Baugenehmigung

Frage: Kann ich die Pläne für meinen geplanten Anbau selbst einreichen oder benötige ich einen Architekten?

 

Antwort: Sofern ihr Bauvorhaben genehmigungs- oder kenntnisgabepflichtig ist, dürfen Sie die Pläne nicht selbst zeichnen bzw. einreichen. Da ein Anbau an ein Wohngebäude dies in der Regel ist, benötigen Sie die Hilfe eines Fachmanns.

 

Für die Errichtung von Gebäuden, die der Baugenehmigung oder der Kenntnisgabe bedürfen, dürfen laut Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg (falls Sie aus anderen Bundesländern stammen, entnehmen Sie die Vorschriften für Ihr Bundesland bitte den jeweiligen Landesbauordnungen, erhältlich im Buchhandel) als Planverfasser nur bestellt werden:

 

-      Personen, die die Berufsbezeichnung „ArchitektIn“ führen dürfen

-      Personen, die die Berufsbezeichnung „InnenarchitektIn“ führen dürfen, hier jedoch nur im Rahmen von mit dieser Berufsaufgabe verbundenen Vorhaben

-      in die Planverfasserliste eingetragene Bauingenieure

 

Für die Errichtung von Wohngebäuden mit einem Vollgeschoss bis zu 150m² Grundfläche, eingeschossigen Gewerbebauten bis zu 250m² Grundfläche und max. 5m Wandhöhe und landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden bis zu 2 Vollgeschossen und bis zu 250m² Grundfläche dürfen auch:

 

-      Angehörige der Fachrichtungen Architektur; Hochbau oder Bauingenieurwesen, die ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben

-      staatlich geprüfte TechnikerInnen der Fachrichtung Bautechnik

-      Meister des Zimmerer-, Maurer, Beton- und Stahlbetonhandwerks

 

als Planverfasser bestellt werden. 

 

Für Fragen, inwieweit Ihr Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, verweisen wir auf den Artikel Baugenehmigungspflicht.

29. May 2007   | Email | Nach oben
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