Frage: Guten Tag! Wenn ich eine Galerie mit Ausstellungsräumen und Verkauf eröffnen möchte, muß ich dazu auch einen Bauantrag stellen und den Brandschutz,wir er z.B. für ein "normales" Ladenlokal ( Türe, Decken etc. ) gilt, beachten? Oder gibt es für Galerien, Kunsträume u.ä. gesonderte Rechte?
Antwort: Ihre Attitüde, sich aufgrund Ihrer künstlerischen Ausrichtung über “normale“ Ladenlokale zu erheben, ist mir völlig schleierhaft.
Die Vorschriften der Landesbauordnungen o.ä. gelten für jeden gleich, und, wenn ich das anmerken darf, wenn auch ein Bisschen abgegriffen: das ist auch gut so!
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