Bestandschutz Pergola

Frage: wir hatten vor ca. 20 Jahren auf unserer Garage (3,80 auf 6,oo m, die in Grenzbauweise errichtet ist, eine Holzpergola gebaut. Als das Holz morsch war, wurde dieses im Jahre 2003 ausgetauscht und gleichzeitig eine Bedachung mit Lichtwellenbahnen vorgenommen. Wir waren davon ausgegangen, dass dies in BW genehmigungsfrei ist und auch nach so langer Zeit Bestandsschutz besteht.
Nach einer Baukontrolle in anderen Sache hat uns nun das Bauamt angeschrieben, dass zwecks Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit die erforderlichen Bauantragsunterlagen vorzulegen seien. Maßgeblich sei gegen § 5 LBO (fehlende Abstandsfläche) verstoßen.
Wir haben eine Maßstabsskizze vorgelegt und auch der betroffene Nachbar hat sich gegenüber dem Bauamt erklärt, dass ihn der Aufbau nicht stört.
Dennoch werden weiter die sogen. Bauantragsunterlagen terminlich datiert eingefordert. Nachdem wir mit dem zuständigen Sachbearbeiter in einer anderen Sache Probleme hatten, könnte hier auch eine Schikane vom Amt vorliegen. Bevor wir massiver vorgehen, hätten wir gerne Ihre Meinung gehört.

 

Antwort:  Das sieht schon stark nach Schikane aus. Hätten Sie die Pergola nicht mit den Lichtwellenplatten zu einer Terrassenüberdachung gemacht, hätten Sie baurechtlich wohl kein Problem.

 

Allenfalls könnte Ihr Nachbar aufgrund des Nachbarrechtsgesetzes auf einen Grenzabstand Ihrer „ausblickgewährenden Anlage“ bestehen. Aber mit diesem haben Sie ja wohl kein Problem.

 

Terrassenüberdachungen haben laut LBO nur dann keinen Einfluss, wenn sie folgende Vorgaben erfüllen:

 

§ 5 Abstandsflächen

 

(6) Bei der Bemessung der Abstandsfläche bleiben außer Betracht

1. untergeordnete Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge, Eingangs- und Terrassenüberdachungen, wenn sie nicht mehr als 1,5m vor die Außenwand vortreten

2. Vorbauten wie Wände, Erker, Balkone, Tür- und Fenstervorbauten, wenn sie nicht breiter als 5m sind und nicht mehr als 1,5m, bei Wänden und Dächern aus lichtdurchlässigen Baustoffen (Wintergärten) nicht mehr als 2m vortreten und von Nachbargrenzen mindestens 2m entfernt bleiben.

 

Das und bedeutet, dass Sie beide Vorgaben einhalten müssen, was bei Ihnen nicht der Fall ist.

 

Der immer wieder angesprochene Bestandschutz ist allerdings eine Schimäre, die zwar vom gesunden Menschenverstand her erwartbar wäre, der aber in der Realität nicht existiert.

 

Da bleibt Ihnen wohl nur der Weg, einen Bauantrag zu stellen. Ihr Nachbar müsste dann bereit sein, eine Baulast dafür auf sein Grundstück ins Grundbuch eintragen zu lassen.

 

Oder Sie entfernen die Lichtwellenplatten wieder und machen dadurch aus Ihrer Terrassenüberdachung wieder eine Pergola, die kein Gebäude ist, für das Abstandsflächen maßgeblich sind. Siehe

 

§ 2 Begriffe

 

(2) Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.

 

Aber vielleicht will ja auch nur der fragliche Sachbearbeiter auf dem Baurechtsamt seine Wichtigkeit unter Beweis stellen und lässt nach Einreichung des Bauantrags und somit Befriedigung seiner Eitelkeit mit sich reden.

 

LBO und mehr finden Sie unter Downloads.

11. Apr 2009   | Email | Nach oben
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