielen Dank.
Antwort: Wenn Ihr Grundstück auf einem genehmigten Wochenendplatz oder in einem Wochenendhausgebiet liegt, dann ist Ihr Vorhaben in den meisten Bundesländern ohnehin verfahrens- oder genehmigungsfrei.
Schauen Sie mal in die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes unter „Genehmigungsfreie oder Verfahrensfreie Vorhaben“. Je nach Bundesland gibt es andere Formulierungen oder Einschränkungen.
Falls Ihr Vorhaben nicht verfahrensfrei ist, benötigen Sie einen Bauantrag. Wer die physischen Vorgang des Zeichnens ausführt, ist egal. Sie benötigen eben die Unterschrift eines Bauvorlageberechtigten. Die werden Sie auch dann nicht umsonst erhalten, wenn Sie die Pläne selbst zeichnen.
Wenn Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist, dann brauchen Sie auch keinen Standsicherheits- oder Brandschutznachweis. Aber auch sonst kostet dieser genauso wie der Bauantrag nicht die Welt, da die Honorare von Architekten und Ingenieuren von den anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens abhängig sind, welche bei so einem kleinen Häuschen wohl nicht unermesslich hoch sein dürften.
Die LBOs der verschiedenen Bundesländer und mehr finden Sie unter Downloads.